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EUCM-Liste (EU – Restrictions on access to the capital market)

Die EUCM-Liste („EU – Restrictions on access to the capital market“) dokumentiert Unternehmen, Organisationen und Banken, die mehr als 50 % im öffentlichen Eigentum der russischen oder belarussischen Regierung stehen. Für diese Institutionen gelten Einschränkungen beim Zugang zu den Kapitalmärkten der Europäischen Union. Damit ergänzt die EUCM-Liste bestehende Sanktionsregelungen, insbesondere die CFSP-Finanzsanktionsliste, indem auch weitere Namen und Schiffe erfasst werden, gegen die keine umfassenden Finanzsanktionen bestehen.

Die Zusammenstellung der EUCM-Liste stützt sich auf die Anhänge mehrerer EU-Embargo-Verordnungen und bietet Unternehmen einen konsolidierten Überblick über Organisationen mit eingeschränktem Kapitalmarktzugang:

  • Russland-Embargo (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014): Enthält Einträge aus den Anhängen III, V, VI, XII, XIII, XIV, XV, XIX, XLII, XLIV und XLVII.
  • Belarus-Embargo (Verordnung (EU) Nr. 765/2006 vom 18. Mai 2006): Umfasst Einträge aus den Anhängen IX und XV.

Die Aufnahme in die EUCM-Liste zeigt die EU-Strategie zur Regulierung des Kapitalmarktzugangs für staatlich kontrollierte Unternehmen auf und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Trade-Compliance-Prozesse effizient zu gestalten. Eine sorgfältige Prüfung dieser Liste ist essenziell, um Risiken beim Handel und bei Finanztransaktionen zu minimieren.

Die EUCM-Liste bietet damit eine praxisrelevante Grundlage für:

  • die Identifikation sanktionierter oder kapitalmarktbeschränkter Unternehmen,
  • die rechtssichere Umsetzung von Compliance-Vorgaben,
  • die Absicherung von Investitionen und Finanztransaktionen gegenüber regulatorischen Risiken.

Durch die konsolidierte Darstellung von Embargo- und Sanktionsdaten erleichtert die EUCM-Liste die Einhaltung internationaler Vorschriften und trägt zur Transparenz im grenzüberschreitenden Handel bei.

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