03.07.2026 | Lesezeit


Herkunftsschutz im internationalen Handel: Die neuen EU-Änderungen bei „Manchuela“ und „Côtes de Bordeaux“ als Compliance-, Zoll- und Lieferkettenthema

Herkunftsschutz im internationalen Handel: Die neuen EU-Änderungen bei „Manchuela“ und „Côtes de Bordeaux“ als Compliance-, Zoll- und Lieferkettenthema

Regulatorische Anforderungen im internationalen Handel beschränken sich längst nicht mehr auf Zolltarifierung, präferenziellen Ursprung, Exportkontrolle oder Sanktionsregelungen. Zunehmend gewinnen auch geschützte Herkunftsangaben an Bedeutung. Was auf den ersten Blick als produktspezifische Regelung für Weinbauerzeugnisse erscheint, berührt in der Praxis zahlreiche Unternehmensfunktionen von Zoll und Außenwirtschaft über Qualitätsmanagement und Produkt-Compliance bis hin zu Lieferkettenmanagement und Risikosteuerung. Mit den Veröffentlichungen C/2026/3565 und C/2026/3579 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union zwei genehmigte Standardänderungen von Produktspezifikationen geschützter Ursprungsbezeichnungen veröffentlicht. Betroffen sind die spanische geschützte Ursprungsbezeichnung „Manchuela“ sowie die französische geschützte Ursprungsbezeichnung „Côtes de Bordeaux“. Beide Veröffentlichungen verdeutlichen exemplarisch, wie eng Herkunftsschutz, Produktdaten, Compliance-Anforderungen und internationale Warenströme mittlerweile miteinander verknüpft sind.


Zum Nachlesen


Aufbauend auf bestehenden Grundlagen

Bereits am 30. Juni 2025 hat SW Zoll-Beratung die Unterschiede zwischen der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geschützten geografischen Angabe sowie deren Bedeutung für Zoll, Tarifierung, Dokumentation und Compliance analysiert. Dabei wurde deutlich, dass Herkunftsangaben weit mehr sind als Qualitäts- oder Marketingmerkmale. Sie stellen eigenständige regulatorische Anforderungen dar, die in zahlreichen Unternehmensprozessen Berücksichtigung finden müssen. Die nun veröffentlichten Änderungen liefern konkrete Beispiele dafür, wie sich Anpassungen von Produktspezifikationen, geografischen Gebietsabgrenzungen oder Produktionsanforderungen auf die betriebliche Praxis auswirken können.


Hintergrund der aktuellen Veröffentlichungen

Grundlage der nachfolgenden Betrachtung sind zwei Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union vom 3. Juli 2026. Beide Mitteilungen betreffen genehmigte Standardänderungen von Produktspezifikationen gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (Europäische Union) 2025/27 der Kommission.

Die Veröffentlichung C/2026/3565 betrifft die spanische geschützte Ursprungsbezeichnung „Manchuela“. Die Änderung wurde unter der Registrierungsnummer PDO-ES-A0046-AM05 geführt und am 21. April 2026 genehmigt. Die Anpassungen umfassen die Aufnahme zusätzlicher Weinarten, die Zulassung der Rebsorte Albillo Dorado sowie den Wegfall der bisherigen Verpflichtung zur Abfüllung innerhalb des Ursprungsgebiets.

Die Veröffentlichung C/2026/3579 betrifft die französische geschützte Ursprungsbezeichnung „Côtes de Bordeaux“. Die Änderung wurde unter der Registrierungsnummer PDO-FR-A0987-AM05 geführt und am 2. April 2026 genehmigt. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Aktualisierung geografischer Gebietsabgrenzungen und Parzellenzuordnungen innerhalb der Teilgebiete „Blaye“ und „Cadillac“ sowie die Fortschreibung geografischer Referenzdaten.

Obwohl beide Änderungen als Standardänderungen eingestuft wurden, können die Auswirkungen auf Kennzeichnung, Dokumentation, Herkunftsnachweise, Qualitätsprozesse und Lieferkettenstrukturen erheblich sein.


