Am 18. Juni 2025 hat die Volksrepublik China den nächsten Schritt zur Digitalisierung von …
Am 18. Juni 2025 hat die Volksrepublik China den nächsten Schritt zur Digitalisierung von Außenhandelsprozessen umgesetzt. Mit der Einführung der elektronischen Apostille (e-Apostille) vereinfacht China die Beglaubigung von Handelsdokumenten erheblich. Diese Neuerung ist insbesondere für Zollverantwortliche, Exportmanager und Außenhandelsverantwortliche von Bedeutung, die regelmäßig mit Dokumentenverkehr in Bezug auf China befasst sind.
Hintergrund: Beitritt Chinas zum Haager Apostille-Übereinkommen
Bereits am 7. November 2023 trat für China das Haager Apostille-Übereinkommen in Kraft. Dieses internationale Abkommen erleichtert den Nachweis der Echtheit öffentlicher Urkunden für den Gebrauch im Ausland, indem es die bisher übliche Konsularlegalisierung durch eine sogenannte Apostille ersetzt. China hat sich damit den globalen Standards angepasst und seine Verfahren für den grenzüberschreitenden Dokumentenverkehr modernisiert. Die elektronische Apostille ist nun der nächste logische Schritt in diesem Prozess.
Funktionsweise der elektronischen Apostille (e-Apostille)
Die elektronische Apostille ist ein digitales Dokument im PDF-Format. Sie besteht aus drei wesentlichen Bestandteilen:
dem beglaubigten Originaldokument (beispielsweise einem Ursprungszeugnis),
der eigentlichen Apostille mit den standardisierten Angaben gemäß dem Haager Übereinkommen sowie
einem Anhang mit Hinweisen zur digitalen Verifizierung.
Die e-Apostille kann online über eine offizielle Plattform der chinesischen Behörden überprüft werden. Dies schafft Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten entlang der internationalen Lieferketten.
Erste Anwendungsfälle und Ausblick
Zum Start umfasst die e-Apostille die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, die durch den China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) ausgestellt werden. Diese Dokumente spielen im Außenhandel eine zentrale Rolle, da sie von Zollbehörden weltweit zur zollrechtlichen Behandlung und zur Präferenzprüfung herangezogen werden.
In den kommenden Monaten und Jahren ist mit einer schrittweisen Ausweitung der elektronischen Apostille auf weitere Dokumententypen zu rechnen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Verfahren vertraut machen und ihre internen Prozesse anpassen.
Vorteile der e-Apostille für den internationalen Handel
Die Einführung der e-Apostille bringt eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen und Zollverantwortliche:
Prozessbeschleunigung: Die Bearbeitung und Beglaubigung von Dokumenten erfolgt vollständig digital und damit schneller als bei der klassischen Papierform.
Kostenreduktion: Durch den Wegfall des postalischen Versands sowie die Digitalisierung der Beglaubigung reduzieren sich die administrativen Kosten.
Rechtssicherheit: Die e-Apostille ist international anerkannt und entspricht den Vorgaben des Haager Übereinkommens.
Nachvollziehbarkeit: Die Möglichkeit der Online-Verifizierung minimiert das Risiko von Fälschungen oder Manipulationen.
Relevanz für Zoll- und Außenhandelsprozesse
Für die Zollabwicklung bedeutet die e-Apostille eine Vereinfachung bei der Dokumentenprüfung und Beglaubigung von Handelsdokumenten. Die schnelle und transparente Verfügbarkeit beglaubigter Ursprungszeugnisse kann Zollprozesse beschleunigen und Prüfaufwände reduzieren.
Unternehmen, die regelmäßig Waren nach China exportieren oder chinesische Ursprungsdokumente für ihre Importe verwenden, sollten die e-Apostille bereits jetzt in ihre Abläufe integrieren. Ebenso empfiehlt es sich, interne und externe Partner wie Speditionen, Logistikdienstleister und Zollagenturen über die neue Verfahrensweise zu informieren.
Fazit: Digitalisierung als Chance für effizientere Zollprozesse
Mit der Einführung der elektronischen Apostille setzt China ein klares Zeichen für die Digitalisierung des internationalen Handels. Die Umstellung auf digitale Beglaubigungen bietet Unternehmen die Chance, ihre Export- und Zollprozesse effizienter, kostengünstiger und rechtssicherer zu gestalten.
Wer frühzeitig handelt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil im globalen Warenverkehr. Die Entwicklung sollte aufmerksam verfolgt werden – insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung auf weitere Dokumententypen.
Link zum Chinesischen Verifizierungsportal
Elektronische und papiergebundene Apostillen besitzen denselben rechtlichen Status. Die Überprüfung elektronischer Apostillen kann in China über ein spezielles Online-Portal durchgeführt werden.
Sie benötigen Unterstützung bei der korrekten Erstellung Ihrer Ursprungszeugnisse oder bei der Beantragung und Legalisierung von Dokumenten?
Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.
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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung
EU und Ukraine schließen Modernisierung der Vertieften und Umfassenden Freihandelszone (DCFTA) ab
Am 1. Juli 2025 haben die Europäische Union und die Ukraine die Verhandlungen über die …
Am 1. Juli 2025 haben die Europäische Union und die Ukraine die Verhandlungen über die Modernisierung ihrer Vertieften und Umfassenden Freihandelszone Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Abschluss der Verhandlungen setzt die EU ein wichtiges Zeichen für die wirtschaftliche Integration der Ukraine und die Vertiefung der bilateralen Handelsbeziehungen.
Das modernisierte Abkommen schafft neue Rahmenbedingungen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und der Ukraine. Die aktualisierten Vereinbarungen zielen darauf ab, die bisherigen Handelsstrukturen an aktuelle wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen anzupassen und den Zugang zum europäischen Binnenmarkt für die Ukraine schrittweise weiter zu öffnen.
Relevanz für den Zoll- und Außenwirtschaftsbereich
Für Zollverantwortliche, Export- und Importabteilungen sowie alle Akteure im grenzüberschreitenden Warenverkehr ergeben sich durch die Neufassung des Abkommens zahlreiche praxisrelevante Änderungen:
Das modernisierte DCFTA sieht weiterhin eine weitgehende Zollfreiheit für zahlreiche Waren vor. Gleichzeitig wurden für besonders sensible Agrarprodukte wie Getreide, Zucker, Honig, Geflügel oder Eier neue Kontingentregelungen und Schutzmechanismen vereinbart. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und faire Marktbedingungen sichergestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Modernisierung ist die schrittweise Anpassung der ukrainischen Vorschriften an die technischen Anforderungen und Standards der EU. Diese Harmonisierung betrifft insbesondere die Lebensmittelsicherheit, Umweltstandards, Pflanzenschutz- und Tierwohlvorgaben sowie den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien.
