Welle

DID YOU KNOW...


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

back to overview

ISPM 15 (International Standard for Phytosanitary Measures No. 15)

Im internationalen Warenverkehr stehen häufig Zolltarifierung, Präferenzkalkulationen oder exportkontrollrechtliche Anforderungen im Fokus. Weniger Aufmerksamkeit erhalten hingegen die eingesetzten Verpackungsmaterialien. Insbesondere Holzverpackungen können jedoch erhebliche Risiken für Lieferketten und grenzüberschreitende Warenbewegungen verursachen, wenn die einschlägigen phytosanitären Anforderungen nicht eingehalten werden. Ein zentrales Regelwerk in diesem Zusammenhang ist die Internationale Norm für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15, besser bekannt als ISPM 15.


Was ist ISPM 15?

ISPM 15 (International Standard for Phytosanitary Measures No. 15) wurde im Rahmen der International Plant Protection Convention (IPPC) entwickelt. Ziel des Standards ist es, die Verbreitung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten über Holzverpackungsmaterialien im internationalen Handel zu verhindern. Hierzu werden weltweit einheitliche Anforderungen an die Behandlung und Kennzeichnung von Holzverpackungen festgelegt. Der Standard betrifft insbesondere Verpackungsmaterialien aus Rohholz mit einer Stärke von mehr als sechs Millimetern. Dazu zählen unter anderem Paletten, Holzkisten, Verschläge, Kabeltrommeln sowie Stauholz zur Ladungssicherung.


Welche Verpackungen sind betroffen?

Zu den typischen Anwendungsfällen gehören:

  • Holzpaletten
  • Exportkisten
  • Holzverschläge
  • Kabeltrommeln
  • Stauholz und Holzkeile
  • Holzunterlagen für schwere Maschinen oder Anlagen

Diese Verpackungsmittel werden insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, in der Automobilindustrie, im Chemiesektor sowie bei Projektverladungen und Sondertransporten eingesetzt.


Welche Materialien sind ausgenommen?

Nicht unter die Anforderungen von ISPM 15 fallen Holzwerkstoffe, die aufgrund ihrer Herstellung als phytosanitär unbedenklich gelten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Sperrholz
  • Spanplatten
  • Faserplatten
  • OSB-Platten
  • Papierverpackungen
  • Kunststoffverpackungen
  • Holzmaterialien mit einer Stärke von weniger als sechs Millimetern

Diese Materialien benötigen weder eine spezielle Behandlung noch eine ISPM-15-Kennzeichnung.


Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Holzverpackungen, die unter ISPM 15 fallen, müssen vor ihrer Verwendung im internationalen Handel bestimmten Behandlungsverfahren unterzogen werden. Gleichzeitig ist eine eindeutige Kennzeichnung vorgeschrieben. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  • Verwendung von entrindetem Holz
  • Durchführung einer zugelassenen phytosanitären Behandlung
  • Anbringung des international anerkannten IPPC-Kennzeichens

Das Kennzeichen dient den Behörden weltweit als Nachweis, dass die betreffende Verpackung den Anforderungen des Standards entspricht.


Die Bedeutung des IPPC-Stempels

Der sogenannte IPPC-Stempel enthält verschiedene Informationen, darunter das Herkunftsland, die Registrierungsnummer des zugelassenen Betriebs sowie das angewandte Behandlungsverfahren. Bei einer Hitzebehandlung wird beispielsweise die Kennzeichnung „HT“ verwendet.
Für Zoll- und Außenhandelsabteilungen ist die Sichtprüfung der verwendeten Holzverpackungen daher ein wichtiger Bestandteil der Versandkontrolle. Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen können bei Einfuhren in Drittländer zu erheblichen Problemen führen


Risiken bei Verstößen

Werden die Anforderungen von ISPM 15 nicht eingehalten, können die zuständigen Behörden des Importlandes verschiedene Maßnahmen anordnen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Zurückweisung der Sendung
  • Quarantänemaßnahmen
  • Nachbehandlung vor Ort
  • Vernichtung der Holzverpackung
  • Verzögerungen in der Lieferkette
  • Zusätzliche Kosten für Lagerung und Transport

Gerade bei zeitkritischen Exportprojekten können solche Maßnahmen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen verursachen.


Bedeutung für das Zoll- und Außenhandelsmanagement

ISPM 15 verdeutlicht, dass Compliance im internationalen Handel weit über Zollanmeldungen und Exportkontrollprüfungen hinausgeht. Verpackungsmaterialien sind ein integraler Bestandteil der Lieferkette und sollten in bestehende Prozesse der Export- und Versandabwicklung eingebunden werden.
Unternehmen profitieren von klar definierten Prüfprozessen, einer regelmäßigen Sensibilisierung der beteiligten Fachbereiche sowie einer dokumentierten Kontrolle von Holzverpackungen vor dem Versand. Dadurch lassen sich Beanstandungen an der Grenze und unnötige Lieferverzögerungen vermeiden.


Fazit

ISPM 15 ist ein weltweit etablierter Standard, der für zahlreiche Exporteure und Importeure von praktischer Relevanz ist. Die korrekte Behandlung und Kennzeichnung von Holzverpackungen trägt dazu bei, phytosanitäre Risiken zu minimieren und einen reibungslosen internationalen Warenverkehr sicherzustellen. Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte sowie Fachkräfte im Bereich Zoll und Außenhandel gehört die Berücksichtigung dieser Anforderungen daher zu einem professionellen und rechtssicheren Compliance-Management.

Welle
Jobs 1
Trainings 17