28.09.2026 | Lesezeit


Melt and Pour-Nachweise: Neue Dokumentationspflichten für Stahlimporte in die EU

Melt and Pour-Nachweise: Neue Dokumentationspflichten für Stahlimporte in die EU

Mit der EU-Stahlverordnung und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen gewinnt ein Begriff zunehmend an Bedeutung:„Melt and Pour“. Für Unternehmen, die Stahlerzeugnisse in die Europäische Union importieren, entsteht damit eine neue Transparenz- und Nachweispflicht. Ab dem 1. Oktober 2026 muss bei bestimmten Stahleinfuhren das Land des Schmelzens und Gießens nachgewiesen und in der Zollanmeldung angegeben werden. Grundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 der Europäischen Kommission vom 28. August 2026.

Für viele Unternehmen stellt sich nun die Frage, welche Dokumente als Nachweis akzeptiert werden und wie die erforderlichen Informationen entlang oftmals komplexer Lieferketten beschafft werden können. Insbesondere bei mehreren Verarbeitungsstufen in unterschiedlichen Ländern ergeben sich neue Herausforderungen für Einkauf, Lieferantenmanagement und Zollabteilungen.


Was bedeutet „Melt and Pour“ überhaupt?

Der Begriff „Melt and Pour“ beschreibt das Land, in dem Rohstahl oder Roheisen erstmals in flüssiger Form erzeugt und anschließend in seinen ersten festen Zustand gegossen wird. Hierbei kann auch das Einschmelzen von Stahlschrott erfasst sein. Entscheidend ist somit nicht das Ursprungsland der Ware im zollrechtlichen Sinn und auch nicht zwingend das Versandland oder das Land der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung.

Damit unterscheidet sich die neue Angabe deutlich von bekannten außenwirtschaftlichen Begriffen wie:

  • Präferenzieller Ursprung
  • Nichtpräferenzieller Ursprung
  • Versandland
  • Ausfuhrland
  • Ursprungszeugnis

Die Europäische Kommission verfolgt mit der neuen Regelung das Ziel, die Lieferketten im Stahlsektor transparenter zu machen und Informationen über die tatsächliche Herkunft der eingesetzten Rohstahlmengen zu erhalten. Dadurch sollen Marktbeobachtung und handelspolitische Maßnahmen wirksamer unterstützt werden.


Neue Pflichtangaben in der Zollanmeldung

Für betroffene Stahlerzeugnisse ist künftig das Land des Schmelzens und Gießens mittels spezieller TARIC-Dokumentencodes anzumelden. Hierfür wurden die Codes Y376 bis Y387 eingeführt, die verschiedenen Melt-and-Pour-Ländern zugeordnet sind.

  • Y376 China
  • Y377 Indien
  • Y378 Indonesien
  • Y379 Vietnam
  • Y380 Malaysia
  • Y381 Algerien
  • Y382 Japan
  • Y383 Korea
  • Y384 Türkiye
  • Y385 Iran
  • Y386 Europäische Union
  • Y387 alle übrigen Länder

Neben der eigentlichen Länderangabe verlangt die Europäische Union außerdem einen belastbaren Nachweis, der die gemeldeten Informationen belegt. Die Zollbehörden können diese Nachweise im Rahmen von Prüfungen anfordern und bewerten.


Mill Test Certificate als zentraler Nachweis

Die Kommission hat sich nach einer umfangreichen Konsultation von Marktteilnehmern dafür entschieden, das sogenannte Mill Test Certificate (MTC) als vorrangiges Nachweisdokument festzulegen. Das MTC wird häufig bereits heute innerhalb der Stahlindustrie verwendet, um Materialeigenschaften und Produktionsdaten zu dokumentieren.

Damit ein MTC als vollständiger Nachweis anerkannt werden kann, sollten insbesondere folgende Informationen enthalten sein:

  • Land des Schmelzens und Gießens („Country of Melt and Pour“)
  • Heat Number bzw. Schmelzennummer
  • Bezug zur importierten Ware
  • Nachvollziehbare Verbindung zur konkreten Lieferung

Die Heat Number spielt eine zentrale Rolle, da sie die Rückverfolgbarkeit bis zur ursprünglichen Stahlschmelze ermöglicht. Ohne diese Zuordnung kann die erforderliche Transparenz entlang der Lieferkette regelmäßig nicht gewährleistet werden.


