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Wissen & News

101 "News & Trends"

Mögliche Auswirkungen des neuen Koalitionsvertrages auf Zoll- und Außenhandelsthemen
03.06.2025 |
Lesezeit

Mögliche Auswirkungen des neuen Koalitionsvertrages auf Zoll- und Außenhandelsthemen

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Zoll- und …
Mögliche Auswirkungen des neuen Koalitionsvertrages auf Zoll- und Außenhandelsthemen

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Zoll- und Außenhandelspolitik Deutschlands. In einer Zeit globaler Unsicherheiten und wirtschaftlicher Umbrüche setzt die neue Regierung klare Akzente, um die Position Deutschlands im internationalen Handel zu stärken und den Zoll gleichzeitig modern und effizient aufzustellen. Insbesondere sollen hier Veränderungen in den Bereichen Exportkontrolle, Digitalisierung, Lieferkettenregulierung, Sanktionsdurchsetzung und Wettbewerbsfähigkeit im Außenhandel durchgesetzt werden.


Zoll, Digitalisierung und E-Commerce

"Wir werden den Einzelhandel vor unlauterem Wettbewerb aufgrund der Flutung durch billige Konsumgüter aus Fernost schützen und auf europäischer Ebene ein level playing field durchsetzen, bei dem unsere Standards von allen Marktteilnehmern – auch aus Drittländern – eingehalten werden müssen. Bei den Verhandlungen zur Reform der EU-Zollunion setzen wir uns dafür ein, dass die Vorschläge für E-Commerce bevorzugt beraten werden. Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, 376 werden die Accounts ihrer Onlinehandelsplattformen gesperrt."
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 11

Unsere Einschätzung:

Plattformbetreiber sollen künftig für zoll- und produktrechtliche Verstöße mitverantwortlich gemacht werden. Auch im kleinen Warenverkehr steigen die Anforderungen. Der Trend geht zu mehr Kontrolle über Plattformen und Paketströme – insbesondere bei Billigimporten aus Fernost. Der „freie Import“ wird regulierter. Onlinehändler müssen sicherstellen, dass alle Produkte CE-konform sind, korrekt deklariert und verzollt werden.


Einfuhrumsatzsteuer: Liquiditätsvorteil in Sicht

„Um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, werden wir gemeinsam mit den Ländern die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell umstellen.“
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 11

Unsere Einschätzung:

Statt Zahlung der EUSt bei Import (mit Vorsteuerabzug später) soll künftig ein sofortiges Verrechnungsmodell greifen. Ein echter Vorteil für Importeure: weniger Liquiditätsbindung, geringerer Verwaltungsaufwand – und ein echter Standortvorteil für Deutschland.


Neue Handelsabkommen: Chancen und Pflichten

"Wir streben den Abschluss von weiteren Handels- und Investitionsabkommen an."
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 9

Unsere Einschätzung:

Die Regierung unterstützt die Ratifizierung bestehender und neuer EU-Handelsabkommen. Neue Abkommen bringen Zollvorteile – aber auch Herausforderungen: Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen und Ursprungskalkulationen werden komplexer und müssen angepasst werden. Wer von Zollpräferenzen profitieren will, muss seine Prozesse zur Ursprungsdokumentation auf sichere Beine stellen.


Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes: Investitionen absichern

„Auf nationaler Ebene wollen wir zeitnah ein novelliertes Außenwirtschaftsgesetz vorlegen.“
"Ausländische Investitionen, die unseren nationalen Interessen widersprechen, in kritische Infrastruktur und in strategisch relevanten Bereichen, wollen wir effektiv verhindern."
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 9

Unsere Einschätzung:

Die Regierung möchte ausländische Direktinvestitionen stärker prüfen – insbesondere bei kritischer Infrastruktur oder Hochtechnologie. Gleichzeitig sollen Verfahren schneller und klarer werden. Die Neuausrichtung dient dem Schutz der Wirtschaftssouveränität – Stichwort: „De-Risking“. Für Investoren erhöht sich jedoch die regulatorische Unsicherheit. Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen sollten mögliche Prüfpflichten frühzeitig analysieren – auch bei Fusionen oder Joint Ventures.


