Welle

Categories


Alle

Branchen & Best Practices

IT & Digitalisierung im Zoll

News & Trends

Zollrecht & Compliance

Zollverfahren & Abwicklung

Newsletter


Jeder, der mit Zoll zu tun hat, weiß: Zoll erklärt sich nicht von selbst.

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Newsletter an!

Erhalten Sie regelmäßig spannende Fachartikel, aktuelle Weiterbildungsangebote und weitere exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & informiert bleiben!
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In jedem Newsletter bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich abzumelden.

Knowledge & News

Russland-Embargo: Inkrafttreten des 18. EU-Sanktionspakets
29.07.2025 |
reading time

Russland-Embargo: Inkrafttreten des 18. EU-Sanktionspakets

Das 18. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland ist offiziell in Kraft getreten und …
18. Sanktionspaket

Das 18. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland ist offiziell in Kraft getreten und markiert einen weiteren Schritt in der fortlaufenden Verschärfung der Maßnahmen im Rahmen der Russland-Sanktionen. Für Unternehmen im Zoll- und Außenhandel ergeben sich daraus neue Herausforderungen, da die Vorschriften komplexer werden und sich die Anforderungen an die Compliance kontinuierlich verschärfen. Eine frühzeitige Anpassung interner Prozesse ist essenziell, um rechtssicher agieren zu können.


Kernelemente des 18. Sanktionspakets

Das neue Maßnahmenpaket umfasst mehrere zentrale Handlungsfelder:

  • Energie- und Rohstoffsektor
    • Senkung des Ölpreisdeckels von 60 auf 47,60 US-Dollar pro Barrel, mit einer dynamischen Anpassung um 15 Prozent unterhalb des Marktpreises.
    • Verschärfung der Importverbote für raffinierte Ölprodukte aus Drittstaaten, um bestehende Umgehungspraktiken zu unterbinden.
    • Ausweitung der Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte: Weitere 105 Schiffe wurden sanktioniert, die keine EU-Häfen mehr anlaufen dürfen.
  • Finanzsektor und Bankenwesen
    • Sanktionen gegen weitere 22 Banken, darunter auch Institutionen, die bislang nur indirekt in die Finanzströme involviert waren.
    • Verbot der Nutzung bestimmter russischer Finanznachrichtensysteme, wie beispielsweise SPFS.
    • Erweiterte Finanztransaktionsverbote, die nun auch gezielt auf Drittstaaten abzielen, die an der Umgehung der Embargos beteiligt sind.
  • Dual-Use-Güter und Technologieexporte
    • Erweiterung der Liste verbotener Dual-Use-Güter, darunter Werkzeugmaschinen, chemische Komponenten und Hightech-Ausrüstung.
    • Fokus auf kritische Technologien, die potenziell militärisch verwendet werden könnten.
  • Personen- und Unternehmenslistungen
    • Über 80 neue Personen und Unternehmen wurden gelistet, darunter Akteure, die in die Verschleppung ukrainischer Kinder oder in die Manipulation kulturellen Erbes involviert sind.
    • Insgesamt sind nun über 2.500 Einträge in der Sanktionsliste erfasst.

Auswirkungen auf Zoll und Außenhandel

Für Unternehmen bedeutet das Inkrafttreten des 18. Sanktionspakets eine erneute Überprüfung und Anpassung der bestehenden Compliance-Prozesse. Insbesondere die erweiterten Dual-Use-Verbote sowie die neuen Listungen erfordern eine präzise Sanktionslistenprüfung. Unternehmen, die Waren mit potenziell kritischen Komponenten exportieren, sollten ihre internen Abläufe sowie Lieferketten im Hinblick auf Embargorisiken überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Darüber hinaus ist es notwendig, Finanztransaktionen mit russischen Partnern streng zu kontrollieren, um nicht in Konflikt mit den neuen Finanzsanktionen zu geraten.


Rechtssicherheit durch frühzeitige Maßnahmen

Angesichts der Dynamik im Sanktionsumfeld ist es entscheidend, proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die laufende Schulung von Mitarbeitern, die Einrichtung eines effektiven Internen Kontrollprogramms (IKP) sowie die enge Zusammenarbeit mit Zoll- und Compliance-Experten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, minimieren nicht nur Risiken, sondern sichern sich auch einen entscheidenden Vorteil im internationalen Handel.


Fazit und Handlungsbedarf

Das 18. Sanktionspaket verdeutlicht, wie stark die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den internationalen Handel beeinflussen. Für Zollverantwortliche und Außenhandelsakteure ist es unerlässlich, die aktuellen Entwicklungen nicht nur zu beobachten, sondern aktiv Maßnahmen abzuleiten. Eine rechtssichere Exportkontrolle, eine laufende Risikoanalyse und eine strukturierte Compliance-Strategie sind heute unverzichtbar.

Unternehmen sollten jetzt ihre Export- und Importprozesse prüfen, bestehende Compliance-Strukturen anpassen und rechtzeitig professionelle Beratung einholen, um Verstöße gegen die neuen Sanktionsvorgaben zu vermeiden.


Links zum Thema

VERORDNUNG (EU) 2025/1494 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren VERORDNUNG (EU) 2025/1472 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1476 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1469 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine Fragen und Antworten zum 18. Sanktionspaket gegen Russland BAFA-Restriktive Maßnahmen gegen Russland

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends Zollrecht & Compliance

WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2025 – Fokus auf MFN-Handelsanteile
22.07.2025 |
reading time

WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2025 – Fokus auf MFN-Handelsanteile

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am 7. Juli 2025 die aktuelle Ausgabe der World Tariff …
WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2025 – Fokus auf MFN-Handelsanteile

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am 7. Juli 2025 die aktuelle Ausgabe der World Tariff Profiles veröffentlicht. Diese Publikation, die in Zusammenarbeit mit der International Trade Centre (ITC) und der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) erstellt wird, bietet einen umfassenden Überblick über die Zollstrukturen und Handelsbedingungen von mehr als 170 Volkswirtschaften. Sie gilt als wichtige Referenzquelle für die Analyse von Zollsätzen, Handelsströmen und nichttarifären Handelshemmnissen.


Schwerpunkte der World Tariff Profiles 2025

Die Ausgabe 2025 enthält aktualisierte Daten zu durchschnittlichen gebundenen und angewandten Zollsätzen, differenziert nach Agrar- und Nicht-Agrargütern. Diese Informationen ermöglichen den direkten Vergleich zwischen den vertraglich zugesicherten Zollobergrenzen (gebundene Zollsätze) und den tatsächlich angewandten Zollsätzen. Darüber hinaus werden die Zollbelastungen für wichtige Handelspartner dargestellt, wodurch sich die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten besser einschätzen lässt.

Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf der Bedeutung der Meistbegünstigungsklausel (MFN) im Welthandel. Laut der neuen Analyse werden rund 74 Prozent des weltweiten Handels weiterhin auf MFN-Basis abgewickelt. Trotz zunehmender handelspolitischer Spannungen und bilateraler Abkommen verdeutlicht dieser Anteil die zentrale Rolle multilateraler Handelsregeln.


Wertvolle Einblicke für Wirtschaft und Handel

Die Veröffentlichung der World Tariff Profiles liefert Unternehmen und Entscheidungsträgern im internationalen Handel wichtige Erkenntnisse über bestehende Zollbarrieren und Marktbedingungen. Für die Analyse von Lieferketten, Zollstrategien und Marktzugang spielt die Transparenz über die Höhe der Zollsätze eine entscheidende Rolle. Die Daten geben Aufschluss darüber, in welchen Bereichen höhere Zollsätze oder nichttarifäre Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Zudem helfen die veröffentlichten Informationen dabei, aktuelle Trends zu erkennen und sich auf mögliche Änderungen in der globalen Handelspolitik einzustellen. Für Akteure im Zoll- und Außenhandel bieten diese Daten eine wertvolle Grundlage, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und strategisch zu handeln.


Ausblick und Verfügbarkeit

Die englische Version der World Tariff Profiles 2025 ist bereits verfügbar. Die französische und spanische Ausgabe soll im August 2025 folgen. Die Daten werden zusätzlich über das WTO-STAT-Portal bereitgestellt, wodurch detaillierte Analysen für einzelne Länder und Warengruppen möglich sind.


Starker Abschluss

Die World Tariff Profiles 2025 sind ein unverzichtbares Werkzeug, um globale Handelsbedingungen zu verstehen, Chancen zu identifizieren und Risiken im internationalen Warenverkehr zu minimieren. Für Unternehmen, die ihre Zoll- und Außenhandelsprozesse optimieren möchten, lohnt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Daten dieser Publikation.