Neu eingeführt wurden Schutzklauseln, die beiden Seiten ermöglichen, im Falle schwerwiegender Marktstörungen schnell zu reagieren und temporäre Handelsbeschränkungen einzuführen.
Das modernisierte Abkommen bietet einen stabilen Rahmen für die wirtschaftliche Erholung und Weiterentwicklung der Ukraine und sichert die Fortsetzung des Handels unter verlässlichen rechtlichen Bedingungen – auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage.
Die Modernisierung des DCFTA ist eng mit dem EU-Beitrittsprozess der Ukraine verknüpft. Mit der schrittweisen Angleichung an den EU-Binnenmarkt und die Übernahme des EU-Rechtsrahmens in zentralen Handelsbereichen werden wichtige Voraussetzungen für eine vertiefte wirtschaftliche Integration geschaffen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen, die im Handel mit der Ukraine tätig sind, sollten ihre bestehenden Präferenznachweise, Zolltarifierungen sowie Ursprungsprüfungen überprüfen. Insbesondere im Bereich der Agrar- und Lebensmittelimporte sowie technischer Produkte können sich durch die neuen Regelungen Änderungen bei Genehmigungs-, Nachweis- und Prüfpflichten ergeben.
Zollverantwortliche sind gefordert, die Anpassungen im Präferenzrecht, Ursprungsrecht und bei den handelspolitischen Maßnahmen frühzeitig in ihre Prozesse zu integrieren. Eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Rechtslage sowie der relevanten Kontingente und Schutzklauseln ist ratsam, um Risiken im Warenverkehr zu minimieren und Chancen zu nutzen.
Fazit und Ausblick
Mit dem Abschluss der Modernisierungsverhandlungen haben die EU und die Ukraine einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer vertieften wirtschaftlichen Partnerschaft vollzogen. Die Neufassung des DCFTA bietet für Unternehmen in der EU und der Ukraine erweiterte Marktzugangsmöglichkeiten, schafft aber zugleich neue Herausforderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Der nächste Schritt besteht in der förmlichen Annahme und Ratifizierung des Abkommens durch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament. Nach Inkrafttreten wird die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften in den Fokus rücken.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Auswirkungen auf ihre Außenhandelsprozesse auseinandersetzen und gegebenenfalls ihre Compliance- und Zollmanagementsysteme anpassen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Ermittlung Ihres Präferenziellen Ursprungs oder eine Beratung zum Thema Warenursprung und Präferenzen?
Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.
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Neue BMF-Vorgaben zur Prüfung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ab 20. Juli 2025: Auswirkungen für Zoll- und Außenhandelsverantwortliche
Am 6. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, das die …
Am 6. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, das die Anforderungen an die qualifizierte Prüfung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) neu regelt. Diese Vorgaben betreffen insbesondere Unternehmen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, die innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei abwickeln möchten. Für Zollverantwortliche, Zollbeauftragte sowie alle Personen, die in Unternehmen mit Zoll- und Außenhandelsprozessen betraut sind, ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Hintergrund: Bedeutung der USt-IdNr.-Prüfung im innergemeinschaftlichen Handel
Die Prüfung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein zentrales Element, um die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG i. V. m. § 6a UStG zu erfüllen. Eine ordnungsgemäß geprüfte USt-IdNr. ist dabei nicht nur formales Erfordernis, sondern trägt maßgeblich zur Reduzierung von Haftungs- und Steuerrisiken bei.
Bisher konnten Unternehmen die qualifizierte Abfrage der USt-IdNr. über verschiedene Wege beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchführen, darunter auch per Fax oder auf anderen Kommunikationskanälen. Dies ändert sich nun grundlegend.
Die neuen Vorgaben im Überblick
Verpflichtende Nutzung des elektronischen Verfahrens: Ab dem 20. Juli 2025 ist ausschließlich das elektronische Verfahren des BZSt zur qualifizierten Abfrage zulässig. Die Nutzung alternativer Kommunikationswege ist nicht mehr zulässig. Unternehmen sind verpflichtet, die Prüfung über das BZSt-Portal oder über dessen Schnittstellen (z. B. per API) durchzuführen.
Erweiterter Anwenderkreis: Nicht nur der unmittelbar leistende Unternehmer kann die Prüfung der USt-IdNr. vornehmen. Die qualifizierte Abfrage darf künftig von jedem Unternehmen mit deutscher USt-IdNr. durchgeführt werden. Dies ermöglicht auch zentralisierten Einkaufsorganisationen, Steuerabteilungen oder externen Dienstleistern die Durchführung der Prüfung im Auftrag.
Automatisierte Massenprüfungen möglich: Zur effizienten Abwicklung insbesondere bei hohem Prüfvolumen besteht die Möglichkeit, Massenabfragen im Rahmen einer Schnittstellenintegration (API) oder über den Upload von Datensätzen (z. B. CSV-Dateien) durchzuführen. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Systeme bereits technisch auf eine solche automatisierte Prüfung vorbereitet sind.
Erhöhte Anforderungen an Nachweis und Dokumentation: Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfung muss revisionssicher und nachvollziehbar archiviert werden. Die Speicherung der Prüfprotokolle ist essenziell, um bei Betriebsprüfungen einen ordnungsgemäßen Prüfungsnachweis vorlegen zu können.
Auswirkungen auf Zoll- und Außenhandelsprozesse
Auch wenn es sich formal um eine umsatzsteuerliche Regelung handelt, sind die Auswirkungen für den Zollbereich erheblich. Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist häufig Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausfuhrdokumentation und die Beantragung von Zollbegünstigungen. Fehlerhafte oder unterlassene Prüfungen der USt-IdNr. können steuerliche Nachforderungen, Sanktionen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zollverantwortliche, Compliance-Beauftragte und Außenhandelsverantwortliche müssen sicherstellen, dass ihre internen Kontrollsysteme (IKS) die neuen Vorgaben abbilden. Die Prüfung der USt-IdNr. sollte als fester Bestandteil des Lieferantenstammdatenmanagements und der Auftragsabwicklung verankert werden.
Technische und organisatorische Handlungsempfehlungen
Unternehmen sollten zeitnah folgende Maßnahmen einleiten:
Überprüfung der bestehenden Prozesse zur USt-IdNr.-Prüfung
Integration der qualifizierten Abfrage in bestehende ERP- oder Buchhaltungssysteme
Nutzung der BZSt-Schnittstellen (API) für eine automatisierte und effiziente Prüfung
Aufbau einer revisionssicheren Archivierung der Prüfergebnisse
Anpassung interner Richtlinien und Arbeitsanweisungen
Schulung der betroffenen Mitarbeiter in Steuer-, Zoll- und Außenhandelsabteilungen
Fazit und Ausblick
Die neuen BMF-Vorgaben schaffen klare rechtliche und technische Rahmenbedingungen für die qualifizierte Prüfung ausländischer USt-IdNrn. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, müssen ihre Prozesse anpassen, um die Anforderungen rechtzeitig bis zum 20. Juli 2025 zu erfüllen. Eine unterlassene oder fehlerhafte Prüfung kann erhebliche steuerliche und zollrechtliche Risiken nach sich ziehen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Systeme zu analysieren, technische Schnittstellen einzurichten und interne Prozesse neu auszurichten. Wer frühzeitig handelt, reduziert das Risiko von Compliance-Verstößen und sichert die steuerliche Begünstigung für innergemeinschaftliche Lieferungen nachhaltig ab.