Sanktionsdurchsetzung: Mehr Kontrolle, mehr Verantwortung

"Die effektive nationale Umsetzung der Sanktionen aufgrund des russischen Angriffskriegs stellen wir weiterhin sicher. Wir unterstützen die Pläne der EU zur Erhebung von Zöllen auf den Import von Düngemitteln aus Russland und Weißrussland."
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 10

Unsere Einschätzung:

Die Bundesregierung hält Kurs in der Sanktionenpolitik gegenüber Russland und Belarus. Weitere Maßnahmen und Kontrollen sind nicht ausgeschlossen. Auch bei zivilen Gütern kann eine Sanktionsrelevanz bestehen – z. B. durch duale Verwendung oder Beteiligung gelisteter Personen. Sanktionslistenprüfung, Endverbleibserklärungen und Kundenklassifikation im Sinne von "Know your customer" sind Pflicht – automatisiert, tagesaktuell und revisionssicher.


Exportkontrolle: Paradigmenwechsel mit Verantwortung

"Wir werden die Ausfuhrgenehmigungsprozesse vereinfachen und beschleunigen. Unser Ziel ist ein Paradigmenwechsel. Anstelle von durchgängigen Prüfungen streben wir stichprobenartige Kontrollen verbunden mit empfindlichen Strafen bei Verstößen an."
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 10

Unsere Einschätzung:

Die Bundesregierung will das Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle radikal ändern: weg von präventiver Kontrolle – hin zu nachgelagerten Stichproben. Eine Exportgenehmigungspflicht vorab entfiele in vielen Fällen. Das entlastet formal die Behörden, verlagert aber das Risiko vollständig auf die Unternehmen. Fehlerhafte Ausfuhren – etwa in Embargoländer oder mit Dual-Use-Bezug – könnten zu empfindlichen Bußgeldern oder gar Strafverfahren führen. Firmen brauchen dringend ein belastbares internes Compliance-System. Die Exportkontrolle wird zur unternehmerischen Eigenverantwortung – mit erhöhter Haftung.


ESG-Themen: LkSG, CSDDD, CBAM, usw.

"Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Wir unterstützen den "Omnibus" der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben."Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett."
Verantwortung für Deutschland; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 60

Unsere Einschätzung:

Die neue Bundesregierung schlägt einen radikalen Kurswechsel bei der Regulierung von Lieferketten ein: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das erst 2023 in Kraft getreten ist, soll abgeschafft und durch ein neues, schlankeres Gesetz ersetzt werden. Gleichzeitig positioniert sich die Koalition kritisch gegenüber überbordenden Berichtspflichten. Auch wenn die Berichtspflicht nach LkSG wegfällt, sollten Unternehmen den eingeschlagenen Kurs nicht verlassen, denn Risikomanagementprozesse und Lieferantenbewertungen, die bereits aufgebaut wurden, bleiben wertvoll für die Umsetzung der CSDDD. Mittelständische Unternehmen, die von der CSRD oder CSDDD künftig betroffen sind, sollten mit Augenmaß weiter vorbereiten, da ein völliger Rückbau nicht vorgesehen ist – sondern eine vereinfachte, praxisnähere Umsetzung.


Fazit: Der Koalitionsvertrag bringt Bewegung – mit Chancen und Risiken

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält ambitionierte Pläne zur Reform von Exportkontrolle, Zollverfahren und Außenwirtschaftsrecht. Die angekündigten Maßnahmen reichen von einem Paradigmenwechsel bei Genehmigungsprozessen bis hin zur Digitalisierung und steuerlichen Entlastung.

Es handelt allerdings sich bislang um politische Absichtserklärungen. Ob, wann und in welcher Form diese Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden – insbesondere bei der Exportkontrolle – bleibt offen. Erst mit konkreten Gesetzes- und Verordnungstexten lässt sich die tatsächliche Tragweite beurteilen.