Eine fundierte Zollstrategie erfordert aktuelle Markt- und Zolldaten. Die Nutzung der World Tariff Profiles 2025 kann entscheidend dazu beitragen, Zollprozesse zu verbessern und Wettbewerbsfähigkeit im globalen Handel zu sichern. Eine regelmäßige Analyse dieser Daten empfiehlt sich als Bestandteil jeder professionellen Zoll- und Außenhandelsplanung.


Links zum Thema

WTO-STAT-Portal

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends

Reform der EU-Zollunion
21.07.2025 |
reading time

Reform der EU-Zollunion: Ein Meilenstein für effizientere und digitalisierte Zollverfahren

Am 27. Juni 2025 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur Reform …
Reform der EU-Zollunion

Am 27. Juni 2025 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur Reform der EU-Zollunion geeinigt. Diese Einigung bildet die Grundlage für die kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren. Die geplante Reform stellt die umfassendste Modernisierung der EU-Zollvorschriften seit der Einführung des derzeit geltenden Unionszollkodex (UZK) dar und verfolgt das Ziel, die Zollunion fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen.


Hintergrund: Warum ist eine Zollreform notwendig?

Die globalen Handelsströme, insbesondere der stark wachsende Online-Handel, stellen die bestehenden Zollsysteme vor große Herausforderungen. Parallel dazu führen geopolitische Entwicklungen und steigende sicherheitspolitische Anforderungen zu einer wachsenden Komplexität im internationalen Warenverkehr. Die Reform der Zollunion zielt darauf ab, diese Entwicklungen systematisch zu adressieren, bestehende Strukturen zu modernisieren und die Digitalisierung der Zollprozesse entscheidend voranzutreiben.

Neben der Modernisierung bestehender Verfahren verfolgt die Reform folgende zentrale Ziele:
  • Stärkung der einheitlichen Zollaufsicht an den EU-Außengrenzen
  • Effizienzsteigerung durch harmonisierte und digitalisierte Prozesse
  • Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Unternehmen vor unsicheren oder rechtswidrigen Waren
  • Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs durch konsequente Regelanwendung im E-Commerce

Zentrale Elemente der Reform

  • Einrichtung einer EU-Zollbehörde (EUCA)

    Ein zentrales Element der Reform ist die Schaffung einer eigenständigen EU-Zollbehörde (European Customs Authority, EUCA). Diese Behörde soll künftig für die einheitliche Risikoanalyse, die operative Koordination in Krisensituationen sowie die Verwaltung des neuen EU Customs Data Hub verantwortlich sein. Die Mitgliedstaaten behalten ihre Zuständigkeit für die praktische Zollabfertigung, werden jedoch durch die EUCA in Bereichen mit unionsweiter Relevanz unterstützt.

  • Einführung des EU Customs Data Hub

    Der EU Customs Data Hub wird als zentrales, digitales Portal für Unternehmen und Behörden etabliert. Unternehmen können ihre Zollinformationen einmalig in diesem System bereitstellen, wodurch Mehrfachmeldungen an verschiedene nationale Systeme entfallen. Der Data Hub soll eine einheitliche Datengrundlage für die Risikoanalyse und Zollabwicklung in allen EU-Mitgliedstaaten schaffen.

    Diese Digitalisierung verspricht nicht nur eine deutliche Vereinfachung der Meldepflichten, sondern auch erhebliche Effizienzgewinne. Die EU-Kommission erwartet jährliche Einsparungen in Milliardenhöhe durch die Ablösung fragmentierter nationaler IT-Systeme.

  • Neue Regelungen für den E-Commerce

    Besondere Aufmerksamkeit gilt dem stark gewachsenen Bereich des grenzüberschreitenden Online-Handels. Die Reform sieht vor, dass Online-Plattformen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie sollen als Importeure auftreten und für die korrekte Verzollung, sowie die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich sein. Dies soll nicht nur den Verwaltungsaufwand für Zollbehörden reduzieren, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen durch unvollständige oder falsche Deklarationen bekämpfen.

    Darüber hinaus ist die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen vorgesehen. Diese Maßnahme soll die Kosten abdecken, die bei der zollseitigen Verarbeitung der Vielzahl an Niedrigwertsendungen entstehen.

  • Erleichterungen für vertrauenswürdige Unternehmen

    Die bestehenden Vereinfachungen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operators, AEO) werden im Rahmen eines neuen „Trust and Check“-Modells weiter ausgebaut. Unternehmen, die nachweislich zuverlässig sind und ihre Zollprozesse sicher und gesetzeskonform gestalten, profitieren künftig von noch umfangreicheren Erleichterungen, einschließlich einer vereinfachten oder automatisierten Zollabfertigung.


Zeitplan und nächste Schritte

Nach der Einigung der Mitgliedstaaten beginnt nun der Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission. Das Ziel ist es, noch im Laufe des Jahres 2026 eine politische Einigung zu erzielen. Nach der formellen Verabschiedung durch Rat und Parlament werden die neuen Vorschriften schrittweise in Kraft treten. Die vollständige Umsetzung einschließlich des Betriebs des EU Customs Data Hub und der EUCA ist bis spätestens 2028 vorgesehen.


Fazit und Ausblick

Die Reform der EU-Zollunion stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen, digitalisierten und einheitlichen Zollverwaltung in Europa dar. Unternehmen und Behörden werden von effizienteren Prozessen, einer verbesserten Risikoüberwachung und einer höheren Rechtssicherheit profitieren.

Für Unternehmen, die im internationalen Warenverkehr tätig sind, empfiehlt es sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und frühzeitig die Weichen für eine zukunftsfähige Zollabwicklung zu stellen. Insbesondere die Themen Digitalisierung, Compliance und AEO-Status gewinnen weiter an Bedeutung.


Sie benötigen Unterstützung bei der Absicherung und Beantragung Ihres AEO-Status oder möchte Ihre Zollprozesse auf ein neues Level bringen?

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends Zollrecht & Compliance

Erhöhung der Importzölle
18.07.2025 |
reading time

Erhöhung der Importzölle für Waren aus Russland und Belarus ab Juli 2025 – Auswirkungen und Details

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2025/1227 eine Erhöhung der Importzölle auf …
Erhöhung der Importzölle für Waren aus Russland und Belarus

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2025/1227 eine Erhöhung der Importzölle auf bestimmte Waren aus Russland und Belarus beschlossen. Diese Maßnahme tritt ab dem 1. Juli 2025 in Kraft und betrifft insbesondere Düngemittel sowie eine Vielzahl landwirtschaftlicher Produkte. Die Anpassung der Zolltarife zielt darauf ab, die wirtschaftliche Abhängigkeit von Importen aus diesen Ländern zu reduzieren und die Handelspolitik der EU im Kontext aktueller geopolitischer Entwicklungen zu gestalten.


Umfang und Staffelung der Zollerhöhungen

Ab dem 1. Juli 2025 werden für Düngemittel mit den Warennummern (KN-Codes) 3102 sowie ex3105 neue Zusatzabgaben erhoben.

Konkret bedeutet dies:
  • Für Düngemittel unter KN-Code 3102 wird ein Wertzoll von 6,5 % sowie eine spezifische Zusatzabgabe in Höhe von 40 Euro pro Tonne fällig
  • Für die unter ex3105 geführten Düngemittel gelten ebenfalls 6,5 % Wertzoll plus eine spezifische Zusatzabgabe von 45 Euro pro Tonne.

Diese zusätzlichen Zölle sind zeitlich gestaffelt und erhöhen sich jährlich. Bis zum 30. Juni 2026 gelten die genannten Sätze. Ab dem 1. Juli 2028 wird die spezifische Zusatzabgabe für diese Produkte schrittweise auf bis zu 430 Euro pro Tonne ansteigen.

Darüber hinaus wird ab dem 20. Juli 2025 ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 50 % auf Waren aus den Zollkapiteln 01 bis 09 und weitere pflanzliche Produkte sowie Fette, Öle und Tabak erhoben. Diese zusätzliche Abgabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) 2025/1227 konkret definiert.


Betroffene Warengruppen und Relevanz für den Außenhandel

Die Maßnahmen betreffen vor allem landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter Zucker, Essig, Mehl und Tierfutter, sowie chemische Düngemittel. Die Erhöhung der Zölle auf diese Produkte beeinflusst die Importkosten erheblich und hat somit direkte Auswirkungen auf die Preisgestaltung und Lieferketten von Unternehmen, die im Bereich Zoll und Außenhandel tätig sind.

