25.06.2026 | reading time


REX ersetzt den Ermächtigten Ausführer-Anpassungsbedarf im Präferenzrecht für Exporte in Pazifikstaaten

REX ersetzt den Ermächtigten Ausführer

Neue Rahmenbedingungen ab September 2026

Zum 1. September 2026 tritt im Präferenzrecht eine grundlegende Änderung in Kraft, die insbesondere Unternehmen mit Exportbeziehungen in ausgewählte Pazifikstaaten betrifft. Das bisher etablierte System des Ermächtigten Ausführers wird in diesem Kontext durch das Modell des Registrierten Ausführers (REX) ersetzt. Diese Umstellung beeinflusst nicht nur formale Anforderungen, sondern greift tief in bestehende Abläufe der Ursprungsdokumentation und Zollabwicklung ein.

Die Neuregelung betrifft aktuell die Staaten Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und die Salomonen. Für Waren mit präferenziellem Ursprung in der Europäischen Union kann die Zollbegünstigung bei der Einfuhr in diese Länder künftig ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn eine korrekt ausgestellte Ursprungserklärung auf der Rechnung vorliegt, die durch einen im REX-System registrierten Ausführer erstellt wurde. Damit verlieren bisherige Verfahren ihre Anwendbarkeit in diesen Handelsbeziehungen.


Wegfall der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Abschaffung eines bisher weit verbreiteten Ursprungsnachweises. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird im Handel mit den betroffenen Pazifikstaaten ab dem Stichtag nicht mehr anerkannt. Diese Entwicklung führt dazu, dass Unternehmen ihre Prozesse zur Ausstellung und Verwaltung von Ursprungsnachweisen neu ausrichten müssen.

Die Verantwortung für die korrekte Erklärung des präferenziellen Ursprungs verlagert sich damit vollständig auf die exportierenden Unternehmen. Die Zollverwaltungen setzen verstärkt auf eine eigenverantwortliche und revisionssichere Dokumentation durch Wirtschaftsbeteiligte. Fehler in der Ausstellung können unmittelbar zum Verlust von Präferenzvorteilen und darüber hinaus zu rechtlichen Konsequenzen führen.


Funktionsweise und Anforderungen des REX-Systems

Das REX-System verfolgt einen vereinfachten administrativen Ansatz, indem es auf eine klassische Bewilligung verzichtet und stattdessen eine Registrierung vorsieht. Diese erfolgt digital über das Zoll-Portal und ermöglicht Unternehmen einen vergleichsweise schnellen Zugang zum Verfahren. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an die inhaltliche Qualität der ausgestellten Ursprungserklärungen.

Ein zentraler Bestandteil ist die Verpflichtung zur Angabe der individuellen REX-Nummer innerhalb der Ursprungserklärung auf der Rechnung, sobald die Registrierung erfolgt ist. Diese Angabe ist essenziell für die Anerkennung des Nachweises im Einfuhrland. Zwar kann in einer Übergangsphase eine Ursprungserklärung auch ohne REX-Nummer ausgestellt werden, doch stellt dies keine nachhaltige Lösung dar. Ohne Registrierung steigt das Risiko von Ablehnungen erheblich, was direkte Auswirkungen auf die Lieferkette und die Kostenstruktur haben kann.


Auswirkungen auf interne Prozesse und Compliance

Die Umstellung auf das REX-System erfordert eine umfassende Analyse und Anpassung bestehender Prozesse im Unternehmen. Neben der formalen Umstellung der Dokumente betrifft dies insbesondere die interne Organisation der Ursprungsprüfung sowie die Qualität der zugrunde liegenden Daten. Lieferantenerklärungen, Kalkulationen und Dokumentationen müssen weiterhin belastbar und prüfungssicher geführt werden.

Die Anforderungen an die fachliche Kompetenz der beteiligten Mitarbeitenden steigen in diesem Zusammenhang signifikant. Eine präzise Kenntnis der Ursprungsregeln und der korrekten Formulierungen ist entscheidend для eine rechtssichere Anwendung. Fehlerhafte Angaben können nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern auch nachträgliche Abgabenerhebungen oder Sanktionen auslösen.


Strategische Bedeutung für den Außenhandel

Die Einführung des REX-Systems ist Ausdruck einer weitergehenden Entwicklung hin zu einer stärker digitalisierten und eigenverantwortlichen Zollabwicklung. Unternehmen, die diese Veränderung aktiv begleiten und ihre Prozesse entsprechend ausrichten, schaffen sich klare Wettbewerbsvorteile. Eine effiziente Gestaltung der Zollprozesse trägt maßgeblich zur Stabilität internationaler Lieferketten und zur Sicherung wirtschaftlicher Vorteile bei.

Die effiziente und rechtsichere Zollabwicklung ist dabei ein elementarer Baustein für wirtschaftlichen Erfolg. Gerade in einem dynamischen regulatorischen Umfeld gewinnt die Fähigkeit, schnell und sicher auf Veränderungen zu reagieren, zunehmend an Bedeutung.


Fazit und Handlungsempfehlung

Die Ablösung des „Ermächtigten Ausführers“ durch das REX-System im Handel mit Pazifikstaaten stellt Unternehmen vor konkrete organisatorische und fachliche Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Umstellung die Chance, bestehende Prozesse zu optimieren und die eigene Zollorganisation zukunftssicher aufzustellen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Umstellung aktiv anzugehen, Prozesse zu überprüfen und die Voraussetzungen für eine rechtssichere Nutzung von Präferenzzöllen zu schaffen. Mit SW Zoll-Beratung steht ein verlässlicher Partner zur Seite, der Stabilität, Klarheit und Effizienz in die Zollabwicklung bringt.

Seit über 30 Jahren begleitet SW Zoll-Beratung Unternehmen bei der sicheren und effizienten Gestaltung ihrer Zoll- und Außenhandelsprozesse. Gerade bei regulatorischen Veränderungen wie der Einführung des REX-Systems und der Ablösung des Ermächtigten Ausführers zeigt sich der Wert fundierter Expertise und vorausschauender Beratung. Ob bei der Anpassung von Exportprozessen, der rechtssicheren Ausstellung von Ursprungserklärungen, der Überprüfung von Präferenzkalkulationen oder der Weiterentwicklung von Compliance-Strukturen erfahrene Zollexperten entwickeln praxisnahe und individuelle Lösungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld Stabilität, Transparenz und wirtschaftliche Vorteile erhalten bleiben.


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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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