Unser Rat:

"Wenn nicht jetzt, wann dann?"
Höhner - Wenn nicht jetzt wann dann

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Exportkontrollprozesse, Zollverfahrensabläufe und Compliance-Standards im Unternehmen zu überprüfen und strategisch anzupassen.

Diese Dringlichkeit ergibt sich nicht nur aus den geplanten Reformen im Koalitionsvertrag, sondern auch aus einer Vielzahl aktueller globaler Entwicklungen, die den internationalen Handel erheblich beeinflussen:

  • Handelskonflikte mit den USA: Die USA haben kürzlich die Zölle auf Stahlimporte von 25 % auf 50 % erhöht, was auch deutsche Exporteure betrifft. Zudem drohen weitere Zollerhöhungen auf Importe aus Ländern wie China und der EU.
  • Krise am Roten Meer: Angriffe auf Handelsschiffe durch Huthi-Rebellen haben zu erheblichen Störungen im internationalen Seeverkehr geführt. Viele Reedereien meiden die Route durch das Rote Meer, was zu längeren Lieferzeiten und höheren Kosten führt.
  • EU-Sanktionspakete gegen Russland: Mit immer neuen Sanktionspaketen erlässt die EU weitere Handelsbeschränkungen im Warenverkehr aus oder nach Russland bzw. mit Waren russischen Ursprungs.
  • Neue ESG-Regelungen: Die EU führt neue Sorgfaltspflichten wie die Zwangsarbeitsverordnung, der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) oder den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein, die Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten genauer zu überprüfen und ausführliche Daten zu erheben.
  • Digitalisierung und Zentralisierung im Zollwesen: Ab Juni 2025 startet die zweite Phase des „Centralised Clearance for Import“ (CCI), die es Unternehmen ermöglicht, Zollformalitäten zentral abzuwickeln, unabhängig vom Ort der Wareneinfuhr.
  • Reform des Unionszollkodex: Die Europäische Union plant die umfassendste Reform ihres Zollrechts seit Jahrzehnten. Ziel ist es, die Zollprozesse zu modernisieren, zu vereinheitlichen und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen.

Angesichts dieser Entwicklungen ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Prozesse im Bereich Zoll und Außenwirtschaft zu überprüfen und anzupassen. Die Kombination aus politischen Veränderungen, geopolitischen Spannungen und neuen regulatorischen Anforderungen macht deutlich: Wer jetzt handelt, kann Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern.


Unser Angebot: Zoll-Prozessanalysen

Sie möchten wissen, ob Ihre Abläufe den neuen regulatorischen Anforderungen standhalten – oder ungenutzte Effizienzpotenziale bergen?

Dann unterstützen wir Sie gerne mit unserer Zoll-Prozessanalyse:

  • Wir analysieren Ihre bestehenden Zoll- und Exportprozesse praxisnah
  • identifizieren rechtliche und operative Schwachstellen,
  • und zeigen konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung und Risikominimierung auf.

Vermeiden Sie Fehler, bevor sie teuer werden – und nutzen Sie die kommenden Veränderungen als Chance. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten.

Zoll-Prozessanalyse
Tim Mayer Leitung Training und Consulting

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Tim Mayer

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News & Trends

EU Entwaldungsverordnung EUDR: Neue Maßstäbe für globale Lieferketten
02.06.2025 |
Lesezeit

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Neue Maßstäbe für globale Lieferketten – mit Länderbewertung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verfolgt ein klares Ziel: Produkte, …
EU Entwaldungsverordnung EUDR: Neue Maßstäbe für globale Lieferketten

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verfolgt ein klares Ziel: Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, sollen künftig nicht mehr in den EU-Binnenmarkt gelangen oder aus der Union exportiert werden dürfen.

Betroffen sind zahlreiche Rohstoffe – von Holz über Kakao bis Soja – sowie unzählige Erzeugnisse entlang globaler Lieferketten. Auch wenn die Verordnung bereits seit 2023 gilt, wurde die praktische Anwendung auf Ende 2025 verschoben. Gleichzeitig veröffentlichte die EU-Kommission im Mai 2025 erstmals das Länder-Benchmarking, das künftig maßgeblich über Prüfpflichten entscheidet.


