Die europäische Verpackungsgesetzgebung erfährt mit der Verordnung (EU) 2025/40 einen tiefgreifenden Wandel. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie von 1994 und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU zu stärken. Die Verordnung wirkt dabei weit über den Bereich der Verpackungen hinaus, da sie auch Änderungen in anderen Regelwerken wie der Marktüberwachung, dem digitalen Produktpass oder der EU-Einwegkunststoffrichtlinie anstößt.
Die PPWR gilt für alle Arten von Verpackungen und erstreckt sich über deren gesamten Lebenszyklus. Ein besonderer Fokus liegt auf der Designphase: Ob eine Verpackung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird nicht erst bei der Entsorgung entschieden, sondern bereits bei der Gestaltung. Damit steigen die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, den Materialeinsatz und die Verpackungsminimierung. Unternehmen wie Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber und Fulfillment-Dienstleister werden stärker in die Verantwortung genommen, was für viele eine systematische Anpassung ihrer Verpackungsprozesse erforderlich macht.
Rollen und Pflichten der Unternehmen
Mit Inkrafttreten am 12. August 2026 werden viele Pflichten sofort wirksam, während andere zeitlich versetzt gelten und ebenfalls vorbereitet werden müssen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rolle in der Lieferkette genau zu definieren, da dies die jeweiligen Pflichten bestimmt. Hersteller, Inverkehrbringer, Importeure oder Händler müssen insbesondere die Registrierungspflichten erfüllen, Nachweise führen und Produktinformationen bereitstellen. Die Verpackungen selbst müssen auf ein notwendiges Mindestmaß hinsichtlich Gewicht und Volumen reduziert werden, wobei sogenannte Mogelpackungen künftig unzulässig sind.
Die Verordnung verschärft zudem die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Materialqualität. Bestimmte Verpackungsarten werden eingeschränkt oder verboten, problematische Substanzen wie PFAS reguliert, und die Kompostierbarkeit einzelner Materialien wie Obst-Aufkleber gefördert. Gleichzeitig werden klare Vorgaben für Mehrwegquoten definiert, sodass Unternehmen aktiv Strategien für Wiederverwendung und Rückführung entwickeln müssen.
Harmonisierte Informationspflichten stellen sicher, dass Verbraucher Verpackungen korrekt entsorgen können. Die Kennzeichnung erfolgt durch Piktogramme und kann durch QR-Codes ergänzt werden, die detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und den Bestimmungsort einzelner Bestandteile liefern. Dies schafft Transparenz entlang der gesamten Lieferkette und erleichtert die Umsetzung einer effizienten Kreislaufwirtschaft.
Verpackungshersteller tragen künftig die Verantwortung für die vollständigen Kosten der Sammlung, Sortierung und des Recyclings ihrer Produkte, wodurch wirtschaftliche und organisatorische Konsequenzen für die gesamte Lieferkette entstehen.
Zum Nachlesen
Fazit
Die EU-Verpackungsverordnung stellt einen der größten regulatorischen Umbrüche im europäischen Verpackungsrecht seit Jahrzehnten dar. Unternehmen, die ihre internen Strukturen, Lieferketten und Verpackungsstrategien noch nicht überprüft haben, sollten dies zeitnah nachholen, um Anpassungen zu planen und umzusetzen. Strategische Planung in den Bereichen Materialeinsatz, Design, Kennzeichnung und Recycling ist entscheidend für nachhaltige, zukunftsfähige Verpackungslösungen.
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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung