19.10.2026 | Lesezeit


Pflanzenimporte in die EU: Aktualisierte Risikowarenliste erhöht Anforderungen an Import-Compliance

Pflanzenimporte in die EU Aktualisierte Risikowarenliste erhöht Anforderungen an Import-Compliance - TITEL

Neue Vorgaben für betroffene Warennummern seit Oktober 2026

Die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut sowie bestimmten Obst- und Gemüseerzeugnissen unterliegt innerhalb der Europäischen Union besonderen pflanzengesundheitlichen Anforderungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen zu verhindern, die erhebliche Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gartenbau und natürliche Ökosysteme haben können. Grundlage hierfür sind die europäischen Pflanzengesundheitsvorschriften, insbesondere Artikel 73 der Verordnung (EU) 2016/2031.

Mit Wirkung zum 15. Oktober 2026 wurde die deutsche Risikowarenliste für entsprechende Einfuhrkontrollen aktualisiert. Die Bekanntmachung erfolgte durch das Julius Kühn-Institut und ersetzt die zuvor geltende Fassung aus dem Jahr 2025.

Für Unternehmen, die Waren aus Drittländern in die Europäische Union importieren, stellt die Aktualisierung einen weiteren Anlass dar, bestehende Zoll-, Import- und Compliance-Prozesse auf ihre Aktualität und Rechtskonformität zu überprüfen.


Welche Bedeutung hat die Risikowarenliste

Die Risikowarenliste definiert Warenarten, für die bei der Einfuhr ein erhöhtes pflanzengesundheitliches Risiko angenommen wird. Für diese Waren gelten zusätzliche Anmelde- und Kontrollpflichten.

Die Regelungen finden auf Importe aus allen Drittländern Anwendung, mit Ausnahme der Schweiz. Darüber hinaus können die zuständigen Pflanzenschutzdienste auch auf Basis eigener Risikobewertungen weitere Kontrollen durchführen.

Für Unternehmen ist die Liste insbesondere deshalb relevant, weil sie unmittelbare Auswirkungen auf Importprozesse, Lieferkettenplanung, Dokumentationspflichten und behördliche Kontrollverfahren haben kann.


Die wichtigsten Änderungen der Risikowarenliste 2026

Die aktuelle Überarbeitung enthält sowohl neu aufgenommene als auch gestrichene Warennummern.

Folgende Warennummern wurden neu in die Risikowarenliste aufgenommen:

  • ex 0601 10 90: Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke (außer zum Anpflanzen)
  • 0807 19 00: Melonen
  • 1209 99 99: Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat

Aus der Liste entfernt wurden folgende Warennummern:

  • ex 0604 20 19
  • 0707 00 05
  • 0708 20 00
  • 1209 99 10

Zusätzlich wurde eine strukturelle Änderung vorgenommen. Die aktuelle Fassung benennt die den Warennummern zugrundeliegenden phytosanitären Risiken nicht mehr ausdrücklich. In der Vorgängerversion aus dem Jahr 2025 wurden diese Risiken noch warenspezifisch ausgewiesen.


Welche Pflichten ergeben sich für Importeure

Unternehmen, die Waren der Risikowarenliste importieren, müssen verschiedene regulatorische Anforderungen erfüllen.

Für betroffene Sendungen gelten insbesondere folgende Verpflichtungen:

  • Anmeldung der Sendung mindestens einen Werktag vor dem Eintreffen der Ware beim zuständigen Pflanzenschutzdienst
  • Erstellung eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (GGED-PP)
  • Nutzung des Systems TRACES NT für die Durchführung der Anmeldung
  • Bereitstellung der Waren für behördliche Dokumenten-, Nämlichkeits- und Warenkontrollen

Darüber hinaus sieht die aktuelle Risikowarenliste für alle aufgeführten Warenarten eine Mindestkontrollfrequenz von fünf Prozent der angemeldeten Sendungen vor.


Relevanz für Zoll und Außenhandel

In vielen Unternehmen werden pflanzengesundheitliche Anforderungen nicht unmittelbar mit klassischen Zollprozessen in Verbindung gebracht. Tatsächlich wirken sich diese Vorgaben jedoch direkt auf die operative Importabwicklung aus.

Werden erforderliche Anmeldungen nicht fristgerecht vorgenommen oder notwendige Dokumente nicht bereitgestellt, können Verzögerungen bei der Abfertigung, zusätzliche Kosten oder Unterbrechungen von Lieferketten entstehen. Besonders betroffen sind Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittelhandel, Agrarwirtschaft, Gartenbau, Saatgutwirtschaft sowie produzierende Unternehmen mit entsprechenden Rohstoff- oder Warenimporten.

Aus Compliance-Sicht empfiehlt sich daher eine regelmäßige Überprüfung von Warentarifierungen, Stammdaten, Lieferantenstrukturen und behördlichen Anmeldeprozessen. Neue regulatorische Anforderungen lassen sich auf diese Weise frühzeitig identifizieren und effizient in bestehende Prozesse integrieren.


Handlungsempfehlungen für die Praxis

Vor dem Hintergrund der aktuellen Änderungen sollten betroffene Unternehmen ihre Prozesse kritisch überprüfen.

Im Fokus stehen insbesondere folgende Fragestellungen:

  • Sind die neu aufgenommenen Warennummern im eigenen Produktportfolio enthalten?
  • Werden betroffene Waren aus Drittländern importiert?
  • Sind die zuständigen Fachbereiche über die Änderungen informiert?
  • Ist die Abwicklung über TRACES NT organisatorisch sichergestellt?
  • Existieren dokumentierte Prozesse für die Erstellung von GGED-PP-Anmeldungen?
  • Werden erforderliche Voranmeldefristen zuverlässig eingehalten?

Eine frühzeitige Analyse kann dazu beitragen, operative Risiken zu minimieren und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen nachhaltig sicherzustellen.


Fazit

Die Aktualisierung der Risikowarenliste für Pflanzenimporte verdeutlicht erneut, dass zollrechtliche und nicht-zollrechtliche Einfuhrvorschriften zunehmend miteinander verzahnt sind. Bereits kleinere Änderungen bei Warennummern oder Kontrollanforderungen können Auswirkungen auf Importprozesse, Lieferzeiten und Compliance-Verpflichtungen haben.

Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Waren von neuen regulatorischen Anforderungen betroffen sind und ob bestehende Prozesse den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine frühzeitige Identifikation von Handlungsbedarf trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die reibungslose Abwicklung internationaler Lieferketten sicherzustellen.

Benötigt die Bewertung der Betroffenheit, die Prüfung bestehender Importprozesse oder die Umsetzung pflanzengesundheitlicher Anforderungen Unterstützung, steht die SW Zoll-Beratung als kompetenter Ansprechpartner für Zoll- und Außenhandelsthemen zur Verfügung. Durch praxisnahe Beratung und fundierte Fachkenntnisse können regulatorische Anforderungen zielgerichtet und rechtssicher in bestehende Unternehmensprozesse integriert werden.


Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

Welle
Jobs 1
Schulungen 14