Sie benötigen Unterstützung bei der korrekten Durchführung Ihrer Innergemeinschaftlichen Lieferungen oder haben Fragen zu den Nachweispflichten bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen?
Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen mit maßgeschneiderten Dienstleistungen rund um das Thema Zoll und Außenwirtschaft. Ob Einfuhr, Ausfuhr, Präferenzkalkulation oder Compliance – unser erfahrene Zollexperten steht Ihnen mit fundiertem Know-how und praxisnahen Lösungen zur Seite.
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Autor: Dominik Wiedmann - Senior Consultant Training & Beratung
Zoll aktualisiert: Hinweisblatt zu Codierungen im Bereich Verbote und Beschränkungen (VuB)
Mit der jüngsten Aktualisierung des Hinweisblattes zu den Codierungen für Unterlagen und …
Mit der jüngsten Aktualisierung des Hinweisblattes zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen bei Verboten und Beschränkungen (VuB) setzt der deutsche Zoll einen weiteren wichtigen Schritt zur Standardisierung und Vereinfachung der zollrechtlichen Abwicklung im IT-Verfahren ATLAS um. Die Änderungen betreffen sowohl europäische (TARIC) als auch nationale Codierungen und sind insbesondere für Zollverantwortliche, Compliance-Beauftragte sowie Außenhandels- und Logistikexperten von hoher Relevanz.
Bedeutung der Codierungen für die Zollabwicklung
Die korrekte Codierung von Unterlagen und Erklärungen stellt einen zentralen Bestandteil der elektronischen Zollanmeldung dar. Sie dient als Nachweis dafür, dass für die jeweilige Ware alle relevanten Verbote und Beschränkungen eingehalten wurden. Neben gesetzlichen Vorschriften auf nationaler Ebene sind hier insbesondere EU-rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die im TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union) abgebildet werden.
Die Angaben zu den Codierungen in der Zollanmeldung sind rechtlich verbindlich und unterliegen der Verantwortung der anmeldenden Person bzw. des Unternehmens. Eine fehlerhafte oder fehlende Codierung kann nicht nur zu Verzögerungen in der Zollabwicklung führen, sondern auch zu zollrechtlichen Konsequenzen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Überarbeitung und Strukturierung der Codierungen
Die Codierungen wurden inhaltlich und strukturell überarbeitet. Bereits im Juli 2022 wurde im Bereich der Ausfuhranmeldungen (ATLAS-Ausfuhr) eine neue Struktur eingeführt. Hierbei wurden die bislang genutzten Codelisten (I0136) durch die neu geschaffenen Bereiche „Sonstige Verweise“ (I0911/I0912) und „Unterlagen“ (I0921/I0922) ersetzt. Die bisherigen Listen sind seitdem nicht mehr gültig. Die nun vorliegende Aktualisierung führt diese Struktur konsistent weiter.
Präzisierung von EU-weiten und nationalen Codierungen
Das Hinweisblatt listet die aktuell gültigen Codierungen für zahlreiche Rechtsbereiche auf, darunter:
Artenschutz (CITES): Verwendung der Codierungen C400 und C401.
Abfallverbringung: Codierungen C669, C670, C672 sowie Y923 für die Erklärung „kein Abfall“.
REACH- und Chemikalienvorschriften: Codierungen wie Y915 (nicht gelistete Stoffe gemäß PIC-Verordnung) oder Y926 (Fluorierte Treibhausgase).
Lebensmittelrecht und Veterinärvorschriften: Codierungen wie C678, C937, Y978, N853.
Nationale Vorschriften: Ergänzungen zu spezifischen deutschen Regelungen, z. B. im Bereich Waffengesetz, Kulturgüter oder Fischereierzeugnisse.
Praxisnahe Erläuterungen und Anwendungsbeispiele
Neben den Codierungen enthält das Hinweisblatt zahlreiche Erläuterungen und Fallbeispiele aus der Praxis. Diese unterstützen bei der Auswahl der korrekten Codierungen und tragen so zur Rechtssicherheit im Anmeldeprozess bei.
Relevanz für Unternehmen im internationalen Handel
Die korrekte und aktuelle Anwendung der Codierungen ist für Unternehmen im internationalen Handel von hoher Bedeutung. Sie sichert nicht nur eine rechtskonforme Zollabwicklung, sondern reduziert auch das Risiko von Verzögerungen, Prüfungen oder Sanktionen. Besonders vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Verbraucherschutz ist die präzise Angabe von Unterlagen und Erklärungen im Zollverfahren unerlässlich.
Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Zollprozesse regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Codierungen dem aktuellen Stand entsprechen. Dies betrifft nicht nur die operativen Zollabteilungen, sondern auch angrenzende Bereiche wie Einkauf, Vertrieb, Compliance und Logistik.
Handlungsempfehlung
Das aktualisierte Hinweisblatt steht auf der Website der deutschen Zollverwaltung im Bereich „ATLAS-Publikationen“ zum Download bereit. Unternehmen sollten die aktuelle Version zeitnah prüfen und ihre Zollprozesse sowie die eingesetzten IT-Systeme (z. B. ATLAS-Softwarelösungen) an die neuen Vorgaben anpassen.
Ein Abgleich der im Unternehmen verwendeten Codierungen mit dem Hinweisblatt sowie gegebenenfalls interne Schulungen tragen dazu bei, die Zollabwicklung effizient und rechtssicher zu gestalten.
Fazit
Mit der Überarbeitung des Hinweisblattes schafft der Zoll eine größere Transparenz und Praxistauglichkeit bei der Anwendung von Codierungen im Bereich Verbote und Beschränkungen. Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, profitieren von einer klar strukturierten Übersicht, praxisnahen Erläuterungen und einer erhöhten Rechtssicherheit. Die frühzeitige Anpassung der internen Abläufe ist entscheidend, um den Anforderungen des modernen Zollrechts gerecht zu werden.
Wer sich im komplexen Umfeld des Zoll- und Außenhandelsrechts sicher bewegen möchte, sollte regelmäßige Prozess- und Compliance-Prüfungen vornehmen. Externe Unterstützung durch Zollberatung oder spezialisierte Schulungen kann dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtskonform zu handeln.