Hintergrund: Warum eine Entwaldungsverordnung?

Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit mehr als 420 Millionen Hektar Wald verloren, überwiegend durch Umwandlung in landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die EU ist ein bedeutender Importeur von Rohstoffen, die diese Entwicklung vorantreiben. Mit der EUDR verpflichtet sie sich erstmals verbindlich, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen – durch Rückverfolgbarkeit, Nachweispflichten und geografische Kontrolle.


Welche Produkte fallen unter die Verordnung?

Die EUDR betrifft folgende Rohstoffe und eine Vielzahl davon abgeleiteter Produkte. Diese definieren sich über die Einreihung der Produkte in den Zolltarif.

Hiervon betroffen sind:

Rohstoffe
  • Holz, Rind, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Kautschuk
Produkte
  • Möbel, Papier, Lederwaren, Schokolade, Reifen, Holzkohle, u. v. m.

Sobald ein betroffenes Erzeugnis in der Lieferkette auftaucht – selbst als Nebenbestandteil –, greift die Verordnung.

Die vollständige Liste der betroffenen Produkte steht in Anhang I der Verordnung.


Geltungsbeginn: Was gilt ab wann?

Die EUDR trat bereits am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen ab Ende 2024, vor dem Inverkehrbringen oder Export eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) über ein zentrales EU-Informationssystem (IMS) abzugeben – inklusive GPS-Daten, Rechtskonformitätsprüfung und Risikobewertung.

Praktische Verschiebung auf Ende 2025

Im Dezember 2024 hat die EU-Kommission jedoch angekündigt, dass das zentrale IT-System nicht rechtzeitig einsatzfähig sein werde. Damit wurde die praktische Durchsetzung der Verordnung faktisch auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Begründet wurde dies mit der Komplexität der Systementwicklung und dem Wunsch, den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben.

Wichtig: Die Verordnung selbst wurde nicht geändert – die rechtliche Verpflichtung besteht formal weiter.


Neue Risikokategorisierung: Das Länder-Benchmarking 2025

Im Mai 2025 veröffentlichte die EU-Kommission erstmals das sogenannte Länder-Benchmarking gemäß Artikel 29 EUDR. Dieses stuft Länder oder Regionen anhand ihres Entwaldungsrisikos ein und bestimmt damit, wie tiefgreifend Unternehmen prüfen müssen.

Drei Risikostufen

Niedriges Risiko
  • Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Standardrisiko
  • Volle Sorgfaltspflicht
Hohes Risiko
  • Verstärkte Prüfungspflichten und häufigere Kontrollen

Unternehmen müssen je nach Herkunftsland der Rohstoffe ihre Due Diligence anpassen. Auch Behörden werden ihre Kontrollen danach staffeln.


Was genau müssen Unternehmen leisten?

Bevor Unternehmen betroffene Produkte "inverkehrbingen" müssen sie eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) über das EU-IMS einreichen. Diese enthält:

  • Geolokalisierung jeder Erzeugungsfläche
  • Nachweis, dass keine Entwaldung nach dem 31.12.2020 erfolgte
  • Rechtskonformität im Herkunftsland (u. a. Landrechte, Umweltrecht)
  • Risikobewertung und ggf. Risikominderungsmaßnahmen

Ohne diese Erklärung dürfen Produkte nicht importiert oder exportiert werden.


Kontrollpflichten und Sanktionen

Die nationale Umsetzung erfolgt über zuständige Behörden – in Deutschland durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dieses wird unter anderem durch die Zollverwaltung unterstützt.

Die Häufigkeit der Kontrollen richten sich nach den jeweiligen Risikostufen:

  • 9 % der Unternehmen jährlich prüfen (Standardrisiko)
  • 15 % der Unternehmen bei Hochrisikostufen
  • 1 % der Mengen bei niedrigem Risiko

Bei Verstößen drohen mögliche Sanktionen:

  • Vermarktungsverbot
  • Bußgelder bis 4 % des Jahresumsatzes
  • Einziehung oder Vernichtung betroffener Waren
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  • Veröffentlichung von Verstößen

Fazit

Die EU-Entwaldungsverordnung bringt enorme Umwälzungen für internationale Lieferketten. Trotz der faktischen Verschiebung bis Ende 2025 sollten Unternehmen keinesfalls abwarten – denn die rechtlichen Pflichten bestehen bereits.

