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Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

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General Product Safety Regulation (GPSR)

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine zentrale EU-Verordnung, die die Sicherheit von Konsumgütern innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. Sie ersetzt die frühere Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (GPSD – General Product Safety Directive, 2001/95/EG) und legt verbindliche Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler fest, um potenzielle Gefahren für Verbraucher frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Für Unternehmen im internationalen Warenverkehr und insbesondere für Zollverantwortliche gewinnt die GPSR zunehmend an praktischer Relevanz.


Zielsetzung und Bedeutung

Die GPSR verfolgt das Ziel, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Konsumgüter grundsätzlich sicher sind. Sie schützt Verbraucher und reduziert rechtliche Risiken für Unternehmen. Durch einheitliche Standards innerhalb der EU wird das Vertrauen in Produkte gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit erhöht.

Die Regulation (EU) 2023/988, in Kraft seit 13. Dezember 2024, reagiert auf gesellschaftliche und technologische Veränderungen, insbesondere Digitalisierung, Globalisierung von Lieferketten und Onlinehandel.

Praxisbeispiel

Ein Hersteller importiert Smart-Home-Geräte aus Asien. Ohne GPSR-konforme Risikobewertung und Gebrauchsanweisungen würden diese Geräte beim Zoll zurückgehalten, bis die Konformität nachgewiesen ist.


Anwendungsbereich und Abgrenzung

Die GPSR gilt für alle nicht-lebensmittelbezogenen Konsumgüter, soweit sie nicht durch speziellere EU-Vorschriften abgedeckt sind (z. B. Spielzeug, Elektrogeräte, Medizinprodukte). Sie greift ergänzend, wenn Sicherheitslücken bestehen oder neue Technologien eingeführt werden.

Erweiterungen der GPSR

  • Gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte
  • Produkte über Online-Marktplätze
  • Anbieter von Online-Marktplätzen, die selbst spezifische Pflichten übernehmen müssen

Praxisbeispiel

Ein Händler verkauft über einen EU-Marktplatz importierte Drohnen. Ohne eindeutige Kennzeichnung des verantwortlichen Akteurs in der EU wird die Zollfreigabe ausgesetzt, bis ein autorisierter Importeur benannt wird.


Pflichten von Wirtschaftsakteuren

Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte grundsätzlich sicher sind. Dazu gehört eine umfassende Risikobewertung, die mögliche Gefahren durch Material, Konstruktion, Nutzung und Interaktion mit anderen Produkten berücksichtigt. Hersteller müssen zudem Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise bereitstellen und bei festgestellten Risiken sofortige Maßnahmen, wie Rückrufaktionen oder Verbraucherinformationen, einleiten.

Praxisbeispiel

Ein Hersteller importiert batteriebetriebene Spielzeuge. Ohne korrektes CE-Kennzeichen und Gebrauchsanweisung in EU-Sprachen wird die Ware vom Zoll zurückgehalten.


Importeure

sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen importierten Produkte der GPSR entsprechen. Sie müssen die Konformität sicherstellen und eng mit Herstellern und Behörden zusammenarbeiten.

Praxisbeispiel

Ein Importeur erhält einen Container mit Elektronikartikeln aus einem Drittland. Durch fehlende Sicherheitsdokumentation verzögert sich die Zollfreigabe um mehrere Wochen.

Händler

müssen die Produkte auf Sicherheitskonformität prüfen. Kennt ein Händler von Gefahren, muss er sofort geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen.

Praxisbeispiel

in Onlinehändler bemerkt, dass ein Heizlüfter überhitzt. Der Händler initiiert sofort einen Rückruf und informiert die Verbraucher.