Sie benötigen Unterstützung bei der richtigen Angabe der Codierung in Ihren Zollanmeldungen oder Unterstützung bei der Suche nach den richtigen Codierungen für Ihre Importe und Exporte?
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Mögliche Auswirkungen des neuen Koalitionsvertrages auf Zoll- und Außenhandelsthemen
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Zoll- und …
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Zoll- und Außenhandelspolitik Deutschlands. In einer Zeit globaler Unsicherheiten und wirtschaftlicher Umbrüche setzt die neue Regierung klare Akzente, um die Position Deutschlands im internationalen Handel zu stärken und den Zoll gleichzeitig modern und effizient aufzustellen. Insbesondere sollen hier Veränderungen in den Bereichen Exportkontrolle, Digitalisierung, Lieferkettenregulierung, Sanktionsdurchsetzung und Wettbewerbsfähigkeit im Außenhandel durchgesetzt werden.
"Wir werden den Einzelhandel vor unlauterem Wettbewerb aufgrund der Flutung durch billige Konsumgüter aus Fernost schützen und auf europäischer Ebene ein level playing field durchsetzen, bei dem unsere Standards von allen Marktteilnehmern – auch aus Drittländern – eingehalten werden müssen. Bei den Verhandlungen zur Reform der EU-Zollunion setzen wir uns dafür ein, dass die Vorschläge für E-Commerce bevorzugt beraten werden. Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, 376 werden die Accounts ihrer Onlinehandelsplattformen gesperrt."
Unsere Einschätzung:
Plattformbetreiber sollen künftig für zoll- und produktrechtliche Verstöße mitverantwortlich gemacht werden. Auch im kleinen Warenverkehr steigen die Anforderungen. Der Trend geht zu mehr Kontrolle über Plattformen und Paketströme – insbesondere bei Billigimporten aus Fernost. Der „freie Import“ wird regulierter. Onlinehändler müssen sicherstellen, dass alle Produkte CE-konform sind, korrekt deklariert und verzollt werden.
Einfuhrumsatzsteuer: Liquiditätsvorteil in Sicht
„Um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, werden wir gemeinsam mit den Ländern die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell umstellen.“
Unsere Einschätzung:
Statt Zahlung der EUSt bei Import (mit Vorsteuerabzug später) soll künftig ein sofortiges Verrechnungsmodell greifen. Ein echter Vorteil für Importeure: weniger Liquiditätsbindung, geringerer Verwaltungsaufwand – und ein echter Standortvorteil für Deutschland.
Neue Handelsabkommen: Chancen und Pflichten
"Wir streben den Abschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen an."
Unsere Einschätzung:
Die Regierung unterstützt die Ratifizierung bestehender und neuer EU-Handelsabkommen. Neue Abkommen bringen Zollvorteile – aber auch Herausforderungen: Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen und Ursprungskalkulationen werden komplexer und müssen angepasst werden. Wer von Zollpräferenzen profitieren will, muss seine Prozesse zur Ursprungsdokumentation auf sichere Beine stellen.
Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes: Investitionen absichern
„Auf nationaler Ebene wollen wir zeitnah ein novelliertes Außenwirtschaftsgesetz vorlegen.“ "Ausländische Investitionen, die unseren nationalen Interessen widersprechen, in kritische Infrastruktur und in strategisch relevanten Bereichen, wollen wir effektiv verhindern."
Unsere Einschätzung:
Die Regierung möchte ausländische Direktinvestitionen stärker prüfen – insbesondere bei kritischer Infrastruktur oder Hochtechnologie. Gleichzeitig sollen Verfahren schneller und klarer werden. Die Neuausrichtung dient dem Schutz der Wirtschaftssouveränität – Stichwort: „De-Risking“. Für Investoren erhöht sich jedoch die regulatorische Unsicherheit. Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen sollten mögliche Prüfpflichten frühzeitig analysieren – auch bei Fusionen oder Joint Ventures.
Sanktionsdurchsetzung: Mehr Kontrolle, mehr Verantwortung
"Die effektive nationale Umsetzung der Sanktionen aufgrund des russischen Angriffskriegs stellen wir weiterhin sicher. Wir unterstützen die Pläne der EU zur Erhebung von Zöllen auf den Import von Düngemitteln aus Russland und Weißrussland."
Unsere Einschätzung:
Die Bundesregierung hält Kurs in der Sanktionenpolitik gegenüber Russland und Belarus. Weitere Maßnahmen und Kontrollen sind nicht ausgeschlossen. Auch bei zivilen Gütern kann eine Sanktionsrelevanz bestehen – z. B. durch duale Verwendung oder Beteiligung gelisteter Personen. Sanktionslistenprüfung, Endverbleibserklärungen und Kundenklassifikation im Sinne von "Know your customer" sind Pflicht – automatisiert, tagesaktuell und revisionssicher.
Exportkontrolle: Paradigmenwechsel mit Verantwortung
"Wir werden die Ausfuhrgenehmigungsprozesse vereinfachen und beschleunigen. Unser Ziel ist ein Paradigmenwechsel. Anstelle von durchgängigen Prüfungen streben wir stichprobenartige Kontrollen verbunden mit empfindlichen Strafen bei Verstößen an."
Unsere Einschätzung:
Die Bundesregierung will das Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle radikal ändern: weg von präventiver Kontrolle – hin zu nachgelagerten Stichproben. Eine Exportgenehmigungspflicht vorab entfiele in vielen Fällen. Das entlastet formal die Behörden, verlagert aber das Risiko vollständig auf die Unternehmen. Fehlerhafte Ausfuhren – etwa in Embargoländer oder mit Dual-Use-Bezug – könnten zu empfindlichen Bußgeldern oder gar Strafverfahren führen. Firmen brauchen dringend ein belastbares internes Compliance-System. Die Exportkontrolle wird zur unternehmerischen Eigenverantwortung – mit erhöhter Haftung.
ESG-Themen: LkSG, CSDDD, CBAM, usw.
"Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Wir unterstützen den "Omnibus" der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben."Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett."
Unsere Einschätzung:
Die neue Bundesregierung schlägt einen radikalen Kurswechsel bei der Regulierung von Lieferketten ein: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das erst 2023 in Kraft getreten ist, soll abgeschafft und durch ein neues, schlankeres Gesetz ersetzt werden. Gleichzeitig positioniert sich die Koalition kritisch gegenüber überbordenden Berichtspflichten. Auch wenn die Berichtspflicht nach LkSG wegfällt, sollten Unternehmen den eingeschlagenen Kurs nicht verlassen, denn Risikomanagementprozesse und Lieferantenbewertungen, die bereits aufgebaut wurden, bleiben wertvoll für die Umsetzung der CSDDD. Mittelständische Unternehmen, die von der CSRD oder CSDDD künftig betroffen sind, sollten mit Augenmaß weiter vorbereiten, da ein völliger Rückbau nicht vorgesehen ist – sondern eine vereinfachte, praxisnähere Umsetzung.