Wer sollte die Veröffentlichungen besonders aufmerksam verfolgen

Die Änderungen betreffen nicht ausschließlich Weinerzeuger oder Unternehmen der Weinbranche. Relevanz besteht vielmehr für alle Organisationen, die mit geschützten Herkunftsangaben, Produktdaten, internationalen Lieferketten oder regulatorischen Anforderungen arbeiten.

Besondere Aufmerksamkeit sollten die Veröffentlichungen bei Zollverantwortlichen, Zollbeauftragten, Verantwortlichen für Handels-Compliance, Export- und Importmanagern, Qualitätsmanagern, Verantwortlichen für Produkt-Compliance, Lieferkettenmanagern, Einkaufsverantwortlichen, Logistikleitern, Unternehmensjuristen sowie Geschäftsführungen international tätiger Unternehmen finden. Darüber hinaus sind Importeure und Exporteure von Wein, Spirituosen, Agrarprodukten und sonstigen Erzeugnissen mit geschützten Herkunftsangaben betroffen.


Geografische Herkunftsangaben als Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes

Geografische Herkunftsangaben werden häufig unter dem Gesichtspunkt von Qualität, Produktspezifikationen oder Vermarktung betrachtet. Gleichzeitig handelt es sich um Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihre Funktion besteht nicht nur darin, Marktteilnehmer über die Herkunft und Eigenschaften eines Produktes zu informieren, sondern auch darin, berechtigte Erzeuger vor missbräuchlicher Nutzung geschützter Bezeichnungen zu schützen.

Nach Angaben der Zollverwaltung nimmt das Interesse an Produkten mit geografischen Herkunftsangaben seit Jahren kontinuierlich zu. Parallel dazu beantragen immer mehr Hersteller die Eintragung ihrer Produkte in die entsprechenden Register der Europäischen Union. Damit wächst die wirtschaftliche und regulatorische Bedeutung dieser Schutzrechte fortlaufend.

Die aktuellen Änderungen bei „Manchuela“ und „Côtes de Bordeaux“ sind daher nicht isoliert als technische Anpassungen von Produktspezifikationen zu verstehen. Sie betreffen zugleich Schutzrechte, deren Nutzung und Durchsetzung rechtlich abgesichert sind.


Geografische Angaben: Mehr als ein Herkunftshinweis

Geschützte Herkunftsangaben zählen zu den bedeutendsten Qualitätsschutzsystemen der Europäischen Union. Sie schützen Produkte vor Nachahmung und schaffen Transparenz hinsichtlich Herkunft, Herstellungsweise und Produktspezifikation. Gleichzeitig nehmen sie eine immer wichtigere Rolle innerhalb von Zoll-, Außenwirtschafts- und Compliance-Prozessen ein.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Herkunftsangaben, Produktbeschreibungen, Stammdaten, Verpackungen, Kennzeichnungen und Handelsdokumente mit den jeweils geltenden Produktspezifikationen übereinstimmen. Fehlerhafte, veraltete oder missbräuchlich verwendete Angaben können regulatorische und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geografische Angabe – die Unterschiede

Die geschützte Ursprungsbezeichnung stellt die strengere Form des Herkunftsschutzes dar. Sämtliche Produktionsschritte müssen innerhalb eines definierten geografischen Gebietes stattfinden. Die Eigenschaften und die Qualität des Produktes müssen unmittelbar mit diesem Gebiet verbunden sein.

Die geschützte geografische Angabe weist geringere Anforderungen auf. Hier genügt es, wenn mindestens ein wesentlicher Produktionsschritt in der betreffenden Region erfolgt und ein Zusammenhang zwischen Produkt und Region besteht.

Diese Differenzierung besitzt erhebliche praktische Bedeutung, da sich daraus unterschiedliche Anforderungen an Dokumentation, Kennzeichnung, Vermarktung und Nachweisführung ergeben können.


Die Funktion geografischer Herkunftsangaben

Die Zollverwaltung weist darauf hin, dass die Funktion geografischer Herkunftsangaben im Wesentlichen mit der Funktion von Marken vergleichbar ist. Der zentrale Grundsatz lautet, dass Herkunftsangaben und tatsächliche Produkteigenschaften übereinstimmen müssen.