Zollverantwortliche und Zollbeauftragte sind gefordert, die neuen Zolltarife in ihre Zollabwicklung und Importprozesse zu integrieren. Eine präzise Zollklassifizierung und korrekte Berechnung der Abgaben sind entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.


Bedeutung für Zoll- und Außenhandelsakteure

Die Zollerhöhungen spiegeln die strategische Ausrichtung der EU-Handelspolitik wider, um eine nachhaltige und unabhängige Versorgung mit wichtigen Gütern sicherzustellen. Gleichzeitig erfordern sie von Unternehmen im Außenhandel eine sorgfältige Beobachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls eine Anpassung der Beschaffungsstrategien.

Für Zollverantwortliche bedeutet dies, die sich dynamisch ändernden Zollvorschriften laufend zu überwachen und eine enge Zusammenarbeit mit Zollbehörden und Beratern zu pflegen. Die Nutzung digitaler Zollsysteme und moderner Compliance-Tools kann helfen, die erhöhten Anforderungen effizient zu bewältigen.


Fazit

Die Erhöhung der Importzölle auf Waren aus Russland und Belarus ab Juli 2025 stellt eine wesentliche Veränderung im Zollrecht dar, die weitreichende Folgen für den internationalen Handel hat. Eine fundierte Kenntnis der neuen Bestimmungen sowie deren frühzeitige Implementierung in die betrieblichen Abläufe ist unerlässlich, um reibungslose Importprozesse zu gewährleisten und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Die Entwicklung unterstreicht die Bedeutung einer kompetenten Zoll- und Außenhandelsberatung, um den komplexen Herausforderungen des globalen Handels gerecht zu werden.


Sie benötigen Unterstützung bei der korrekten Deklaration und Anmeldung Ihrer Waren oder zu Themen wie Zollkontingenten?

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends

Sanktionsumgehungen bei CNC-Fräs- und Drehmaschinen Risiken, Präventionsmaßnahmen und regulatorischer Handlungsrahmen
15.07.2025 |
reading time

Sanktionsumgehungen bei CNC-Fräs- und Drehmaschinen: Risiken, Präventionsmaßnahmen und regulatorischer Handlungsrahmen

Die Umgehung europäischer Sanktionen durch Drittstaaten stellt eine erhebliche Herausforderung für …
Sanktionsumgehungen bei CNC-Fräs- und Drehmaschinen Risiken, Präventionsmaßnahmen und regulatorischer Handlungsrahmen

Die Umgehung europäischer Sanktionen durch Drittstaaten stellt eine erhebliche Herausforderung für die Wirksamkeit der Russland-Sanktionen dar. Besonders betroffen sind sogenannte kriegsrelevante Güter, die in der „Common High Priority List“ (CHPL) gemäß Anhang XL der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind. Zu diesen zählen unter anderem CNC-Fräs- und Drehmaschinen sowie deren Komponenten und Ersatzteile. Diese Maschinen besitzen zentrale Bedeutung für die russische Kriegsproduktion. Ihre Beschaffung erfolgt zunehmend über komplexe Umgehungskonstrukte, die gezielt auf europäische Hersteller und Händler abzielen.


Relevanz von CNC-Fräs- und Drehmaschinen für militärische Produktion

CNC-Werkzeugmaschinen (Computerized Numerical Controlled) ermöglichen die hochpräzise Fertigung von Bauteilen, wie sie für moderne Waffensysteme unerlässlich sind. In Russland werden sie eingesetzt zur Herstellung und Wartung von:

  • Panzerfahrzeugen und Artilleriesystemen,
  • Drohnen, Raketen und Munition,
  • Triebwerken und Flugzeugstrukturen militärischer Luftfahrzeuge,
  • Steuerungselementen für kampffähige Systeme.

Die Aufrechterhaltung und Ausweitung der Produktionskapazitäten für diese militärischen Güter erfordert kontinuierlichen Zugriff auf moderne Maschinen, Ersatzteile und Baugruppen. Aufgrund von Ausfällen und Kriegsverlusten ist die russische Kriegsindustrie bestrebt, CNC-Technologie sowohl neu als auch gebraucht über Umwege zu beschaffen.


Rechtlicher Rahmen und Relevanz für Wirtschaftsbeteiligte

Die Ausfuhr und Weitergabe von CNC-Fräs- und Drehmaschinen nach Russland ist durch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 untersagt sowohl direkt als auch über Drittländer. Zusätzlich unterliegen viele dieser Maschinen der Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use). Hersteller, Händler und Logistikakteure sind verpflichtet, Sorgfaltspflichten einzuhalten, um mittelbare Lieferungen nach Russland auszuschließen.

Mit der EU-Richtlinie 2024/1226 wird das Sanktionsrecht weiter verschärft. Bereits grob fahrlässige Verstöße können künftig strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Compliance-Systeme müssen entsprechend angepasst und aktiv auf Risikoindikatoren ausgerichtet werden.


Russische Umgehungsaktivitäten: Muster und Taktiken

Zur Umgehung von Sanktionen bedienen sich russische Stellen und Mittelsmänner zunehmend international agierender Netzwerke. Typische Merkmale der Umgehung sind:

  • Dreiecksgeschäfte mit Drittstaaten,
  • Tarnunternehmen mit kurzer Geschäftshistorie,
  • Verwendung generischer Endverbleibserklärungen,
  • Unplausible Angaben zu Verwendung, Lieferweg oder Zahlungsmodalitäten,
  • Zugriff auf Ersatzteile über den Gebrauchtmarkt.

Diese Strukturen sind häufig schwer zu durchschauen und erfordern eine proaktive Risikoanalyse auf Seiten der Exporteure und Zwischenhändler.


Best Practices zur Sanktionsprävention

Zur Risikominimierung und zur Förderung wirksamer Compliance haben sich in der Praxis mehrere Maßnahmen bewährt:

Kundenkontakt und Geschäftsanbahnung
  • Durchführung vertiefter Due-Diligence-Prüfungen bei Neu- und Bestandskunden.
  • Überprüfung auf „Red Flags“, z. B. unerfahrene Händler, ungewöhnliche Mengen oder widersprüchliche Angaben zum Endverbleib.
  • Nutzung von vertrauenswürdigen Vertriebskanälen und bekannten Ansprechpartnern.
  • Dokumentation der Entscheidungsprozesse bei Geschäftsabschlüssen.
Technische Sicherungsmaßnahmen
  • Einsatz technischer Mittel zur Standortüberwachung (z. B. Geofencing, Telemetrie).
  • Programmierung von Maschinensoftware zur Verhinderung der Inbetriebnahme außerhalb bestimmter Regionen.
  • Hardware-Sperren gegen nicht autorisierte Nutzung.
Kundenservice und Standortkontrolle
  • Verpflichtende Erstmontage durch eigene Techniker oder autorisierte Partner.
  • Durchführung von Wartung, Reparatur und Umrüstungen ausschließlich durch Herstellerpersonal.
  • Prüfung des Gerätestandorts bei jeder Serviceleistung.
Ersatzteilmanagement
  • Abgleich von Ersatzteilbestellungen mit Seriennummern und Standortdaten der Maschinen.
  • Verkauf nur bei plausibler Verwendung und eindeutiger Zuordnung.
  • Rücknahme und dokumentierte Entsorgung ausgetauschter Teile zur Vermeidung von Zweitverwendung.
  • Anreizsysteme, z. B. Rabatte oder bevorzugter Service bei Rückgabe gebrauchter Komponenten.

Verpflichtung zur Meldung potenzieller Sanktionsverstöße

Wirtschaftsakteure sind gemäß EU-Sanktionsrecht verpflichtet, Hinweise auf mögliche Verstöße zu melden etwa bei unklaren Endverbleibsinformationen oder zweifelhaften Handelsstrukturen.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Meldestelle:
📩 melderegister-sanktionen@bafa.bund.de


Fazit: Prävention braucht Wachsamkeit, Systematik und Zusammenarbeit

Die Verhinderung von Sanktionsumgehungen ist ein dynamisches und gemeinschaftliches Unterfangen. Die Erfahrungen aus dem Bereich der CNC-Fräs- und Drehmaschinen zeigen, wie gezielt bestimmte Industriezweige ins Visier russischer Beschaffungsaktivitäten geraten. Je spezialisierter das Produkt, desto stärker ist die Verantwortung der Hersteller, Händler und Logistikakteure.

Ein wirksames Compliance-System basiert auf technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen. Darüber hinaus ist der regelmäßige Erfahrungsaustausch mit Behörden, Verbänden und anderen Wirtschaftsbeteiligten essenziell.