Fazit: Der Koalitionsvertrag bringt Bewegung – mit Chancen und Risiken
Der Koalitionsvertrag 2025 enthält ambitionierte Pläne zur Reform von Exportkontrolle, Zollverfahren und Außenwirtschaftsrecht. Die angekündigten Maßnahmen reichen von einem Paradigmenwechsel bei Genehmigungsprozessen bis hin zur Digitalisierung und steuerlichen Entlastung.
Es handelt allerdings sich bislang um politische Absichtserklärungen. Ob, wann und in welcher Form diese Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden – insbesondere bei der Exportkontrolle – bleibt offen. Erst mit konkreten Gesetzes- und Verordnungstexten lässt sich die tatsächliche Tragweite beurteilen.
Unser Rat:
"Wenn nicht jetzt, wann dann?"
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Exportkontrollprozesse, Zollverfahrensabläufe und Compliance-Standards im Unternehmen zu überprüfen und strategisch anzupassen.
Diese Dringlichkeit ergibt sich nicht nur aus den geplanten Reformen im Koalitionsvertrag, sondern auch aus einer Vielzahl aktueller globaler Entwicklungen, die den internationalen Handel erheblich beeinflussen:
Handelskonflikte mit den USA: Die USA haben kürzlich die Zölle auf Stahlimporte von 25 % auf 50 % erhöht, was auch deutsche Exporteure betrifft. Zudem drohen weitere Zollerhöhungen auf Importe aus Ländern wie China und der EU.
Krise am Roten Meer: Angriffe auf Handelsschiffe durch Huthi-Rebellen haben zu erheblichen Störungen im internationalen Seeverkehr geführt. Viele Reedereien meiden die Route durch das Rote Meer, was zu längeren Lieferzeiten und höheren Kosten führt.
EU-Sanktionspakete gegen Russland: Mit immer neuen Sanktionspaketen erlässt die EU weitere Handelsbeschränkungen im Warenverkehr aus oder nach Russland bzw. mit Waren russischen Ursprungs.
Neue ESG-Regelungen: Die EU führt neue Sorgfaltspflichten wie die Zwangsarbeitsverordnung, der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) oder den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein, die Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten genauer zu überprüfen und ausführliche Daten zu erheben.
Digitalisierung und Zentralisierung im Zollwesen: Ab Juni 2025 startet die zweite Phase des „Centralised Clearance for Import“ (CCI), die es Unternehmen ermöglicht, Zollformalitäten zentral abzuwickeln, unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr.
Reform des Unionszollkodex: Die Europäische Union plant die umfassendste Reform ihres Zollrechts seit Jahrzehnten. Ziel ist es, die Zollprozesse zu modernisieren, zu vereinheitlichen und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Prozesse im Bereich Zoll und Außenwirtschaft zu überprüfen und anzupassen. Die Kombination aus politischen Veränderungen, geopolitischen Spannungen und neuen regulatorischen Anforderungen macht deutlich: Wer jetzt handelt, kann Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern.
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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Maßstäbe für globale Lieferketten – mit Länderbewertung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verfolgt ein klares Ziel: Produkte, …
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verfolgt ein klares Ziel: Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, sollen künftig nicht mehr in den EU-Binnenmarkt gelangen oder aus der Union exportiert werden dürfen.
Betroffen sind zahlreiche Rohstoffe – von Holz über Kakao bis Soja – sowie unzählige Erzeugnisse entlang globaler Lieferketten. Auch wenn die Verordnung bereits seit 2023 gilt, wurde die praktische Anwendung auf Ende 2025 verschoben. Gleichzeitig veröffentlichte die EU-Kommission im Mai 2025 erstmals das Länder-Benchmarking, das künftig maßgeblich über Prüfpflichten entscheidet.
Hintergrund: Warum eine Entwaldungsverordnung?
Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit mehr als 420 Millionen Hektar Wald verloren, überwiegend durch Umwandlung in landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die EU ist ein bedeutender Importeur von Rohstoffen, die diese Entwicklung vorantreiben. Mit der EUDR verpflichtet sie sich erstmals verbindlich, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen – durch Rückverfolgbarkeit, Nachweispflichten und geografische Kontrolle.
Welche Produkte fallen unter die Verordnung?
Die EUDR betrifft folgende Rohstoffe und eine Vielzahl davon abgeleiteter Produkte. Diese definieren sich über die Einreihung der Produkte in den Zolltarif.
Möbel, Papier, Lederwaren, Schokolade, Reifen, Holzkohle, u. v. m.
Sobald ein betroffenes Erzeugnis in der Lieferkette auftaucht – selbst als Nebenbestandteil –, greift die Verordnung.
Die vollständige Liste der betroffenen Produkte steht in Anhang I der Verordnung.
Geltungsbeginn: Was gilt ab wann?
Die EUDR trat bereits am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen ab Ende 2024, vor dem Inverkehrbringen oder Export eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) über ein zentrales EU-Informationssystem (IMS) abzugeben – inklusive GPS-Daten, Rechtskonformitätsprüfung und Risikobewertung.
Praktische Verschiebung auf Ende 2025
Im Dezember 2024 hat die EU-Kommission jedoch angekündigt, dass das zentrale IT-System nicht rechtzeitig einsatzfähig sein werde. Damit wurde die praktische Durchsetzung der Verordnung faktisch auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Begründet wurde dies mit der Komplexität der Systementwicklung und dem Wunsch, den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben.
Wichtig: Die Verordnung selbst wurde nicht geändert – die rechtliche Verpflichtung besteht formal weiter.
Neue Risikokategorisierung: Das Länder-Benchmarking 2025
Im Mai 2025 veröffentlichte die EU-Kommission erstmals das sogenannte Länder-Benchmarking gemäß Artikel 29 EUDR. Dieses stuft Länder oder Regionen anhand ihres Entwaldungsrisikos ein und bestimmt damit, wie tiefgreifend Unternehmen prüfen müssen.
Drei Risikostufen
Niedriges Risiko
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Standardrisiko
Volle Sorgfaltspflicht
Hohes Risiko
Verstärkte Prüfungspflichten und häufigere Kontrollen
Unternehmen müssen je nach Herkunftsland der Rohstoffe ihre Due Diligence anpassen. Auch Behörden werden ihre Kontrollen danach staffeln.
Was genau müssen Unternehmen leisten?
Bevor Unternehmen betroffene Produkte "inverkehrbingen" müssen sie eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) über das EU-IMS einreichen. Diese enthält:
Geolokalisierung jeder Erzeugungsfläche
Nachweis, dass keine Entwaldung nach dem 31.12.2020 erfolgte
Rechtskonformität im Herkunftsland (u. a. Landrechte, Umweltrecht)
Risikobewertung und ggf. Risikominderungsmaßnahmen
Ohne diese Erklärung dürfen Produkte nicht importiert oder exportiert werden.
