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EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung verpflichtet Importeure zu CE-Konformität, EU-Konformitätserklärung, Batteriepass und EAR-Registrierung.
Fehler führen zu Rückrufen, Verzögerungen, Sanktionen und Haftung.
Dieser Leitfaden zeigt praxisnah, wie Unternehmen Pflichten erfüllen, Risiken minimieren und Compliance operationalisieren.


Begriffslegende

EV – Electric Vehicle
Elektrofahrzeug (z. B. Elektroauto, E-Bike, E-Scooter). EV-Batterien unterliegen besonders strengen Anforderungen: CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, Batteriepass.

CE – Conformité Européenne
Kennzeichnung, die bestätigt, dass ein Produkt allen EU-Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

EU-Konformitätserklärung
Dokumentiert, dass die Batterie allen EU-Vorschriften entspricht. Grundlage für CE-Kennzeichnung, Zollanmeldungen und Marktüberwachung.

EAR – Elektro-Altgeräte-Register (Deutschland)
Zuständige Registrierungsstelle für Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien. Ohne gültige Registrierung ist das Inverkehrbringen gesetzlich verboten. Das EAR unterstützt außerdem Rücknahme, Entsorgung und Marktüberwachung.

Batteriepass / QR-Code
Digitaler Nachweis zu Zusammensetzung, Herkunft, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteilen und Recyclinginformationen. Ab 2027 verpflichtend für EV- und Industriebatterien >2 kWh.


Anwendungsbereich

  • Alle Batterietypen: Geräte-, Industrie-, Starter-, EV- und Batterien für leichte Verkehrsmittel
  • Auch wiederaufbereitete Batterien
  • Besonders streng für EV- und Industriebatterien, Batterien mit kritischen Rohstoffen (Lithium, Kobalt, Nickel)

Zentrale Anforderungen

Nachhaltigkeit & Kreislaufwirtschaft

  • CO₂-Fußabdruck für EV- und Industriebatterien
  • Mindestanteile recycelter Rohstoffe ab 2031
  • Recyclingquoten für Altbatterien

Digitaler Batteriepass

  • Pflicht ab 2027 für EV- und Industriebatterien >2 kWh
  • Maschinell lesbar über QR-Code
  • Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteilen, Recycling

CE-Prüfung & EU-Konformitätserklärung

  • Sicherstellung der EU-Konformität vor Inverkehrbringen
  • Dokumentation jederzeit verfügbar
  • Grundlage für Marktüberwachung und Zollkontrollen

Pflichten für Importeure

Schritt 1 – CE & Konformität prüfen

  • CE-Prüfung durchführen
  • EU-Konformitätserklärung vorlegen
  • Technische Dokumentation bereithalten

Schritt 2 – Registrierung & Zoll sicherstellen

  • EAR-Registrierung in Deutschland
  • Zolltarifierung prüfen
  • Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen beachten

Schritt 3 – Lieferkette & Batteriepass implementieren

  • Lieferanten-Due-Diligence für kritische Rohstoffe
  • Implementierung digitaler Batteriepass-Informationen
  • Fristen für CO₂-Deklaration & Rezyklatnachweise beachten

Abgrenzung der Rollen

  • Hersteller: volle Produktverantwortung
  • Importeur: übernimmt Verantwortung bei Eigenmarken, Modifikationen oder fehlender Herstellerdokumentation
  • Händler: prüft CE, Konformität, Registrierung

Haftung & Sanktionen

  • Bußgelder, Verkaufs- und Vertriebsverbote
  • Rückrufpflichten und zollrechtliche Maßnahmen
  • Reputationsrisiken
  • bereits fehlende CE-Prüfung, Konformitätserklärung oder EAR-Registrierung = Ordnungswidrigkeit

Einbettung in weitere EU-Regelwerke

  • GPSR – Produktsicherheit
  • REACH – Chemikalienrecht
  • CSDDD – Lieferkettensorgfaltspflichten
  • Ökodesign- und Nachhaltigkeitsanforderungen

Praxisbeispiele

  • Import von EV-Batterien ohne CE → Verzögerung am Zoll → Liefertermin verschoben → Compliance-Check aktiviert
  • Batterien mit unzureichendem Rezyklatanteil → Marktüberwachung meldet Abweichung → Lieferkette anpassen
  • Export ohne Dual-Use-Genehmigung → Verzögerung, Strafen, Rückruf

Typische Praxisfehler

  • CE vorhanden, aber keine vollständige EU-Konformitätserklärung
  • EAR-Registrierung erst nach Inverkehrbringen
  • Falsche Zolltarifierung
  • Batteriepass intern geplant, IT-seitig nicht implementiert
  • Lieferantenerklärungen zu Rezyklaten unvollständig

Management-Check

  • Batteriepass-Pflicht bekannt?
  • CE & Konformität jederzeit nachweisbar?
  • Nationale Registrierung (EAR) korrekt?
  • Lieferkette auditfähig?
  • Zoll- & Compliance-Prozesse verzahnt?

Risikoampel / Handlungspriorität

  • Hoch: CE-Prüfung, EU-Konformitätserklärung, EAR-Registrierung
  • Mittel: Batteriepass, Lieferketten-Due-Diligence
  • Gering: Zusatzinformationen für Marketing oder interne Kommunikation

Fristen & Meilensteine

  • Feb 2024: EU-weite Geltung, CE, Kennzeichnung, EAR-Registrierung
  • 2025–2026: CO₂-Fußabdruck EV & Industriebatterien
  • 2027: Batteriepass & QR-Code verpflichtend
  • 2027–2036: Recyclingquoten & Mindestanteile recycelter Rohstoffe
  • Aug 2027: Lieferkettensorgfaltspflichten in Kraft

Fazit

Die EU-Batterieverordnung ist strategischer Gamechanger:

  • Compliance = Gatekeeper für Markt, Haftung und Reputation
  • CE-Prüfung, EU-Konformitätserklärung, EAR-Registrierung, Batteriepass = unverzichtbare Basis
  • Verzahnung von regulatorischen, zoll- und lieferkettenbezogenen Pflichten minimiert Risiken und sichert Wettbewerbsvorteile
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