Zur Stärkung der Sanktionskonformität empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der internen Abläufe, die Einbindung technischer Kontrollsysteme und die Sensibilisierung aller involvierten Stellen. Es lohnt sich, bestehende Prozesse kritisch zu hinterfragen und gezielt auf Sanktionsrisiken hin auszurichten nicht nur zur Vermeidung von Rechtsfolgen, sondern auch zur Wahrung der eigenen Integrität im internationalen Handel.



Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends

ursprungswashing-im-aussenhandel-risiken-erkennen-rechtssicher-handeln
15.07.2025 |
reading time

Ursprungswashing im Außenhandel: Risiken erkennen – rechtssicher handeln

In einer globalisierten Wirtschaft ist die Angabe des Warenursprungs ein zentrales Element für den …
ursprungswashing-im-aussenhandel-risiken-erkennen-rechtssicher-handeln-titel

In einer globalisierten Wirtschaft ist die Angabe des Warenursprungs ein zentrales Element für den internationalen Handel. Sie entscheidet über Zölle, Handelsvorteile, Sanktionen und Zugang zu bestimmten Märkten. Doch immer häufiger gerät die Praxis des sogenannten „Ursprungswashings“ in den Fokus (eine bewusste Manipulation oder Verschleierung des tatsächlichen Ursprungs einer Ware).


Was ist Ursprungswashing

Beim Ursprungswashing wird der tatsächliche Ursprung einer Ware verschleiert oder verfälscht. Ziel ist es, die Ware als Produkt eines anderen Landes auszugeben. Meist eines Landes, das unter ein Handelsabkommen fällt, nicht sanktioniert ist oder einen besseren Ruf bezüglich Arbeitsbedingungen oder Nachhaltigkeit genießt.

Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:
  • Verlagerung einfacher Verarbeitungsschritte in Drittstaaten, um eine neue Ursprungseigenschaft zu begründen (z. B. durch minimalen Zusammenbau).
  • Fehlende oder manipulierte Ursprungsnachweise, etwa durch Ursprungszeugnisse oder Lieferantenerklärungen
  • Transit über Drittstaaten, um die Lieferkette zu verschleiern (häufig mit Falschangaben in der Zollanmeldung).
  • Re-Export über Freihandelszonen
  • Minimalverarbeitung in der EU

Welche Branchen können betroffen sein

Branchen, in denen die Herkunft einen Mehrwert oder rechtliche Schutzrechte bietet, sind besonders anfällig für Ursprungs-Washing.

  • Mode- und Textilindustrie.
  • Lebensmittel- und Getränkeindustrie.
  • Kosmetik- und Pflegeprodukte.
  • Automobilindustrie.
  • Elektronik- und Technikindustrie.
  • Möbel- und Holzprodukte.
  • Pharma- und Kosmetikbranche.
  • Tourismus und regionale Spezialitäten.
  • Stahlindustrie.
  • Zementindustrie.
  • Aluminumindustrie.
  • Düngemittelindustrie
  • Chemikalienindustrie

Zollrechtliches Ursprungs-Washing

Beschreibt das irreführende oder bewusste Manipulieren der Ursprungseigenschaft von Waren, um von Zollpräferenzen, Freihandelsabkommen oder geringeren Einfuhrabgaben zu profitieren. Das Ziel ist es, Produkte so darzustellen, dass sie den Ursprung in einem bestimmten Land haben, das für den Import günstige Zollregelungen bietet obwohl die eigentliche Herstellung oder der Großteil der Wertschöpfung anderswo stattfand.


Ursprungs-Washing im Kontext von CBAM

Ursprungs-Washing bedeutet hier, dass Unternehmen oder Länder die tatsächliche Herkunft oder den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte falsch darstellen, um CBAM-Kosten zu vermeiden oder zu reduzieren.


Ursprungs-Washing im Kontext der EUDR

Bezeichnet dabei eine Form von Täuschung, bei der Unternehmen oder Lieferanten den wahren Herkunftsort von Rohstoffen oder Produkten verschleiern, um die strengen Anforderungen der EUDR zu umgehen. Durch falsche oder unvollständige Angaben zum Ursprung werden Waren fälschlicherweise als „deforestation-free“ oder aus zulässigen Gebieten stammend deklariert, obwohl sie tatsächlich aus Regionen mit hoher Entwaldungsrate stammen.

Gründe für Ursprungswashing

  • Zollvorteile:
    Zugang zu Präferenzzöllen durch angebliche Herkunft aus Entwicklungsländern oder Freihandelspartnerstaaten.
  • Umgehung von Sanktionen:
    Etwa bei Waren aus sanktionierten Staaten wie Russland, Iran oder Nordkorea.
  • Reputationspflege:
    Täuschung von Endkunden durch Herkunft aus Ländern mit besseren Standards in Umwelt- oder Arbeitsrecht.
  • Marktzugang:
    Erlangung von Marktzugängen, die Produkten bestimmter Herkunft verwehrt bleiben.

Praxisbeispiele

  • Stahlprodukte aus China werden in Malaysia minimal weiterverarbeitet und dann als malaysisches Produkt exportiert, um Antidumpingzölle zu vermeiden.
  • Textilien aus Xinjiang gelangen über Drittstaaten wie Vietnam oder Bangladesch in westliche Märkte, um Zwangsarbeitsvorwürfen auszuweichen.
  • Halbleitertechnologie aus Russland wird in Nachbarstaaten exportiert und mit neuen Papieren versehen weitervertrieben.
  • Textilien „Made in Italy“, obwohl sie hauptsächlich in China produziert wurden.
  • Elektronik „Assembled in USA“ – aber die meisten Komponenten sind aus Asien.
  • Lebensmittel mit „Made in Germany“ – Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern.

Wie lässt sich Ursprungswashing verhindern?

  • Lieferkettentransparenz schaffen:
    Dokumentieren Sie Ihre Warenbewegungen, Materialien und Be- bzw. Verarbeitungsprozesse vollständig – vom Ursprungsland bis zur Ausfuhr.
  • IT-gestützte Ursprungsprüfung nutzen:
    Nutzen Sie moderne Zoll- und ERP-Systeme mit integrierter Präferenzkalkulation, um Ursprungsnachweise automatisiert und korrekt zu erstellen.
  • Mitarbeiterschulungen durchführen:
    Sensibilisieren Sie Ihre Einkaufs-, Zoll- und Logistikteams für die Risiken von falschen Ursprungsangaben und Zoll-Compliance.
  • Regelmäßige Audits und Plausibilitätschecks (intern/durch externe):
    interne Kontrollen, besonders bei kritischen Lieferanten oder komplexen Lieferketten, sind essenziell.

Wie erkennt der Zoll Ursprungsmanipulationen

Der Zoll nutzt eine Kombination aus Risikomanagement, statistischen Auswertungen und Hinweisen aus verschiedenen Quellen, um Verdachtsfälle zu identifizieren:

  • Unstimmigkeiten in den Ursprungsdokumenten und Zollanmeldungen.
  • Auffällige Handelswege oder häufige Nutzung von Freihandelszonen.
  • Informationen von Behörden oder Whistleblowern.
  • Plausibilitätsprüfungen der Produktions- und Lieferkette.

Die Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen des Zoll

Bei einem Verdacht auf Ursprungsmanipulation leitet der Zoll ein Prüfverfahren ein, das folgende Schritte umfasst:

  • Dokumentenprüfung:
    Der Zoll fordert umfangreiche Nachweise wie Lieferantenerklärungen, Produktionsnachweise und Präferenzkalkulationen an.
  • Nachprüfung vor Ort:
    In schweren Fällen kann eine Kontrolle beim Unternehmen oder Lieferanten erfolgen, um Produktionsprozesse und Warenherkunft zu überprüfen.
  • Amtshilfe:
    Der Zoll arbeitet mit Behörden im Ausland zusammen, um Ursprungsangaben zu verifizieren.
  • Anhörung des Unternehmens:
    Betroffene Unternehmen erhalten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Risiken für Unternehmen

  • Rechtliche Konsequenzen:
    Straf- und Bußgeldverfahren, Verlust von Zollprivilegien oder Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
  • Reputationsschäden:
    Aufdeckung solcher Praktiken kann zu öffentlichem Vertrauensverlust und medialer Kritik führen.
  • Lieferkettenverantwortung:
    Nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) müssen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht auch hinsichtlich Ursprung und Produktionsbedingungen nachkommen.
  • Nachforderungen:
    Zollbehörden können bei Entdeckung zu Unrecht gewährter Präferenzen Nachzahlungen oder Rückforderungen verlangen.

