23.03.2026 | Lesezeit


Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 für Rüstungsgüter an Golfstaaten und Ukraine

Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 für Rüstungsgüter an Golfstaaten und Ukraine

Am 20. März 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) die Einführung einer neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 48 (AGG Nr. 48) angekündigt. Die Genehmigung erleichtert die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr ausgewählter Rüstungsgüter zu Verteidigungszwecken in bestimmte Staaten.

Die AGG Nr. 48 gilt für Lieferungen von Gütern zur Luftverteidigung sowie zur Marineverteidigung, einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder zur Beseitigung von Seeminen. Sie betrifft die Länder Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine, vorausgesetzt, dass alle Voraussetzungen der Genehmigung erfüllt sind.


Wesentliche Regelungen der AGG Nr. 48

  • Befristung: Die Genehmigung ist zeitlich befristet und gilt bis zum 15. September 2026.
  • Registrierung: Unternehmen müssen sich registrieren; diese kann zur Beschleunigung bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr oder Verbringung erfolgen.
  • Meldepflichten: Die Genehmigung sieht monatliche Berichte der ausführenden Unternehmen vor, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten.
  • Geltungsbereich: Die AGG Nr. 48 deckt sowohl direkte Ausfuhren als auch die Verbringung von Gütern mit anschließender Ausfuhr ab, wodurch operative Flexibilität ermöglicht wird.

Die Einführung der AGG Nr. 48 zielt darauf ab, Ausfuhrprozesse risikobasiert zu vereinfachen, die Versorgung der Empfängerländer zu beschleunigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen der Exportkontrolle eingehalten werden.

Unternehmen profitieren von einer klar strukturierten Regelung, die schnelle und rechtssichere Lieferungen von Verteidigungsgütern an strategisch wichtige Partnerländer ermöglicht.


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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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