Daraus ergeben sich unmittelbare Anforderungen an Produktkennzeichnung, Produktinformationen, Stammdatenmanagement, Herkunftsnachweise und Vermarktungsunterlagen. Änderungen an Produktspezifikationen wirken deshalb oftmals weit über die eigentliche Produktion hinaus.


Die Abgrenzung zum präferenziellen Ursprung

In der Praxis werden geschützte Ursprungsbezeichnungen häufig mit dem präferenziellen Ursprung verwechselt. Tatsächlich verfolgen beide Rechtsbereiche unterschiedliche Zielsetzungen.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung schützt die geografische Herkunft und die mit ihr verbundenen produktspezifischen Eigenschaften. Der präferenzielle Ursprung dient hingegen der Gewährung zollrechtlicher Begünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen. Ein Produkt kann gleichzeitig die Anforderungen einer geschützten Ursprungsbezeichnung erfüllen und einen präferenziellen Ursprung besitzen dies ist jedoch keineswegs zwingend der Fall.

Für Zoll- und Außenwirtschaftsabteilungen ist die eindeutige Trennung dieser beiden Systeme von zentraler Bedeutung.


eAmbrosia als zentrales Informationsinstrument

Für die Überwachung geschützter Herkunftsangaben stellt die Europäische Kommission mit eAmbrosia ein zentrales Register bereit. Die Datenbank enthält Informationen zu geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und weiteren europäischen Qualitätssystemen.

Für Zoll-, Außenwirtschafts- und Compliance-Abteilungen bietet eAmbrosia die Möglichkeit, Produktspezifikationen, geografische Gebiete und regulatorische Änderungen systematisch nachzuvollziehen. Damit stellt das Register ein wichtiges Instrument für Compliance- und Risikomanagementprozesse dar.


Bedeutung für Stammdatenmanagement und Digitalisierung

Regulatorische Änderungen an Produktspezifikationen wirken sich häufig unmittelbar auf Stammdatenlandschaften aus. Betroffen sind unter anderem Produktdatenbanken, Zollstammdaten, Systeme für Produktinformationen und Unternehmensressourcenplanungssysteme.

Die Qualität von Stammdaten entwickelt sich zunehmend zu einem eigenständigen Compliance-Thema. Fehlerhafte oder veraltete Informationen können entlang der gesamten Prozesskette zu Problemen führen. Die fortschreitende Digitalisierung geografischer Referenzdaten, wie sie bei „Côtes de Bordeaux“ sichtbar wird, verstärkt diese Entwicklung zusätzlich.


Die Änderungen bei Côtes de Bordeaux

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung „Côtes de Bordeaux“ stehen die Aktualisierung geografischer Gebiete und die Anpassung von Parzellenzuordnungen im Vordergrund. Insbesondere die Gebiete „Blaye“ und „Cadillac“ sind betroffen. Darüber hinaus wurden geografische Referenzdaten aktualisiert und digitale Kartierungsverfahren stärker in die Verwaltung der Herkunftsgebiete integriert.

Aus zollrechtlicher Sicht ergeben sich hieraus keine Änderungen bei der tariflichen Einreihung oder bei präferenziellen Ursprungsregelungen. Gleichwohl können sich Auswirkungen auf Herkunftsnachweise, Produktdaten, Dokumentation und Kennzeichnung ergeben.

Die Änderungen bei Manchuela

Die Änderungen bei „Manchuela“ gehen über geografische Anpassungen hinaus. Neben der Aufnahme neuer Kategorien ausgebauter oder gereifter Weiß- und Roséweine wurde die Rebsorte Albillo Dorado in die Produktspezifikation aufgenommen. Zudem entfällt künftig die Verpflichtung zur Abfüllung innerhalb des Ursprungsgebiets.

Gerade die Aufhebung dieser Verpflichtung besitzt strategische Relevanz. Sie eröffnet zusätzliche Handlungsspielräume bei der Organisation von Lieferketten, Produktionsstandorten und Logistikmodellen. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen an Herkunftsnachweise und Rückverfolgbarkeit unverändert bestehen.