Ausblick: Zunehmende Regulierung erwartet

Mit dem wachsenden Fokus auf Lieferkettentransparenz, Nachhaltigkeit und geopolitische Stabilität steigt der Druck auf Unternehmen, ihren internationalen Warenverkehr regelkonform und nachvollziehbar zu gestalten. Die EU und andere Akteure verschärfen Vorschriften und Kontrollen, u. a. durch digitale Zollverfahren, Sanktionsdurchsetzung und ESG-Standards. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit dem Thema Ursprungswashing auseinanderzusetzen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus ethischer Verantwortung.


Korrekte Ursprungserklärung ist Compliance und Verantwortung

Ursprungs-Washing ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Risiko mit weitreichenden Folgen. Wer hier kurzfristige Vorteile sucht, riskiert langfristige finanzielle Verluste, rechtliche Auseinandersetzungen sowie Reputation Schäden. Unternehmen sind gut beraten, das Thema Ursprung als festen Bestandteil ihrer Compliance-Strategie zu verankern und transparent mit ihrer Lieferkette umzugehen.


Weitere Fragen zu ESG Themen, CBAM oder allgemeinen Zollthemen?

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

Zollrecht & Compliance

CBAM - Verlängerung der Konsultationspflicht
11.07.2025 |
reading time

CBAM: EU-Kommission verlängert Konsultationsfrist bis Ende August 2025

Die Europäische Kommission hat die Frist für die öffentliche Konsultation zu den …
CBAM - Verlängerung der Konsultationspflicht

Die Europäische Kommission hat die Frist für die öffentliche Konsultation zu den Durchführungsbestimmungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bis Ende August 2025 verlängert. Diese Fristverlängerung eröffnet Unternehmen im Außenhandel, insbesondere Importeuren emissionsintensiver Waren, zusätzliche Möglichkeiten, sich aktiv an der Ausgestaltung der künftigen CBAM-Vorgaben zu beteiligen.


Bedeutung des CBAM für den internationalen Warenverkehr

CBAM ist ein zentrales Instrument des europäischen Green Deal und verfolgt das Ziel, CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung bestimmter Waren außerhalb der Europäischen Union entstehen, adäquat zu bepreisen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller gewahrt und eine Verlagerung von Emissionen ins Ausland (sogenanntes „Carbon Leakage“) verhindert werden. Betroffen sind zunächst ausgewählte Warengruppen wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff.

Bereits seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase, in der Importeure verpflichtet sind, Emissionsdaten für ihre eingeführten Waren zu melden. Die verpflichtende Abgabe von CBAM-Zertifikaten wird ab 2026 wirksam. Die genauen Berichts- und Verifizierungsverfahren sind in zahlreichen delegierten Rechtsakten sowie Durchführungsbestimmungen geregelt, deren Ausgestaltung derzeit noch nicht abgeschlossen ist.


Ziele und Inhalte der Konsultation

Die Konsultation der EU-Kommission richtet sich an Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Zollverantwortliche, Importdienstleister und andere Stakeholder im internationalen Handel. Ziel ist es, praxisnahe Rückmeldungen zu den geplanten Regelungen einzuholen.

Themen der Konsultation sind unter anderem:
  • Konkretisierung der Berichtsformate und -pflichten,
  • technische Anforderungen an die CO₂-Berechnung und -Verifizierung,
  • Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Waren oder Herkunftsländer,
  • Anpassungen von IT-Schnittstellen und Zollprozessen,
  • Übergangs- und Implementierungsfristen.

Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die finalen Durchführungsbestimmungen ein, die für alle betroffenen Unternehmen verbindlich sein werden.

Link zum Konsultationsverfahren

Relevanz für Unternehmen und Zollverantwortliche

Für Unternehmen, die regelmäßig Waren aus CBAM-relevanten Produktkategorien importieren, ist eine aktive Auseinandersetzung mit den geplanten Vorgaben unerlässlich. Neben der technischen Ermittlung von Emissionswerten rücken auch Fragen der Compliance, Dokumentation und Zollanmeldung in den Fokus. Unklare oder praxisferne Vorgaben können zu erheblichen Mehraufwänden und Risiken im Importprozess führen.

Zollverantwortliche und Außenhandelsbeauftragte sind gut beraten, die Konsultationsphase zu nutzen, um branchenspezifische Herausforderungen zu adressieren. Wirtschaftsbeteiligte, die ihre Expertise und praktische Erfahrung einbringen, können dazu beitragen, dass die künftigen CBAM-Pflichten rechtssicher, umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden.


Zeitplan und weitere Schritte

Die verlängerte Frist der Konsultation endet Ende August 2025. Bis dahin können Stellungnahmen elektronisch an die Europäische Kommission übermittelt werden. Im Anschluss werden die Rückmeldungen ausgewertet und in die finalen Rechtsakte eingearbeitet.

Unternehmen, die von CBAM betroffen sind, sollten:

  • prüfen, ob ihre Importgüter unter die CBAM-Verordnung fallen,
  • interne Prozesse für die CO₂-Bilanzierung und Berichterstattung aufbauen oder anpassen,
  • die laufenden regulatorischen Entwicklungen beobachten,
  • an der Konsultation teilnehmen, um praxisnahe Lösungen mitzugestalten.

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung schützt vor Compliance-Risiken

Die verlängerte Konsultationsphase bietet Unternehmen und Zollverantwortlichen eine wertvolle Gelegenheit, die eigenen Interessen einzubringen und auf eine praxistaugliche Umsetzung des CBAM hinzuwirken. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den künftigen Pflichten ist unverzichtbar, um rechtzeitig Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten anzupassen.

Für eine fundierte Einschätzung der eigenen Betroffenheit, die Entwicklung effizienter Umsetzungsstrategien sowie bei Fragen zur CBAM-Compliance empfiehlt sich eine professionelle Beratung durch Experten im Zoll- und Außenhandelsrecht.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends

ATP zur CLP Verordnung
09.07.2025 |
reading time

Die 23. ATP zur CLP-Verordnung: Neue Einstufungen für Chemikalien

Am 20. Juni 2025 wurde die 23. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung …
ATP zur CLP-Verordnung

Am 20. Juni 2025 wurde die 23. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Anpassung bringt erneut umfassende Änderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien mit sich. Die Änderungen betreffen zahlreiche Stoffe, die für Im- und Exporteure, Chemikalienhändler sowie Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr relevant sind.

Die CLP-Verordnung bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union. Anpassungen wie die 23. ATP dienen dazu, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in verbindliche Rechtsvorgaben zu überführen. Für Unternehmen des Außenhandels und der Zollabwicklung bedeutet dies, ihre Prozesse kontinuierlich an den aktuellen Rechtsstand anzupassen.


Wesentliche Inhalte der 23. ATP

Die 23. ATP wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 umgesetzt und enthält insbesondere folgende Änderungen des Anhangs VI der CLP-Verordnung:

Aufnahme von 22 neuen harmonisierten Einstufungen, darunter für:

  • Fluorethylen
  • Ozon
  • Distickstoffoxid
  • Bariumchromat
  • Dinotefuran

Überarbeitung von 10 bestehenden Einträgen, z. B.:

  • α-Methylstyrol
  • 1,1-Dichlorethylen
  • Folpet
  • Captan

Die neu aufgenommenen Stoffe und die geänderten Einstufungen betreffen sowohl industrielle Rohstoffe als auch chemische Produkte, die in zahlreichen Wirtschaftszweigen Verwendung finden. Diese Änderungen wirken sich folglich nicht nur auf Produzenten und Händler, sondern auch auf Logistik- und Außenhandelsprozesse aus.


Inkrafttreten und Übergangsfristen

Die Verordnung tritt am 10. Juli 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist eine freiwillige Anwendung der neuen Einstufungen zulässig. Die verbindliche Anwendung gilt jedoch erst ab dem 1. Februar 2027. Diese Übergangsfrist ermöglicht es Unternehmen, bestehende Bestände nach bisherigen Einstufungen zu vermarkten und gleichzeitig ihre Prozesse auf die neuen Anforderungen umzustellen.

Für die Zollpraxis ist es wesentlich, den Übergangszeitraum richtig einzuordnen. Bei der Anmeldung von Waren, der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie der Etikettierung muss exakt nachvollzogen werden, welche Rechtslage zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gilt. Fehlerhafte oder nicht aktualisierte Einstufungen können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachfragen der Behörden oder im schlimmsten Fall zu Verstößen gegen geltendes Gefahrstoffrecht führen.


