Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue Anforderungen für Unternehmen mit internationalen Lieferketten. Ab Ende 2025 müssen zahlreiche Produkte und Rohstoffe nachweislich entwaldungsfrei sein. Die SW Zoll-Beratung GmbH unterstützt Unternehmen bei der zollrechtlichen Umsetzung dieser Vorgaben – fachlich fundiert, praxisnah und individuell. Nachdem unser Kooperationspartner kolum bereits lange eine spezialisierte IT-Lösung zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch CBAM anbietet, bietet kolum nun auch eine Lösung für die Herausforderungen aus der EUDR an.
EUDR: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Die Verordnung (EU) 2023/1115 verpflichtet Unternehmen, vor dem Inverkehrbringen oder Export bestimmter Waren eine Sorgfaltserklärung über ein zentrales EU-System abzugeben. Diese Erklärung muss unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Geolokalisierung der Erzeugungsflächen
- Nachweis der Entwaldungsfreiheit seit dem 31.12.2020
- Einhaltung der lokalen Rechtsvorschriften
- Risikobewertung und ggf. Risikominderungsmaßnahmen
Betroffen sind Rohstoffe wie Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Rind und Kautschuk sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte. Die Anforderungen gelten ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für KMU.
Zollrechtliche Relevanz und Herausforderungen
Die EUDR betrifft nicht nur Nachhaltigkeits- und Compliance-Abteilungen, sondern auch den Zollbereich. Denn die Sorgfaltserklärung ist Voraussetzung für die zollrechtliche Abfertigung betroffener Waren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die EUDR-konforme Dokumentation vollständig und korrekt vorliegt – andernfalls drohen Verzögerungen, Rückweisungen oder Sanktionen.
Die SW Zoll-Beratung unterstützt hier mit:
- Fachlicher Beratung zur zollrechtlichen Einordnung von EUDR-relevanten Produkten
- Unterstützung bei der Integration der EUDR-Vorgaben in bestehende Zollprozesse
- Schulungen für Zollverantwortliche und Sachbearbeiter
- Einreihung von Produkten in den Zolltarif
kolum: IT-Lösung zur digitalen Umsetzung der EUDR
Unser Kooperationspartner kolum stellt eine spezialisierte Softwarelösung bereit, die Unternehmen bei der Erfüllung der EUDR-Anforderungen unterstützt. Die Lösung umfasst:
- Digitale Lieferantenkommunikation und Datenvalidierung
- Geodaten-Management und Dokumentation
- Automatisierte Erstellung von Sorgfaltserklärungen
- Risikobewertung auf Basis des Länder-Benchmarkings
- Schnittstellen zum EU-System und internen Systemen
Die Kombination aus zollrechtlicher Expertise der SW Zoll-Beratung und der digitalen Lösung von kolum ermöglicht Unternehmen eine ganzheitliche Vorbereitung auf die EUDR – effizient, rechtskonform und zukunftssicher.
Fazit: Rechtssicher handeln – mit klarer Rollenverteilung
Die EUDR ist mehr als eine Nachhaltigkeitsverordnung – sie betrifft auch die zollrechtliche Abwicklung und erfordert eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen. Die SW Zoll-Beratung steht als verlässlicher Partner für alle zollrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Für die technische Umsetzung der EUDR bietet kolum eine leistungsstarke IT-Lösung.
Sie möchten mehr erfahren?
Für zollrechtliche Fragen, individuelle Beratung oder Schulungsangebote steht die SW Zoll-Beratung gerne zur Verfügung. Kommen Sie gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch auf uns zu oder wenden sich direkt an kolum.