Kontrollpflichten und Sanktionen
Die nationale Umsetzung erfolgt über zuständige Behörden – in Deutschland durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dieses wird unter anderem durch die Zollverwaltung unterstützt.
Die Häufigkeit der Kontrollen richten sich nach den jeweiligen Risikostufen:
9 % der Unternehmen jährlich prüfen (Standardrisiko)
15 % der Unternehmen bei Hochrisikostufen
1 % der Mengen bei niedrigem Risiko
Bei Verstößen drohen mögliche Sanktionen:
Vermarktungsverbot
Bußgelder bis 4 % des Jahresumsatzes
Einziehung oder Vernichtung betroffener Waren
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Veröffentlichung von Verstößen
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung bringt enorme Umwälzungen für internationale Lieferketten. Trotz der faktischen Verschiebung bis Ende 2025 sollten Unternehmen keinesfalls abwarten – denn die rechtlichen Pflichten bestehen bereits.
Wer jetzt in Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Lieferantenmanagement investiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil – nicht nur im Hinblick auf die EUDR, sondern auch auf kommende ESG-Anforderungen.
Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH ein Unternehmen der Schenker Group
Wir wachsen im Bereich Training & Consulting weiter
Unser Bereich Training & Consulting wächst weiter und deshalb möchten wir heute einen Einblick …
Unser Bereich Training & Consulting wächst weiter und deshalb möchten wir heute einen Einblick zu unserem neuen Teammitglied Lisa geben.
Steigende Anforderungen? Für uns kein Problem!
Unser Bereich Training & Consulting wächst weiter und deshalb möchten wir heute einen Einblick zu unserem neuen Teammitglied Lisa geben. Mit ihrer Erfahrung als Exportkontrollbeauftragte im Anlagenbau bringt sie wertvolle Expertise mit, um unsere Kunden kompetent zu beraten und zu schulen.
So stellen wir sicher, dass wir unsere Kunden mit Erfahrung, Kompetenz und maßgeschneiderten Lösungen unterstützen können.
Neugierig auf unser neues Teammitglied?
So tickt unsere neue Kollegin:
Frage 1: Woher kommst du?
Ich komme aus Gescher, einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen, die auch als Glockenstadt bekannt ist.
Frage 2: Erzähl uns kurz, was du vor der SW Zoll gemacht hast?
Bevor ich hier im Unternehmen gestartet bin, war ich in einem Unternehmen für Allround-Lösungen im Bereich Biogasanlagen als Exportkontrollbeauftragte tätig.
Frage 3: Was waren deine Beweggründe in die Beratung zu gehen?
Langfristig war es seit der Ausbildung mein Ziel, in die Beratung zu wechseln. Durch mein Hobby konnte ich erste Erfahrung als Trainerin sammeln und dabei habe ich festgestellt, wie viel Freude mir das Vermitteln von Wissen, die Beratung, sowie die Konzeption und Umsetzung von Prozessen bereitet.
Frage 4: Was hat deine Leidenschaft zum Zoll entfacht?
Tatsächlich war das sehr unspektakulär während der Einarbeitung und Vermittlung der Grundlagen in der Zollabteilung während der Ausbildung. Daraufhin habe ich mich erstmals intensiver damit beschäftigt und war direkt fasziniert von dem breiten Themenfeld und der Herausforderung.
Frage 5: Arbeit ist nur das halbe Leben. Was machst Du gerne in Deiner Freizeit?
In meiner Freizeit bin ich viel mit meinem Hund auf dem Hundeplatz, um im Bereich Gebrauchshundesport zu trainieren. Ansonsten bin ich gerne mit Freunden unterwegs und sehe mir neue Städte an.
Frage 6: Was ist dir, in deiner neuen Rolle, besonders wichtig?
Für mich ist es ein Ziel, das Thema Zoll und Außenwirtschaft, welches für die meisten Menschen sehr trocken ist, spannend zu gestalten und Ihnen das Wissen langfristig zur Anwendung sicher zu vermitteln.
Liebe Lisa, vielen Dank für den kleinen ersten Einblick.
Auf eine gute Zusammenarbeit, spannende Termine, interessante Posts und spannende Projekte. Willkommen an Bord!
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Autorin: Dominik Wiedmann - Senior Consultant, Training & Consulting
Früher Start und intensive Schulung zu Zollthemen Der erste Arbeitstag begann früh, da wir einen …
Meine ersten Arbeitstage mit intensiven Kundenterminen und spannenden Einblicken in die Welt der Zoll- und Compliance-Themen
Früher Start und intensive Schulung zu Zollthemen
Der erste Arbeitstag begann früh, da wir einen wichtigen Kundentermin in Bayern hatten. Dieser Termin war besonders, da wir eine umfassende Basisschulung zu Zollthemen durchführten. Die Themen waren vielschichtig und reichten von den grundlegenden Anforderungen an die Zollabwicklung bis hin zu den komplexeren Aspekten der Compliance. Der Austausch mit dem Kunden war äußerst wertvoll und zeigte auf, wie wichtig es ist, regelmäßig in die Weiterbildung und Optimierung der eigenen Prozesse zu investieren.
Abendlicher Austausch mit der IHK Regensburg
Am Abend trafen wir uns mit der IHK Regensburg zu einem gemeinsamen Abendessen, bei dem nicht nur der Austausch von Erfahrungen und Wissen im Vordergrund stand, sondern auch eine gute Gelegenheit bot, Kontakte zu knüpfen und neue Perspektiven zu gewinnen. Solche Veranstaltungen stärken nicht nur unsere Netzwerke, sondern tragen auch dazu bei, den Dialog über aktuelle Themen und Herausforderungen in der Branche zu fördern.
Zweiter Tag: Weitere Kundenschulung und maßgeschneiderte Lösungen
Der zweite Tag startete mit einem weiteren Kundentermin, bei dem wir vor Ort erneut eine maßgeschneiderte Lösung für die spezifischen Herausforderungen des Unternehmens erarbeiteten. Die enge Zusammenarbeit ermöglichte es uns, präzise und praxisorientierte Empfehlungen zu geben, um die Zollprozesse zu optimieren und die Compliance auf ein höheres Niveau zu bringen. Der direkte Austausch mit den Kunden vor Ort war dabei besonders wertvoll, da wir ihre Bedürfnisse genau verstehen und darauf eingehen konnten.
Fazit: Optimierung von Zollprozessen und Verbesserung der Compliance
Unsere ersten beiden Tage waren geprägt von spannenden Gesprächen und tiefgreifenden Einblicken in die Welt der Zoll- und Compliance-Vorgaben. Es war offensichtlich, dass die beiden Kunden von unserer Unterstützung profitierten und ihre Prozesse durch unsere Beratung gezielt weiterentwickeln konnten.