Relevanz für den Zoll- und Außenhandel

Die Auswirkungen der 23. ATP betreffen insbesondere folgende Bereiche des Zoll- und Außenhandels:

  • Zolltarifierung: Einige chemische Stoffe, deren Gefahreneigenschaften sich ändern, könnten künftig unter anderen sicherheits- oder zollrechtlichen Auflagen stehen. Dies kann Anpassungen bei Codierungen wie den Gefahrgutkennzahlen (UN-Nummern) oder der ergänzenden nationalen Kennzeichnungspflicht erfordern.
  • Transportvorschriften: Neue oder geänderte Gefahrenklassen können zu veränderten Transportauflagen (ADR, IMDG, IATA DGR) führen, die für den internationalen Versand relevant sind.
  • Zollabwicklung & Compliance: Zollverantwortliche müssen sicherstellen, dass die eingereichten Unterlagen (Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung, Zollanmeldung) dem jeweils aktuellen Stand der CLP-Verordnung entsprechen.
  • Lagerlogistik und Gefahrstoffmanagement:
    Auch innerbetriebliche Prozesse, wie die Kennzeichnung im Lager und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben, sind betroffen.

Handlungsempfehlungen für eine rechtskonforme Umsetzung

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit der 23. ATP ist entscheidend, um betriebliche Abläufe störungsfrei anpassen zu können. Empfohlen werden:

  • Überprüfung des Stoffportfolios:
    Unternehmen sollten identifizieren, ob betroffene Stoffe oder Gemische im Produktsortiment vorhanden sind.
  • Anpassung von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten:
    Rechtzeitige Überarbeitung der relevanten Dokumente sichert eine störungsfreie Zollabwicklung und den reibungslosen Warenverkehr.
  • Schulung relevanter Mitarbeitender:
    Zoll- und Außenhandelsabteilungen, Gefahrstoffbeauftragte sowie Logistikverantwortliche sollten über die Änderungen informiert werden.
  • Prüfung von Verträgen und Lieferantenangaben:
    Vereinbarungen mit Lieferanten sollten an die neuen Einstufungen angepasst werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Frühzeitige freiwillige Anwendung: Wer bereits ab Juli 2025 die neuen Einstufungen freiwillig anwendet, kann frühzeitig Rechtssicherheit schaffen.

Fazit: Rechtssicherheit im Außenhandel durch frühzeitige Anpassung sichern

Die 23. ATP der CLP-Verordnung ist ein weiterer Schritt, um den europäischen Gefahrstoffschutz an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Für Unternehmen im Außenhandel und Zollwesen erfordert dies eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen, um Lieferketten, Exportprozesse und Zollanmeldungen weiterhin rechtssicher gestalten zu können.

Ein proaktives Gefahrstoff- und Zollmanagement schützt nicht nur vor behördlichen Beanstandungen, sondern sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen CLP-Anforderungen empfiehlt sich eine individuelle Analyse der betroffenen Prozesse. Fachkundige Beratung kann dabei helfen, Unsicherheiten zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Eine frühzeitige Anpassung erhöht die Compliance-Sicherheit und reduziert das Risiko zollrechtlicher und verkehrsrechtlicher Verzögerungen.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends Zollrecht & Compliance

atlas info 0813/25
08.07.2025 |
reading time

ATLAS Info 0813/25- ATLAS Einfuhr- Anmeldung von ODS-Lizenzen

Die Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen (ODS) unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben der …
atlas info 0813/25

Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen: Neue Anforderungen an die Anmeldung von ODS-Lizenzen im ATLAS-Verfahren

Die Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen (ODS) unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) 2024/590 kurz ODS-Verordnung (ODS-VO) stellt sicher, dass Importe dieser Stoffe nur unter Einhaltung spezieller Genehmigungen erfolgen dürfen. Das deutsche Zollsystem ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) wurde entsprechend angepasst. Mit der ATLAS-Teilnehmerinformation 0813/25 wurden wichtige Änderungen für die Anmeldung von ODS-Lizenzen veröffentlicht, die im Rahmen der Einfuhrabfertigung zwingend zu beachten sind.

Relevanz der TARIC-Maßnahme 726 im Rahmen der ODS-Verordnung

Die TARIC-Maßnahme 726 bildet die Grundlage für die Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen. Für Warennummern, die unter diese Maßnahme fallen, sind in der elektronischen Zollanmeldung spezifische Codierungen verpflichtend anzugeben. Diese Codierungen dienen dem Nachweis, dass für die betroffenen Waren eine gültige Einfuhrlizenz vorliegt und die Einfuhr den geltenden umweltrechtlichen Vorschriften entspricht.


Verpflichtende Codierungen bei ODS-pflichtigen Waren

Die Anmeldung erfolgt unter Angabe der Codierung L100, welche bestätigt, dass die Ware unter die ODS-Verordnung fällt und eine Einfuhrlizenz vorliegt. Ergänzend sind folgende Codierungen zwingend erforderlich:

  • Y797:
    Angabe der Registrierungs-ID der erteilten ODS-Lizenz.
  • Y798 und/oder Y799:
    Angabe der eingeführten Menge in Kilogramm oder Stück. Welche Codierung zu verwenden ist, richtet sich nach der jeweiligen Lizenz und der Beschaffenheit der eingeführten Ware.
  • Eine gleichzeitige Anmeldung der Codierungen Y792 (Bestätigung, dass die Ware nicht unter die ODS-Verordnung fällt) oder Y793 (persönliche Gebrauchsgegenstände) ist nicht zulässig, wenn L100 angemeldet wird.

Prüfung der vollständigen Codierungen je TARIC-Bedingungsblock

Für die Warennummern, die unter die Maßnahme 726 fallen, sind im TARIC mehrere Bedingungsblöcke hinterlegt. Aus jedem Bedingungsblock ist eine zutreffende Codierung auszuwählen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten regulatorischen Anforderungen abgedeckt sind.

Die Mehrfachnennung einer Codierung ist weder erforderlich noch zulässig. Zollanmeldungen, bei denen eine für die Behandlung der Codierung L100 erforderliche Codierung fehlt, werden vom Zollsystem nicht angenommen oder zurückgewiesen.


Angaben zum Versender/Ausführer bei vereinfachten Verfahren (vZA und AZ)

Eine weitere Anpassung betrifft vereinfachte Zollanmeldungen (vZA) sowie Anschreibungsmitteilungen (AZ). Für die Prüfung der ODS-Lizenzen werden Angaben zum Versender bzw. Ausführer benötigt. Da diese Angaben in den genannten Verfahren derzeit nicht im vorgesehenen Datenmodell enthalten sind, müssen sie im Freitextfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ auf Kopfebene eingetragen werden.

Folgende Angaben sind vollständig anzugeben:

  • Name des Versenders/Ausführers
  • Straße und Hausnummer
  • Land
  • Postleitzahl
  • Ort

Praktische Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen

Die neuen Vorgaben im ATLAS-Verfahren erfordern eine sorgfältige Vorbereitung der Zollanmeldung. Unternehmen, die Waren importieren, die potenziell unter die ODS-Verordnung fallen, sollten:

  • frühzeitig prüfen, ob eine Einfuhrlizenz erforderlich ist,
  • sicherstellen, dass die Lizenzdaten (Registrierungs-ID und genehmigte Mengen) vollständig vorliegen,
  • ihre Zollsysteme und internen Prozesse an die neuen Anforderung zur Codierung anpassen,
  • gegebenenfalls ihre vereinfachten Anmeldeverfahren so gestalten, dass die Angaben zum Versender/Ausführer korrekt übermittelt werden.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachabteilungen für Umweltrecht, Einkauf, Zoll und Außenhandel ist empfehlenswert, um die rechtssichere Abwicklung sicherzustellen.

Fazit: Compliance und Rechtssicherheit bei der Einfuhr von ODS gewährleisten

Die Anpassungen im ATLAS-Verfahren unterstreichen die hohe Bedeutung regulatorischer Compliance im internationalen Warenverkehr. Die Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen bleibt ein sensibles Thema im Spannungsfeld zwischen Umwelt- und Außenwirtschaftsrecht. Unternehmen sind gut beraten, ihre internen Abläufe regelmäßig zu überprüfen und an geänderte Vorgaben anzupassen. Nur so lassen sich Verzögerungen bei der Zollabfertigung und mögliche Sanktionen vermeiden.

Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte und Fachkräfte im Außenhandel ist es unerlässlich, die aktuellen regulatorischen Anforderungen zu kennen und in die tägliche Praxis zu integrieren. Eine vorausschauende und professionelle Abwicklung der Zollformalitäten schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern sichert auch die Lieferketten ab.


Sie benötigen Unterstützung bei der korrekten Codierung Ihrer ODS-pflichtigen Waren oder bei der Beantragung von ODS-Lizenzen?

