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Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825)

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) markiert einen grundlegenden Wandel im europäischen Verbraucherschutz und in der Regulierung von Nachhaltigkeitskommunikation. Während der Fokus auf der Vermeidung von Greenwashing liegt, entfaltet die Richtlinie ihre Wirkung weit über Marketing und Vertrieb hinaus. Insbesondere für Unternehmen im Zoll- und Außenhandel entstehen neue Anforderungen an Produktangaben, Dokumentation und Lieferkettentransparenz


Mit Blick auf internationale Handelsströme und komplexe Lieferkettenstrukturen wird deutlich: Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen entwickeln sich zunehmend zu einem compliance-relevanten Faktor, der auch zollseitige Risiken beeinflussen kann.


Regulatorischer Hintergrund und Zielsetzung

Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals und erweitert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD). Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Umweltangaben zu schützen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Im Kern verfolgt die Richtlinie drei zentrale Ansätze:

  • Verbindlichkeit von Umweltclaims durch klare Nachweispflichten
  • Erhöhung der Transparenz entlang des gesamten Produktlebenszyklus
  • Konsequente Sanktionierung irreführender oder unbelegter Aussagen

Damit wird ein regulatorischer Rahmen geschaffen, der Unternehmen zwingt, Nachhaltigkeitsangaben nicht nur kommunikativ, sondern auch operativ und datenbasiert abzusichern.


Zentrale Inhalte der EmpCo-Richtlinie

Verbot pauschaler Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie auf konkreten, überprüfbaren und wissenschaftlich fundierten Nachweisen basieren. Unklare oder nicht belegbare Aussagen gelten als unlautere Geschäftspraxis.

Erweiterung der „Schwarzen Liste“ unlauterer Praktiken

Die Richtlinie ergänzt die Liste verbotener Geschäftspraktiken um spezifische Formen des Greenwashings. Dazu zählen unter anderem:

  • Umweltclaims, die ausschließlich auf CO₂-Kompensation beruhen
  • Aussagen zum Gesamtprodukt bei lediglich teilweiser Nachhaltigkeit
  • Hervorhebung von Eigenschaften, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind

Diese Klarstellungen erhöhen die Rechtssicherheit, führen jedoch gleichzeitig zu einer strengeren Bewertung bestehender Kommunikationspraktiken.


Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und Labels

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf unabhängigen Zertifizierungssystemen basieren oder von öffentlichen Stellen anerkannt sind. Unternehmensinterne Labels ohne externe Prüfung verlieren ihre Zulässigkeit.

Regulierung zukunftsbezogener Umweltversprechen

Langfristige Ziele, etwa zur Klimaneutralität, dürfen nur kommuniziert werden, wenn ein konkreter Umsetzungsplan, messbare Zwischenziele und eine regelmäßige Überprüfung vorliegen. Reine Absichtserklärungen ohne Substanz sind nicht mehr zulässig.


Bedeutung für Zoll und Außenhandel

Die EmpCo-Richtlinie wirkt sich indirekt, aber deutlich auf zoll- und außenhandelsrelevante Prozesse aus. Insbesondere Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, müssen ihre Rolle im Hinblick auf Produktangaben neu bewerten.

Verantwortung für produktbezogene Angaben im Import

Importierende Unternehmen gelten als Inverkehrbringer im EU-Markt und tragen damit Verantwortung für die Richtigkeit und Zulässigkeit von Umweltclaims auf Produkten, Verpackungen und Begleitdokumenten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Angaben vom Hersteller im Drittland stammen.

Fehlerhafte oder nicht belegbare Aussagen können nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch zu Verzögerungen in der Zollabfertigung oder Marktüberwachung führen.


Schnittstellen zu bestehenden Compliance-Anforderungen

Die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie stehen in engem Zusammenhang mit bestehenden Regelwerken, insbesondere:

  • Lieferkettensorgfaltspflichten (z. B. LkSG, CSDDD)
  • ESG-Reporting (z. B. CSRD)
  • Produktsicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften

Dadurch entsteht eine zunehmende Verschränkung von Nachhaltigkeit, Zoll und Compliance, die eine integrierte Betrachtung erforderlich macht.


Steigende Anforderungen an Datenverfügbarkeit und Nachweise

Unternehmen müssen künftig in der Lage sein, Umweltangaben durch belastbare Daten zu belegen. Dies betrifft insbesondere:

  • Herkunft und Zusammensetzung von Waren
  • Produktionsprozesse und Umweltwirkungen
  • Energie- und Ressourcenverbräuche
  • Zertifizierungen und Auditnachweise

Diese Informationen müssen nicht nur intern verfügbar sein, sondern auch gegenüber Behörden oder im Rahmen von Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert werden können.


Risiken bei unzureichender Umsetzung

Die Nichtbeachtung der EmpCo-Anforderungen kann erhebliche Risiken nach sich ziehen:

  • Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen, einschließlich Abmahnungen und Unterlassungsklagen
  • Bußgelder im Rahmen nationaler Umsetzungsgesetze
  • Marktüberwachungsmaßnahmen bis hin zu Vertriebsverboten
  • Reputationsschäden entlang der gesamten Lieferkette

Gerade im internationalen Handel können sich diese Risiken potenzieren, da unterschiedliche Rechtsräume und Akteure involviert sind.


Strategische Handlungsfelder für Unternehmen

Vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen ergeben sich mehrere zentrale Handlungsfelder:

  • Überprüfung bestehender Produktkommunikation auf Konformität
  • Implementierung interner Prüfprozesse für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
  • Integration von ESG-Daten in Zoll- und Trade-Compliance-Strukturen
  • Stärkere Einbindung von Lieferanten zur Sicherstellung belastbarer Nachweise
  • Schulung relevanter Funktionen (Zoll, Einkauf, Produktmanagement, Recht)

Eine isolierte Betrachtung einzelner Abteilungen ist nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist eine funktionsübergreifende Governance-Struktur erforderlich.


Fazit: Nachhaltigkeit als Bestandteil der Trade Compliance

Die EmpCo-Richtlinie verdeutlicht, dass Nachhaltigkeit nicht länger ausschließlich ein Kommunikations- oder CSR-Thema ist. Vielmehr entwickelt sie sich zu einem verbindlichen Bestandteil regulatorischer Compliance, der auch Zoll- und Außenhandelsprozesse beeinflusst.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre bestehenden Strukturen anzupassen und Nachhaltigkeitsangaben konsequent mit belastbaren Daten zu hinterlegen. Die Fähigkeit, Transparenz entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen, wird zu einem entscheidenden Faktor für Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Die EmpCo-Richtlinie ist damit nicht nur ein weiterer regulatorischer Baustein, sondern ein klares Signal für einen strukturellen Wandel: Nachhaltigkeit muss nachweisbar, überprüfbar und integraler Bestandteil globaler Handelsprozesse sein.

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