Welche Alternativen akzeptiert die EU?

In der Praxis verfügen nicht alle Lieferketten über ein vollständiges MTC. Gerade bei Händlern, Zwischenverarbeitern oder komplexen internationalen Beschaffungsketten kann die Dokumentation lückenhaft sein.

Deshalb sieht die Durchführungsverordnung zusätzliche Nachweismöglichkeiten vor. So können andere Dokumente ergänzend oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar eigenständig verwendet werden, sofern sie sowohl das Melt-and-Pour-Land als auch die Heat Number enthalten. Zu den zulässigen Dokumenten gehören insbesondere:

  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Qualitätszertifikate
  • Vertragsunterlagen und Bestellklauseln
  • Langzeit-Lieferantenerklärungen
  • Produktionsunterlagen
  • Kostenrechnungsunterlagen
  • Zolldokumente des Ausfuhrlandes
  • Geschäftskorrespondenz
  • Produktionsbeschreibungen

Diese Dokumente wurden im TARIC über die neuen Dokumentencodes C131 bis C139 abgebildet.

  • C131 Mill Test Certificate / Walzwerksbescheinigung
  • C132 Rechnung mit Country of Melt and Pour und Heat Number
  • C133 Lieferschein mit Country of Melt and Pour und Heat Number
  • C134 Qualitätsbescheinigung oder Klausel in ausgeführter Bestellung / Vertrag mit den erforderlichen Angaben
  • C135 Langzeit-Lieferantenerklärung mit den erforderlichen Angaben
  • C136 Kostenrechnungs- oder Produktionsunterlagen mit den erforderlichen Angaben
  • C137 Zollpapier des Ausfuhrlandes mit den erforderlichen Angaben
  • C138 Geschäftskorrespondenz mit den erforderlichen Angaben
  • C139 Produktionsbeschreibung mit den erforderlichen Angaben

Übergangsregelung bis Ende September 2027

Besonders relevant ist die von der Kommission vorgesehene Übergangsphase. Während des ersten Anwendungsjahres können die genannten Alternativdokumente auch ohne Mill Test Certificate als eigenständiger Nachweis anerkannt werden.

Diese Erleichterung gilt vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Danach wird das Mill Test Certificate grundsätzlich zum zentralen Basisdokument. Andere Unterlagen können dann lediglich ergänzend herangezogen werden, wenn einzelne Informationen im MTC fehlen.


Welche Risiken bestehen bei fehlenden Nachweisen?

Die neue Regelung ist mehr als eine reine Meldepflicht. Kann die Angabe zum Melt-and-Pour-Land nicht durch geeignete Unterlagen belegt werden, drohen erhebliche operative Konsequenzen.

Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass Zollbehörden die vorgelegten Unterlagen überprüfen können. Werden Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit festgestellt, können zusätzliche Prüfungen erforderlich werden. Dies kann dazu führen, dass die Nutzung von Zollkontingenten verzögert wird oder Einfuhren nicht wie geplant abgewickelt werden können. Fehlen die erforderlichen Nachweise vollständig oder sind diese nicht verifizierbar, kann die Einfuhr zurückgewiesen werden.


Strategische Bedeutung

Die neuen Melt-and-Pour-Nachweispflichten markieren einen weiteren Schritt hin zu mehr Transparenz in internationalen Stahl-Lieferketten. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch auch einen spürbaren Anstieg der Dokumentationsanforderungen. Insbesondere die Beschaffung belastbarer Nachweise vom ursprünglichen Stahlhersteller wird künftig zu einem entscheidenden Compliance-Faktor.

Die Übergangsphase bis September 2027 bietet die Möglichkeit, bestehende Prozesse anzupassen und Lieferketten auf die neuen Anforderungen auszurichten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, schaffen die Grundlage für eine rechtskonforme und reibungslose Zollabwicklung auch unter den neuen Rahmenbedingungen.


Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne über unser Kontaktformular oder direkt per Mail.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Tim Mayer - VP Training & Beratung

Welle
Jobs 1
Schulungen 21