Weitere betroffene Themengebiete

Die Auswirkungen der Änderungen reichen weit über Herkunftsschutz und Weinrecht hinaus. Berührt werden insbesondere:

  • Produkt-Compliance
  • Qualitätsmanagement
  • Lieferkettenmanagement
  • Dokumentationsmanagement
  • Kennzeichnungsrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Schutzrechte an geografischen Herkunftsangaben
  • Marktüberwachung
  • Schutzrechts-Compliance
  • Zoll-Compliance
  • Behördliche Überwachungsmaßnahmen
  • Risikomanagement
  • Transparenz- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen innerhalb internationaler Lieferketten

Bedeutung für Audits und interne Kontrollsysteme

Geschützte Herkunftsangaben gewinnen zunehmend an Bedeutung für interne Kontrollsysteme, Zertifizierungsaudits, Lieferantenaudits und behördliche Prüfungen. Änderungen an Produktspezifikationen können Auswirkungen auf bestehende Audit- und Kontrollprozesse haben.

Organisationen sollten daher überprüfen, inwieweit die Überwachung geschützter Herkunftsangaben bereits Bestandteil ihrer Compliance- und Governance-Strukturen ist.


Warum diese Entwicklungen für Handels-Compliance relevant sind

Handels-Compliance entwickelt sich zunehmend zu einem interdisziplinären Steuerungsbereich. Risiken entstehen häufig an den Schnittstellen zwischen Zoll, Recht, Qualität, Einkauf, Vertrieb und Produktmanagement.

Die aktuellen Änderungen zeigen, dass regulatorische Anpassungen erhebliche Auswirkungen entfalten können, selbst wenn weder Zolltarifnummern noch Zollsätze geändert werden.


Die Rolle der Zollbehörden beim Schutz geografischer Herkunftsangaben

Da geografische Herkunftsangaben Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes sind, können Zollbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte durchführen. Art und Umfang des behördlichen Tätigwerdens richten sich nach den jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen.

Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben sind damit weit mehr als Marketing- oder Herkunftshinweise. Es handelt sich um rechtlich geschützte Bezeichnungen, deren missbräuchliche Verwendung auch zollrechtliche Relevanz entfalten kann.


Warum diese Entwicklungen auch Unternehmen außerhalb der Weinbranche betreffen

Die aktuellen Veröffentlichungen betreffen zwar Weinbauerzeugnisse, die zugrunde liegenden regulatorischen Mechanismen gelten jedoch ebenso für zahlreiche Lebensmittel, Agrarprodukte, Spirituosen und regionale Spezialitäten mit geschützten Herkunftsangaben.

Die Entwicklungen können daher als Beispiel für einen breiteren Trend verstanden werden: Herkunftsschutz entwickelt sich zunehmend zu einem eigenständigen Bestandteil moderner Compliance- und Governance-Strukturen.


Die Schnittstelle zum Zollrecht der Zukunft

Die stärkere Nutzung digitaler geografischer Referenzdaten zeigt eine langfristige Entwicklung hin zu datenbasierten Systemen für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass Herkunftsinformationen zunehmend Bestandteil einer umfassenden Daten-, Dokumentations- und Compliance-Architektur werden.


Verbindung zu Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen

Die Veröffentlichungen enthalten keine unmittelbaren Nachhaltigkeitsvorschriften. Gleichwohl bestehen enge Berührungspunkte zu Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Lieferkettenmanagement.

Die Fähigkeit, Herkunft, Produktionsbedingungen und Produktdaten belastbar nachzuweisen, bildet häufig die Grundlage für weitergehende regulatorische Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und unternehmerischer Sorgfaltspflichten.


Fünf Fragen, die sich Unternehmen jetzt stellen sollten

  • Sind Produktstammdaten, Produktspezifikationen und Kennzeichnungen an die aktuellen Vorgaben geschützter Herkunftsangaben angepasst?
  • Ist die Herkunft der betroffenen Erzeugnisse entlang der gesamten Lieferkette nachvollziehbar dokumentiert?
  • Werden geschützte Herkunftsangaben und präferenzieller Ursprung organisatorisch und fachlich eindeutig voneinander getrennt betrachtet?
  • Entsprechen Produktinformationen, Kennzeichnungen und Handelsdokumente den aktuell gültigen Produktspezifikationen?
  • Verfügt die Organisation über Prozesse zur systematischen Überwachung regulatorischer Änderungen im Bereich Herkunftsschutz und Produkt-Compliance?