Checkliste für Wirtschaftsakteure

  • Technische Dokumentation erstellen und zugänglich machen
  • Konformitätsnachweise aufbewahren
  • Sicherheitskennzeichnungen anbringen
  • Risikobewertungen regelmäßig aktualisieren
  • Bei Sicherheitsvorfällen sofort handeln (Rückruf, Verbraucherinformation)

Risikobewertung und Marktüberwachung

  • Systematische Risikobewertung aller Produkte vor Inverkehrbringung
  • Einhaltung der GPSR wird durch nationale Behörden überwacht
  • Nutzung des Safety Gate-Systems (ehemals RAPEX) für schnellen Austausch über gefährliche Produkte
  • Erhöhte Befugnisse der Marktaufsichtsbehörden zur sofortigen Entfernung gefährlicher Produkte
  • Verpflichtung zur direkten Verbraucherinformation bei erkannten Risiken

Praxisbeispiel

Ein importierter elektrischer Heizlüfter aus Asien erfüllt die CE-Anforderungen nicht. Die Marktüberwachungsbehörde ordnet Rückruf an, unterstützt durch das Safety Gate-System.


Dokumentation, Kennzeichnung und Nachverfolgbarkeit

  • Detaillierte Aufzeichnungen über Design, Herstellung und Vertrieb führen
  • Schnelle Rückverfolgbarkeit für Rückrufaktionen sicherstellen
  • Produkte korrekt kennzeichnen, einschließlich Hersteller- und EU-Verantwortlicher
  • Sicherheitsinformationen in den relevanten EU-Sprachen bereitstellen

Praxisbeispiel

Ein Importeur führt eine vollständige technische Dokumentation für Spielzeug auf Englisch und Deutsch. Bei einer Zollprüfung kann die Konformität sofort nachgewiesen werden, wodurch die Freigabe ohne Verzögerung erfolgt.


Relevanz für Zoll und Außenhandel

Die GPSR beeinflusst die Einfuhrkontrolle entscheidend:

  • Zollkontrolle: Prüfung von Kennzeichnung, technischer Dokumentation, Verantwortlichkeit
  • Aussetzung der Freigabe: Bei Verstößen informiert der Zoll die Marktüberwachungsbehörde
  • Regelungen nach EU-Rechtsakten: GPSR greift zusammen mit CE-Kennzeichnung, chemischen Vorgaben etc.
  • Onlinehandel: GPSR gilt auch für gezielt an EU-Verbraucher gerichtete Waren aus Drittländern

Handlungsempfehlung für Zollverantwortliche

  • Prüfen, ob ein wirtschaftlich Verantwortlicher in der EU benannt ist
  • Dokumentation und Risikobewertung kontrollieren
  • Informationen aus Safety Gate/RAPEX berücksichtigen
  • Bei Unsicherheiten Marktüberwachung einbinden

Praxisbeispiel

Ein Zollbeamter hält einen Container mit importierten Kinderspielzeugen zurück, weil die EU-Verantwortlichkeit unklar ist. Nach Benennung des Importeurs und Vorlage der Dokumentation wird die Ware freigegeben.


Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Verkaufsverbote
  • Rückrufpflichten
  • Geldbußen und Haftung
  • Verzögerung oder Aussetzung der Zollfreigabe

Praxisbeispiel

Ein Händler importiert Kinderkleidung ohne korrekte Sicherheitskennzeichnung. Die Zollfreigabe wird zurückgehalten, bis Konformität nachgewiesen wird.


Praxisnahe Checklisten & Handlungsempfehlungen

Für Hersteller/Importeure/Händler:

  • Sicherheitsdokumentation vollständig und aktuell halten
  • Gebrauchsanweisungen prüfen und mehrsprachig bereitstellen
  • Regelmäßige interne Risikobewertungen durchführen
  • Sicherheitsvorfälle sofort melden und Maßnahmen einleiten
  • Safety Gate-Meldungen für Risikoanalyse nutzen

Für Zollbehörden

  • Prüfen der Verantwortlichkeit und technischen Dokumentation
  • Sicherheitshinweise aus EU-Datenbanken (Safety Gate) nutzen
  • Bei Nichtkonformität sofortige Maßnahmen einleiten

Fazit

Die GPSR ist ein moderner Rechtsrahmen für Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Compliance im internationalen Handel. Sie definiert klare Anforderungen an alle Wirtschaftsakteure, berücksichtigt digitale Risiken und stärkt das Vertrauen in den EU-Markt.

Unternehmen, die GPSR-konform handeln, profitieren von rechtlicher Sicherheit, effizienter Zollabwicklung und gestärktem Kundenvertrauen. Die GPSR ist damit integraler Bestandteil der Compliance-Strategie für Zoll- und Außenhandelsakteure.

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