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

Zollverfahren & Abwicklung

Öffentliche Konsultation
08.07.2025 |
reading time

Öffentliche Konsultation zum geplanten Verbot von Chrom(VI)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zu einem umfassenden …
Öffentliche Konsultation - geplantes Verbot von Chrom(VI)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zu einem umfassenden Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI)-Verbindungen gestartet. Ziel dieser Initiative ist eine weitreichende Regulierung bis hin zu einem möglichen Verbot zahlreicher Verwendungen von Chrom(VI)-haltigen Stoffen. Die Auswirkungen dieser Maßnahme betreffen nicht nur Hersteller und Verwender innerhalb der Europäischen Union, sondern auch Importeure und Exportverantwortliche im Außenhandel.

Insbesondere für Zollverantwortliche, sowie alle Akteure im internationalen Warenverkehr ergibt sich daraus ein erheblicher Handlungsbedarf. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den regulatorischen Entwicklungen und eine genaue Prüfung der betroffenen Lieferketten sind von zentraler Bedeutung, um Lieferunterbrechungen, Verstöße gegen die REACH-Verordnung und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.


Hintergrund des Beschränkungsvorschlags

Chrom(VI)-Verbindungen sind in der industriellen Praxis seit Jahrzehnten weit verbreitet. Sie finden unter anderem Anwendung bei der Oberflächenbehandlung von Metallen, im Korrosionsschutz, in der Galvanotechnik, in Beschichtungen sowie in der Luftfahrt-, Automobil- und Bauindustrie. Zugleich gelten diese Verbindungen als besonders besorgniserregend, da sie als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft sind. Bereits jetzt unterliegen zahlreiche Chrom(VI)-Verbindungen einer Zulassungspflicht gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Die ECHA empfiehlt im Rahmen des neuen Beschränkungsvorschlags eine weitergehende Regulierung. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit, insbesondere von Arbeitnehmern in der Verarbeitung und Anwendern, sowie die Umwelt besser zu schützen. Die geplante Beschränkung könnte in der Praxis einem weitreichenden Verwendungsverbot gleichkommen.


Relevanz für den Außenhandel und Zoll

Der Beschränkungsvorschlag betrifft nicht nur Produzenten und Weiterverarbeiter innerhalb der EU. Auch Importeure aus Drittländern müssen sich mit den regulatorischen Vorgaben auseinandersetzen. Produkte, die Chrom(VI)-haltige Stoffe enthalten oder in Herstellungsprozessen damit behandelt wurden, könnten künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden. Dies betrifft unter anderem metallische Bauteile, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, technische Geräte und viele weitere Warengruppen.

Für die Zollpraxis bedeutet dies eine erhebliche Zunahme an Prüfpflichten im Rahmen der Produktkonformität. Bereits bei der Einfuhr muss geprüft werden, ob die betreffenden Waren unter die geplante Beschränkung fallen und ob gegebenenfalls Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen oder Zulassungen bestehen. Eine enge Abstimmung mit Lieferanten, verbunden mit einer transparenten Lieferantenerklärung bezüglich der eingesetzten Stoffe, ist essenziell.


Öffentliche Konsultation als Chance zur Einflussnahme

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die im Juni 2025 gestartet wurde, können Unternehmen, Verbände und weitere interessierte Kreise Stellung nehmen. Die Konsultation dient dazu, wirtschaftliche Auswirkungen, technische Machbarkeit, die Verfügbarkeit sicherer Alternativen sowie Übergangsfristen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Eine fundierte und sachlich begründete Rückmeldung kann dazu beitragen, die regulatorischen Anforderungen praxisnah zu gestalten. Insbesondere Unternehmen, die (noch) keine technisch gleichwertigen Alternativen zu Chrom(VI)-haltigen Verfahren einsetzen können, sollten ihre Argumente frühzeitig und strukturiert einbringen.

Die 6-monatige Konsultation hat am 18. Juni 2025 begonnen und dauert damit bis zum 18.12.2025. Betroffene Unternehmen sollten sich beteiligen, je früher, je besser, mit möglichst konkreten Hinweisen (z. B. zu sonstigen Anwendungen oder Erfahrungen mit Substitutionsversuchen).
Link zum Konsultation

Perspektiven für Ersatzstoffe und Technologiewechsel

Parallel zur Konsultation entwickelt die Industrie bereits zahlreiche Alternativen. Chrom(III)-basierte Systeme sowie andere Technologien zur Oberflächenbehandlung bieten teilweise vergleichbare Korrosionsschutz- und Haftungseigenschaften. Jedoch sind diese Verfahren nicht in allen Anwendungen gleichwertig verfügbar oder wirtschaftlich einsetzbar.

Für international agierende Unternehmen stellt sich darüber hinaus die Herausforderung, unterschiedliche regulatorische Anforderungen in den globalen Lieferketten zu harmonisieren. Während die EU auf eine weitgehende Eliminierung von Chrom(VI) setzt, bestehen in anderen Wirtschaftsräumen teils weniger strenge Vorgaben.


Handlungsbedarf für Unternehmen im Außenhandel

Unternehmen, die von der möglichen Beschränkung betroffen sind, sollten frühzeitig folgende Schritte einleiten:

  • Analyse der eigenen Produkte und Prozesse hinsichtlich des Einsatzes von Chrom(VI)
  • Prüfung der Lieferketten auf mögliche Vorlieferanten, die Chrom(VI)-haltige Verfahren einsetzen
  • Einholung und Bewertung von Lieferantenerklärungen
  • Beobachtung des Konsultations- und Entscheidungsprozesses bei der ECHA
  • Bewertung möglicher Ersatzverfahren und Anpassung der Produktionsprozesse
  • Vorbereitung auf eine veränderte zollrechtliche Abfertigung (z.B. zusätzliche Nachweise zur REACH-Konformität)

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung schützt vor Verzögerungen im Außenhandel

Das geplante Verbot von Chrom(VI) steht beispielhaft für den dynamischen Wandel des europäischen Chemikalienrechts. Für den internationalen Warenverkehr bedeutet dies einen erhöhten Aufwand im Bereich der Produktkonformität und Zollabwicklung. Eine proaktive Auseinandersetzung mit der Thematik, sowie eine aktive Teilnahme an der öffentlichen Konsultation bieten Unternehmen die Möglichkeit, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Eine umfassende Beratung in Bezug auf die Auswirkungen der REACH-Regulierung, die Gestaltung sicherer Lieferketten und die Absicherung des Warenverkehrs kann maßgeblich dazu beitragen, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.


Eine individuelle Bewertung der unternehmensspezifischen Situation und eine rechtssichere Gestaltung der Import- und Exportprozesse sind essenziell. Wer frühzeitig handelt, sichert die Lieferfähigkeit und die REACH-Konformität im internationalen Warenverkehr. Eine kompetente Beratung unterstützt dabei, regulatorische Herausforderungen in wirtschaftliche Chancen zu verwandeln.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends

Aufnahme neuer Warennummern
04.07.2025 |
reading time

Aufnahme neuer Warennummern in das Warenverzeichnis – Aktuelle Änderungen und Auswirkungen für den Außenhandel

Das Warenverzeichnis ist das zentrale Instrument zur Klassifizierung von Waren im internationalen …
Aufnahme neuer Warennummern

Das Warenverzeichnis ist das zentrale Instrument zur Klassifizierung von Waren im internationalen Handel. Es bildet die Grundlage für zollrechtliche Maßnahmen, statistische Erhebungen sowie für zahlreiche außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen. Anpassungen an der Nomenklatur sind regelmäßiger Bestandteil der Weiterentwicklung des internationalen und europäischen Zollrechts. Aktuelle Änderungen im Warenverzeichnis betreffen zahlreiche Branchen und erfordern eine sorgfältige Überprüfung sowie Anpassung interner Prozesse.


Neue Warennummern seit Ende Juni / Anfang Juli 2025

Zum 28. Juni 2025 und zum 1. Juli 2025 traten im Warenverzeichnis der Europäischen Union umfangreiche Änderungen in Kraft. Im Fokus stehen insbesondere die Einführung neuer Warennummern sowie die Anpassung bestehender Nummern. Die Neuerungen umfassen verschiedene Warengruppen und betreffen insbesondere folgende Kapitel des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:

  • Kapitel 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie
  • Kapitel 85: Elektromotoren und elektrische Generatoren (Position 8501)
  • Kapitel 87: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (Position 8708)

Insgesamt wurden am 28. Juni 97 neue Warennummern aufgenommen. Mit Wirkung zum 1. Juli kamen mehr als 100 weitere Warennummern hinzu. Diese Änderungen erfordern eine umgehende Überprüfung und Anpassung der internen Warenverzeichnisse, Materialstämme und Zolltarifierungen.