Wir sind überzeugt, dass der richtige Mix aus fachlichem Wissen, individueller Beratung und praxisnahen Schulungen entscheidend ist, um Unternehmen auf ihrem Weg zu einer effizienten und sicheren Zollabwicklung zu begleiten. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft weiterhin innovative Lösungen zu bieten und unsere Kunden in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Sollten Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns anzusprechen.
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Autor: Dominik Wiedmann - Snr. Consultant Training & Beratung
Neuerungen zum CBAM: Registrierung als CBAM-Anmelder möglich
Mit dem Ende der Übergangsphase zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es ernst: Nur noch offiziell …
Mit dem Ende der Übergangsphase zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es ernst: Nur noch offiziell registrierte CBAM-Anmelder dürfen dann bestimmte CO₂-intensive Waren in die EU einführen. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig vorbereiten – denn die Beantragung der Zulassung ist komplex. Gleichzeitig bringen politische Entwicklungen wie die Omnibus-Initiative zusätzliche Dynamik ins System.
Worum geht’s beim CBAM?
Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, um sogenannte Carbon Leakage-Effekte zu verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktionen in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben. Betroffen sind insbesondere Einfuhren von Zement, Strom, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff sowie bestimmte Vorprodukte (z. B. Schrauben oder Rohre aus Eisen).
Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase mit reinen Berichtspflichten. Ab dem 1. Januar 2026 wird es ernst: Dann müssen für die eingeführten Waren auch entsprechende Emissionszertifikate abgegeben werden – und zwar durch zugelassene CBAM-Anmelder.
Omnibus-Initiative: Hoffnung auf Schwellenwertregelung?
Ein zentrales politisches Vorhaben zur Vereinfachung ist die sogenannte Omnibus-Initiative, die aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat diskutiert wird. Sie sieht unter anderem die Einführung eines Schwellenwerts erfasster Waren von 50 Tonnen Eigenmasse pro Kalenderjahr und Anmelder vor.
Was würde das konkret bedeuten?
Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren einführen, wären vollständig von der Pflicht zur Zulassung und Berichterstattung befreit. Die EU-Kommission geht davon aus, dass rund 90 % der aktuell betroffenen Unternehmen unter diesen Schwellenwert fallen würden – während gleichzeitig weiterhin über 99 % der durch CBAM erfassten Emissionen abgedeckt wären.
Doch Achtung: Noch nicht in Kraft!
So sinnvoll die Schwellenwertregelung auch wäre – sie ist noch nicht verbindlich beschlossen. Der finale Text der Omnibus-Verordnung steht noch aus. Ob sie rechtzeitig zur Anwendung kommt oder ob sich Änderungen im Trilog ergeben, bleibt abzuwarten.
Für Unternehmen, deren Importvolumen um diesen Grenzwert schwankt oder darüberliegt, heißt das: Die Pflicht zur Zulassung kann jederzeit Realität werden. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder – seit 31. März 2025 möglich
Mit der am 28. März 2025 veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 wurde der Weg frei gemacht: Unternehmen können seit dem 31. März 2025 die Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen. Zuständig in Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle).
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern eingeführt werden.
Der Antragsprozess im Überblick
Der Antrag ist vollständig digital über das CBAM-Register zu stellen, das über das EU-Trader-Portal erreichbar ist. Der Zugang erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Wer bereits in der Übergangsphase registriert ist, erhält in der Regel automatisch Zugang zum neuen Modul.
Finanzunterlagen (z. B. Bilanzen, GuV der letzten drei Jahre)
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ehrenwörtliche Erklärung zu Vorstrafen und Regelverstößen
Importprognosen für das laufende und kommende Jahr
Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
Fristen:
Reguläre Bearbeitungszeit: bis zu 120 Tage
Bei Antragstellung bis zum 15. Juni 2025: maximal 180 Tage
Die Behörden können weitere Unterlagen wie Führungszeugnisse oder Sicherheiten verlangen – insbesondere bei ausländischen Antragstellern oder neuen Marktteilnehmern.
Wer ist betroffen – und wer (vielleicht) nicht?
Noch ist unklar, ob und wann die 50-Tonnen-Grenze durch die Omnibus-Verordnung in geltendes Recht überführt wird. Auch ihre genaue Ausgestaltung (z. B. ob sie kumulativ oder vielleicht doch für jedes CBAM-Erzeugnis einzeln gelten soll) bleibt abzuwarten.
Klar ist jedoch: Wer heute regelmäßig CBAM-Waren importiert – sollte sich auf die vollständige Teilnahme am System vorbereiten.
Fazit: Strategisch planen – und keine Zeit verlieren
Die Omnibus-Initiative könnte eine massive Entlastung für kleinere Importeure bringen. Doch solange sie nicht beschlossen ist, gilt das bestehende Recht. Und das sieht für CBAM-Waren ab 2026 eine Zulassungspflicht vor. Die Beantragung dieser Zulassung ist aufwendig – und angesichts der Bearbeitungsdauer von bis zu 180 Tagen sollte sie nicht aufgeschoben werden.
Zollmanagement leicht gemacht: Mit der richtigen Zollagentur
In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein …
So gewinnen Sie mit professionellem Zollmanagement mehr Zeit und Sicherheit für Ihr Kerngeschäft
In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein starker Partner im Bereich Zollmanagement unverzichtbar. Als Unternehmen möchten Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – die Herstellung und den Vertrieb Ihrer hochwertigen Produkte und Dienstleistungen.
Doch wie gelingt das, wenn Sie sich gleichzeitig mit den Herausforderungen des internationalen Handels auseinandersetzen müssen?
Die Antwort: Mit einem erfahrenen Partner, der Ihnen den Rücken freihält.
Ihr Kerngeschäft im Fokus – Wir übernehmen den Rest
Zoll- und Handelsvorschriften sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch riskant, wenn sie nicht korrekt eingehalten werden. Genau hier setzen wir an.
Mit unserer jahrelangen Expertise und einem tiefen Verständnis der Zollbestimmungen bieten wir Ihnen umfassende, flexible und kosteneffektive Lösungen. So minimieren Sie Risiken und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
1. Umfassende Zollabwicklung
Wir übernehmen die komplette Import- und Exportverzollung für Sie. Selbst spezielle Genehmigungsverfahren sind bei uns in den besten Händen. Jedes Detail liegt uns am Herzen, um es bestmöglich mit Ihnen zu gestalten.
2. Beratung und Schulung
Bleiben Sie immer einen Schritt voraus: Mit gezielten Schulungen und individueller Beratung halten wir Sie über die neuesten Regelungen und Best Practices auf dem Laufenden. So sind Sie bestens gerüstet, um auf Änderungen im globalen Handel zu reagieren.
