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Verordnung (EU) 2025/2365: Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten

Stand der Informationen: 20.04.2026

Mit der Verordnung (EU) 2025/2365 wurde ein unionsweiter Rechtsrahmen zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat geschaffen. Ziel ist die Reduzierung von Mikroplastikemissionen entlang der gesamten Lieferkette durch verbindliche organisatorische, technische und dokumentarische Anforderungen.

Die Regelung ist insbesondere für Unternehmen mit Berührungspunkten zu internationalen Warenströmen, Logistikprozessen sowie zoll- und außenwirtschaftlichen Abläufen relevant.


Hintergrund und Zielsetzung

Kunststoffgranulat (Pellets, Flakes, Pulver) ist ein zentraler Ausgangsstoff der Kunststoffindustrie. Verluste entstehen typischerweise bei Produktion, Umschlag, Transport, Lagerung oder Reinigung von Behältern.

Die Verordnung verfolgt das Ziel, diese Verluste systematisch zu vermeiden und ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU sicherzustellen. Dabei steht die gesamte Lieferkette im Fokus.


Anwendungsbereich und betroffene Akteure

Erfasst werden insbesondere:

  • Hersteller und Verarbeiter von Kunststoffgranulat
  • Recyclingunternehmen
  • Logistik- und Transportdienstleister (Straße, Schiene, See)
  • Lager- und Umschlagbetriebe
  • Hafen- und Terminalbetreiber
  • Importeure und Exporteure
  • Betreiber von Reinigungsanlagen für Behälter und Tanks

Damit betrifft die Verordnung zahlreiche Akteure, die regelmäßig in grenzüberschreitende Warenbewegungen und zollrelevante Prozesse eingebunden sind.


Zentrale Pflichten

Risikobasierte Steuerung der Prozesse

Unternehmen sind verpflichtet, potenzielle Verluststellen entlang der operativen Abläufe zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Freisetzungen umzusetzen.

Technische Anforderungen

Je nach Tätigkeit kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

  • geschlossene Förder- und Lagersysteme
  • gesicherte Verpackungs- und Transportlösungen
  • Auffang- und Rückhaltesysteme
  • staub- und verlustarme Umschlagtechniken
  • geeignete Reinigungs- und Wartungsprozesse

Organisatorische Anforderungen

  • definierte Verantwortlichkeiten
  • interne Arbeits- und Verfahrensanweisungen
  • Notfall- und Reaktionsprozesse bei Verlusten
  • regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden

Dokumentation und Nachweisführung

Die Umsetzung der Maßnahmen sowie etwaige Vorfälle sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere:

  • Risikobewertungen
  • Maßnahmenpläne
  • Schulungsnachweise
  • Vorfall- und Korrekturberichte
  • interne Kontrollen und Audits

Relevanz für Zoll- und Außenhandelsprozesse

Auch wenn die Verordnung kein klassisches Zollrecht darstellt, ergeben sich klare Schnittstellen zu außenwirtschaftlichen Compliance-Strukturen:

Lieferkettenprüfung und Importprozesse

Im Rahmen von Beschaffungs- und Importprozessen gewinnt die Bewertung von Lieferantenstandards an Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der neuen Umweltanforderungen.

Logistik- und Transportabwicklung

Grenzüberschreitende Transporte von Kunststoffgranulat oder Vorprodukten unterliegen verstärkten Anforderungen an Verpackung, Sicherung und Umschlagprozesse.

Bewilligungen und interne Kontrollsysteme

Unternehmen mit zollrechtlichen Bewilligungen (z. B. AEO, Zolllager oder vereinfachte Verfahren) sind regelmäßig auf belastbare Compliance- und Dokumentationsstrukturen angewiesen, in die diese Anforderungen integriert werden können.

ESG- und Governance-Anforderungen

Die Regelung ist zugleich Bestandteil der zunehmenden Verknüpfung von Umweltrecht, Lieferkettenverantwortung und unternehmensbezogener Governance-Systeme.


Aktualität und zeitlicher Rahmen

  • Veröffentlicht: 26.11.2025 im Amtsblatt der EU
  • Inkrafttreten: 16.12.2025
  • Anwendung: gestaffelt, überwiegend ab 17.12.2027
  • Teilweise vorgezogene Pflichten im Bereich Vorbereitung, Methodik und Systemaufbau

Der aktuelle Stand (20.04.2026) ist geprägt durch die Vorbereitungs- und Implementierungsphase. Konkrete nationale Vollzugshinweise sowie technische Standards befinden sich weiterhin im Aufbau bzw. in der Konkretisierung durch die zuständigen Behörden und EU-Gremien.


Einordnung aus Compliance-Sicht

Die Verordnung ist ein Beispiel für die zunehmende Integration von Umwelt- und Lieferkettenregulierung in operative Unternehmensprozesse. Sie wirkt branchenübergreifend und betrifft nicht nur die Industrie, sondern auch logistische und handelsbezogene Schnittstellen.

Für Unternehmen mit internationalem Bezug entsteht damit ein erweitertes Compliance-Feld, das Umweltanforderungen, Transportprozesse, Lieferantenmanagement und zollrechtliche Strukturen stärker miteinander verbindet.


Fazit

Die Verordnung (EU) 2025/2365 etabliert verbindliche Anforderungen zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten entlang der gesamten Lieferkette. Im Zusammenspiel mit bestehenden außenwirtschaftlichen und zollrechtlichen Anforderungen führt sie zu einer weiteren Verdichtung regulatorischer Pflichten in internationalen Waren- und Logistikprozessen.

Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten ergibt sich daraus ein wachsender Bedarf an integrierten Compliance-Strukturen, die Umwelt-, Transport- und Außenhandelsanforderungen systematisch miteinander verknüpfen.

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