Neue TARIC-Maßnahmen im Bereich Kulturgüter

Ein weiterer wichtiger Aspekt der aktuellen Änderungen betrifft die Einfuhr von Kulturgütern in die Europäische Union. Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/880 wurden spezielle Warennummern für Kulturgüter eingeführt. Diese Maßnahme dient der besseren Kontrolle und dem Schutz von Kulturgut im internationalen Handel. Entsprechende TARIC-Maßnahmen wurden implementiert und sind seit dem 28. Juni 2025 wirksam.

Zollverantwortliche sind angehalten, die entsprechenden Positionen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, insbesondere im Hinblick auf Importvorgänge, bei denen Kulturgüter betroffen sein könnten.


Relevante Informationsquellen und weiterführende Hinweise

Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht der neuen sowie entfallenen Warennummern kann im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) des deutschen Zolls eingesehen werden. Dort finden sich unter den Punkten „Aktuelle Nomenklaturänderungen“ die Listen der neuen und gestrichenen Warennummern.

Für eine umfassende Systempflege empfiehlt es sich, die Änderungen gezielt in den betroffenen Kapiteln zu überprüfen. Exporte sind von den beschriebenen Anpassungen derzeit nicht betroffen. Dennoch ist auch für Ausfuhrvorgänge eine regelmäßige Überprüfung der Warennummern empfehlenswert, um eine korrekte und rechtssichere Zollabwicklung sicherzustellen.


Auswirkungen auf Unternehmen und Handlungsempfehlungen

Die Anpassungen im Warenverzeichnis erfordern von Unternehmen, die international handeln, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Eine nicht oder verspätet durchgeführte Anpassung kann zu Verzögerungen in der Zollabwicklung, fehlerhaften Zollanmeldungen oder gar zu Bußgeldern führen.


Handlungsempfehlung

  • Eine zeitnahe Aktualisierung der internen Warenverzeichnisse und Materialstämme
  • Eine Überprüfung der betroffenen Zolltarifierungen in den relevanten Kapiteln
  • Eine Abstimmung zwischen den Abteilungen Zoll, Einkauf, Vertrieb und Logistik
  • Die Anpassung von Stammdaten in ERP- und Zollsystemen
  • Eine Sensibilisierung aller involvierten Fachbereiche für die Änderungen
  • Gegebenenfalls eine erneute Tarifierung von Waren, deren bisherige Warennummern entfallen sind oder geändert wurden

Fazit: Proaktive Zollprozesse sichern reibungslosen Warenverkehr

Regelmäßige Anpassungen im Warenverzeichnis sind ein fester Bestandteil des globalen Zollrechts. Unternehmen, die ihre Zollprozesse strukturiert und vorausschauend gestalten, sichern sich nicht nur einen reibungslosen Warenverkehr, sondern minimieren auch zollrechtliche Risiken.

Fachliche Unterstützung bei der systematischen Anpassung von Warennummern sowie bei der Optimierung von Zoll- und Außenhandelsprozessen kann einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz und Rechtssicherheit leisten.


Wer sichergehen möchte, dass die neuen Warennummern korrekt und vollständig in das eigene Warenverzeichnis übernommen werden, sollte auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. Eine individuelle Beratung zu Warentarifierung, Zollprozessen und Compliance-Themen hilft, Anpassungsbedarf frühzeitig zu erkennen und die Umsetzung effizient zu gestalten.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends Zollverfahren & Abwicklung

Elektronische Apostille in China
04.07.2025 |
reading time

Einführung der elektronischen Apostille in China

Am 18. Juni 2025 hat die Volksrepublik China den nächsten Schritt zur Digitalisierung von …
Elektronische Apostille in China

Am 18. Juni 2025 hat die Volksrepublik China den nächsten Schritt zur Digitalisierung von Außenhandelsprozessen umgesetzt. Mit der Einführung der elektronischen Apostille (e-Apostille) vereinfacht China die Beglaubigung von Handelsdokumenten erheblich. Diese Neuerung ist insbesondere für Zollverantwortliche, Exportmanager und Außenhandelsverantwortliche von Bedeutung, die regelmäßig mit Dokumentenverkehr in Bezug auf China befasst sind.


Hintergrund: Beitritt Chinas zum Haager Apostille-Übereinkommen

Bereits am 7. November 2023 trat für China das Haager Apostille-Übereinkommen in Kraft. Dieses internationale Abkommen erleichtert den Nachweis der Echtheit öffentlicher Urkunden für den Gebrauch im Ausland, indem es die bisher übliche Konsularlegalisierung durch eine sogenannte Apostille ersetzt. China hat sich damit den globalen Standards angepasst und seine Verfahren für den grenzüberschreitenden Dokumentenverkehr modernisiert. Die elektronische Apostille ist nun der nächste logische Schritt in diesem Prozess.


Funktionsweise der elektronischen Apostille (e-Apostille)

Die elektronische Apostille ist ein digitales Dokument im PDF-Format. Sie besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen:

  • dem beglaubigten Originaldokument (beispielsweise einem Ursprungszeugnis),
  • der eigentlichen Apostille mit den standardisierten Angaben gemäß dem Haager Übereinkommen sowie
  • einem Anhang mit Hinweisen zur digitalen Verifizierung.

Die e-Apostille kann online über eine offizielle Plattform der chinesischen Behörden überprüft werden. Dies schafft Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten entlang der internationalen Lieferketten.


Erste Anwendungsfälle und Ausblick

Zum Start umfasst die e-Apostille die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, die durch den China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) ausgestellt werden. Diese Dokumente spielen im Außenhandel eine zentrale Rolle, da sie von Zollbehörden weltweit zur zollrechtlichen Behandlung und zur Präferenzprüfung herangezogen werden.

In den kommenden Monaten und Jahren ist mit einer schrittweisen Ausweitung der elektronischen Apostille auf weitere Dokumententypen zu rechnen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Verfahren vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen.


Vorteile der e-Apostille für den internationalen Handel

Die Einführung der e-Apostille bringt eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen und Zollverantwortliche:

  • Prozessbeschleunigung: Die Bearbeitung und Beglaubigung von Dokumenten erfolgt vollständig digital und damit schneller als bei der klassischen Papierform.
  • Kostenreduktion: Durch den Wegfall des postalischen Versands sowie die Digitalisierung der Beglaubigung reduzieren sich die administrativen Kosten.
  • Rechtssicherheit: Die e-Apostille ist international anerkannt und entspricht den Vorgaben des Haager Übereinkommens.
  • Nachvollziehbarkeit: Die Möglichkeit der Online-Verifizierung minimiert das Risiko von Fälschungen oder Manipulationen.

Relevanz für Zoll- und Außenhandelsprozesse

Für die Zollabwicklung bedeutet die e-Apostille eine Vereinfachung bei der Dokumentenprüfung und Beglaubigung von Handelsdokumenten. Die schnelle und transparente Verfügbarkeit beglaubigter Ursprungszeugnisse kann Zollprozesse beschleunigen und Prüfaufwände reduzieren.

Unternehmen, die regelmäßig Waren nach China exportieren oder chinesische Ursprungsdokumente für ihre Importe verwenden, sollten die e-Apostille bereits jetzt in ihre Abläufe integrieren. Ebenso empfiehlt es sich, interne und externe Partner wie Speditionen, Logistikdienstleister und Zollagenturen über die neue Verfahrensweise zu informieren.


Fazit: Digitalisierung als Chance für effizientere Zollprozesse

Mit der Einführung der elektronischen Apostille setzt China ein klares Zeichen für die Digitalisierung des internationalen Handels. Die Umstellung auf digitale Beglaubigungen bietet Unternehmen die Chance, ihre Export- und Zollprozesse effizienter, kostengünstiger und rechtssicherer zu gestalten.

Wer frühzeitig handelt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil im globalen Warenverkehr. Die Entwicklung sollte aufmerksam verfolgt werden – insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung auf weitere Dokumententypen.


Link zum Chinesischen Verifizierungsportal

Elektronische und papiergebundene Apostillen besitzen denselben rechtlichen Status. Die Überprüfung elektronischer Apostillen kann in China über ein spezielles Online-Portal durchgeführt werden.

Verifizierungsportal

Sie benötigen Unterstützung bei der korrekten Erstellung Ihrer Ursprungszeugnisse oder bei der Beantragung und Legalisierung von Dokumenten?

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der Schenker Group

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

read more

News & Trends

Welle
Jobs 1
Trainings 14