Strategische Einordnung

Der Schutz geografischer Herkunftsangaben basiert nicht ausschließlich auf europäischem Recht. Schutzrechte können sich auch aus nationalen Rechtsvorschriften, bilateralen Vereinbarungen oder internationalen Abkommen ergeben.

Die Veröffentlichungen zu „Manchuela“ und „Côtes de Bordeaux“ zeigen, dass selbst scheinbar technische Änderungen innerhalb einer Produktspezifikation Auswirkungen auf Herkunftsnachweise, Kennzeichnung, Produktdaten und Compliance-Prozesse haben können.

Für Unternehmen wird es deshalb zunehmend wichtig, Zoll, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Produkt-Compliance, Lieferkettenmanagement und Risikomanagement als miteinander verbundene Steuerungsbereiche zu betrachten.


Fazit

Die Veröffentlichungen C/2026/3565 und C/2026/3579 zeigen exemplarisch, dass selbst als Standardänderungen eingestufte Anpassungen praktische Auswirkungen auf Zoll, Außenwirtschaft, Compliance, Qualitätsmanagement und Risikomanagement entfalten können. Darüber hinaus verdeutlichen die Entwicklungen, dass geografische Herkunftsangaben heute an der Schnittstelle zwischen Qualitätsmanagement, Produkt-Compliance, Lieferkettenmanagement, gewerblichem Rechtsschutz und Zollrecht angesiedelt sind. Moderne Zoll- und Außenwirtschaftsorganisationen können regulatorische Änderungen daher nicht mehr isoliert nach einzelnen Rechtsgebieten bewerten. Wettbewerbsfähigkeit entsteht zunehmend dort, wo Herkunftsschutz, Produkt-Compliance, Qualitätsmanagement, Lieferkettenmanagement, Risikomanagement und Zoll-Compliance in einem integrierten Governance-Ansatz zusammengeführt werden. Mit mit der Kenntnis neuer Vorschriften. Entscheidend ist die Fähigkeit, deren Auswirkungen auf Prozesse, Stammdaten, Dokumentation, Lieferketten und interne Kontrollsysteme frühzeitig zu erkennen und systematisch zu bewerten. Gerade bei Themen wie geschützten Herkunftsangaben, Produktspezifikationen und Kennzeichnungsvorgaben entstehen Risiken häufig außerhalb der klassischen Zollabwicklung.


Wie SW Zoll-Beratung konkret unterstützen kann

SW Zoll-Beratung unterstützt Unternehmen bei der systematischen Bewertung regulatorischer Änderungen und deren Auswirkungen auf Zoll-, Außenwirtschafts- und Compliance-Prozesse. Dies umfasst unter anderem die Analyse neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen, die Bewertung möglicher Auswirkungen auf bestehende Geschäftsprozesse sowie die Identifikation von Handlungsbedarf in den Bereichen Dokumentation, Stammdatenmanagement und interne Kontrollsysteme.

Darüber hinaus unterstützt SW Zoll-Beratung bei der Überprüfung von Produkt- und Herkunftsdaten, der Einordnung von Anforderungen im Zusammenhang mit geschützten Herkunftsangaben, der Optimierung zoll- und außenwirtschaftsrelevanter Prozesse sowie der Entwicklung belastbarer Compliance-Strukturen. Ebenso können Schulungen, Workshops und individuelle Fachberatungen dazu beitragen, regulatorische Anforderungen innerhalb der Organisation nachhaltig zu verankern.

Ob langfristige operative Unterstützung, kurzfristige Projektbegleitung oder strategische Beratung Ziel ist die Schaffung rechtsicherer, effizienter und belastbarer Prozesse für Zoll, Außenwirtschaft und Compliance. Durch die kontinuierliche Beobachtung regulatorischer Entwicklungen sowie die enge Vernetzung in Fachgremien und Expertennetzwerken können neue Anforderungen frühzeitig erkannt, bewertet und in praxisnahe Handlungsempfehlungen überführt werden.

Damit wird aus regulatorischer Komplexität eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Unternehmen im internationalen Handel.

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Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH

Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung

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