3. Risiko- und Compliance-Management
Sicherheit steht an erster Stelle. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit unserem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit rechtssicher agiert.
4. Individuelle Lösungen
Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Deshalb entwickeln wir flexible und an Ihre Bedürfnisse angepasste Dienstleistungen. Ihr Erfolg ist unser Maßstab.
Warum wir der richtige Partner sind?
Erfahrung und Fachwissen
Unser Team besteht aus hochqualifizierten Zollfachleuten mit jahrzehntelanger Erfahrung.
Innovative Technologien
Mit modernster Software und innovativen Lösungen beschleunigen wir Ihre Zollprozesse und sorgen für reibungslose Abläufe.
Transparenz und Vertrauen
Offene Kommunikation und transparente Abläufe sind bei uns Standard. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.
Kundenzufriedenheit als Priorität
Ihr Erfolg ist unser Antrieb. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.
Bereit für eine Partnerschaft, die Mehrwert schafft?
Die Herausforderungen des internationalen Handels müssen Sie nicht allein bewältigen. Lassen Sie uns Ihre Zollangelegenheiten übernehmen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Gespräch und überzeugen Sie sich selbst von unseren Dienstleistungen. Gemeinsam meistern wir die komplexen Herausforderungen des globalen Handels – effizient, sicher und zukunftsorientiert!
Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes …
Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel der Änderung ist es, die Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten und die Meldepflichten im Rahmen von Intrastat zu reduzieren.
Anhebung der Intrastat-Meldeschwellen
Die neuen Regelungen sehen eine deutliche Erhöhung der Meldeschwellen vor:
Wareneingänge
Warenausgänge
Die Schwelle steigt von bisher 800.000 Euro auf nunmehr 3 Millionen Euro
Hier erfolgt eine Anhebung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro.
Diese Änderungen haben zur Folge, dass zahlreiche Unternehmen künftig von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Intrastat-Meldungen befreit sind. Es wird geschätzt, dass ca. 42 % der bisher meldepflichtigen Unternehmen von dieser Neuregelung profitieren werden.
Wie geht es weiter?
Ein weiterer Vorteil der Gesetzesänderung ist die Möglichkeit, die Meldeschwellen künftig flexibel per Verordnung anzupassen. Dies wird durch einen verbesserten Datenaustausch zwischen den europäischen Statistikbehörden ermöglicht und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen weiter zu reduzieren.
Einheitliche Meldetermine
Neben der Anhebung der Meldeschwellen werden auch die Meldetermine vereinheitlicht. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 müssen alle Transaktionsmeldungen einheitlich bis zum siebten Arbeitstag übermittelt werden. Für Bestandsmeldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten gilt der zehnte Geschäftstag als Meldeschluss.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschreiten, sind ab sofort von der Intrastat-Meldepflicht befreit. Sollten Ihre innergemeinschaftlichen Wareneingänge oder -ausgänge jedoch die genannten Beträge übersteigen, bleibt die Meldepflicht bestehen.
Für weitere Informationen und detaillierte Anleitungen steht der aktualisierte Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 zur Verfügung. Dieser bietet umfassende Hilfestellungen und kann auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.
Neuer Reformvorschlag: Änderungen im CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus …
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) veröffentlicht. Die geplante Verordnung zur Änderung der bestehenden CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 soll das System effizienter gestalten und gleichzeitig seine Wirksamkeit verbessern. Unternehmen und betroffene Behörden könnten von einem Abbau administrativer Hürden profitieren, während das übergeordnete Ziel - der Schutz der europäischen Industrie vor Carbon Leakage - gewahrt bleibt.
Wichtige Reformpunkte im Überblick
Erweiterung und Präzisierung der Produktkategorien
Der Entwurf definiert die betroffenen Produkte genauer und stellt sicher, dass emissionsintensive Produkte weiterhin reguliert werden. Gleichzeitig könnten bestimmte Produkte mit geringeren CO₂-Emissionen aus der Regulierung herausgenommen werden, um sich auf die wesentlichen Sektoren zu konzentrieren. Stahlprodukte mit komplexeren Legierungen, die bisher nicht erfasst wurden, könnten neu in die CBAM-Regulierung aufgenommen werden. Ebenso könnten bestimmte energieintensive chemische Produkte, wie z.B. Ammoniakderivate, in Zukunft unter die CBAM-Pflicht fallen. Aluminiumprodukte mit hohem Recyclinganteil könnten differenziert behandelt werden, um zwischen emissionsarmen und emissionsintensiven Herstellungsprozessen zu unterscheiden. Produkte mit einem sehr geringen CO₂-Fußabdruck, wie z.B. nicht kalzinierte kaolinische Tone oder bestimmte Nischenprodukte der Glasindustrie, könnten von der Regelung ausgenommen werden, da ihr Beitrag zu den globalen CO₂-Emissionen minimal ist.
Neues Mengenkriterium für Meldepflichten
Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, sollen von der Berichterstattung befreit werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, während dennoch ein Großteil der importierten Emissionen reguliert bleibt.
Optimierung des Zertifikatesystems
Die geplante Reform sieht vor, die Verpflichtung zum Vorabkauf von Zertifikaten zu reduzieren. Statt 80 Prozent der geschätzten Emissionen müssen Unternehmen künftig nur noch 50 Prozent der zu erwartenden Zertifikate im Voraus erwerben. Zudem wird der vollständige Übergang zum Zertifikatesystem auf 2027 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben.
Bessere Durchsetzung und differenzierte Sanktionen
In der überarbeiteten Verordnung soll zwischen vorsätzlichen Verstößen und unbeabsichtigten Meldefehlern unterschieden werden.
Vereinfachung der Berichterstattung
Die Datenanforderungen für CBAM-Meldungen werden harmonisiert, um eine einheitliche und effiziente Erfassung der CO₂-Emissionen zu ermöglichen. Die digitalen Plattformen werden weiterentwickelt, um die Übermittlung und Überprüfung der Berichte zu erleichtern.
Die geplanten Änderungen versprechen eine deutliche Entlastung für kleinere Importeure und ermöglichen den Zollbehörden eine gezieltere Kontrolle großer Emissionsströme.
Wie geht es weiter?
Der CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren den gleichen CO₂-Preis tragen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, was als "Carbon Leakage" bekannt ist. Ab 2026 müssen Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, die die CO₂-Preisdifferenz zwischen der EU und dem Produktionsland ausgleichen.
Weniger Bürokratie, stärkere Wettbewerbsfähigkeit – oder ein leeres Versprechen?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten geprüft werden. Sollte die Verordnung in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnte sie anschließend schrittweise in Kraft treten.
Mit der Reform soll CBAM nicht nur administrativ schlanker, sondern auch effektiver werden - ein entscheidender Schritt hin zu einem fairen internationalen Handel mit klaren Umweltstandards.
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