Wer jetzt in Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Lieferantenmanagement investiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil – nicht nur im Hinblick auf die EUDR, sondern auch auf kommende ESG-Anforderungen.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Training & Consulting Bereich wächst noch weiter
23.05.2025 |
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Wir wachsen im Bereich Training & Consulting weiter

Unser Bereich Training & Consulting wächst weiter und deshalb möchten wir heute einen Einblick …
Training & Consulting Bereich wächst noch weiter

Unser Bereich Training & Consulting wächst weiter und deshalb möchten wir heute einen Einblick zu unserem neuen Teammitglied Lisa geben.


Steigende Anforderungen? Für uns kein Problem!

Unser Bereich Training & Consulting wächst weiter und deshalb möchten wir heute einen Einblick zu unserem neuen Teammitglied Lisa geben. Mit ihrer Erfahrung als Exportkontrollbeauftragte im Anlagenbau bringt sie wertvolle Expertise mit, um unsere Kunden kompetent zu beraten und zu schulen.

So stellen wir sicher, dass wir unsere Kunden mit Erfahrung, Kompetenz und maßgeschneiderten Lösungen unterstützen können.


Neugierig auf unser neues Teammitglied?

So tickt unsere neue Kollegin:

Frage 1: Woher kommst du?

Ich komme aus Gescher, einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen, die auch als Glockenstadt bekannt ist.


Frage 2: Erzähl uns kurz, was du vor der SW Zoll gemacht hast?

Bevor ich hier im Unternehmen gestartet bin, war ich in einem Unternehmen für Allround-Lösungen im Bereich Biogasanlagen als Exportkontrollbeauftragte tätig.


Frage 3: Was waren deine Beweggründe in die Beratung zu gehen?

Langfristig war es seit der Ausbildung mein Ziel, in die Beratung zu wechseln. Durch mein Hobby konnte ich erste Erfahrung als Trainerin sammeln und dabei habe ich festgestellt, wie viel Freude mir das Vermitteln von Wissen, die Beratung, sowie die Konzeption und Umsetzung von Prozessen bereitet.


Frage 4: Was hat deine Leidenschaft zum Zoll entfacht?

Tatsächlich war das sehr unspektakulär während der Einarbeitung und Vermittlung der Grundlagen in der Zollabteilung während der Ausbildung. Daraufhin habe ich mich erstmals intensiver damit beschäftigt und war direkt fasziniert von dem breiten Themenfeld und der Herausforderung.


Frage 5: Arbeit ist nur das halbe Leben. Was machst Du gerne in Deiner Freizeit?

In meiner Freizeit bin ich viel mit meinem Hund auf dem Hundeplatz, um im Bereich Gebrauchshundesport zu trainieren. Ansonsten bin ich gerne mit Freunden unterwegs und sehe mir neue Städte an.


Frage 6: Was ist dir, in deiner neuen Rolle, besonders wichtig?

Für mich ist es ein Ziel, das Thema Zoll und Außenwirtschaft, welches für die meisten Menschen sehr trocken ist, spannend zu gestalten und Ihnen das Wissen langfristig zur Anwendung sicher zu vermitteln.


Liebe Lisa, vielen Dank für den kleinen ersten Einblick.

Auf eine gute Zusammenarbeit, spannende Termine, interessante Posts und spannende Projekte. Willkommen an Bord!


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Autorin: Dominik Wiedmann - Senior Consultant, Training & Consulting

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Wissen & News_Beitrag_Meine erste Woche bei SW Zoll - neuer Trainer und Consultant D Wiedmann
10.04.2025 |
Lesezeit

Meine ersten Tage bei SW Zoll

Früher Start und intensive Schulung zu Zollthemen Der erste Arbeitstag begann früh, da wir einen …
Wissen & News_Beitrag_Meine erste Woche bei SW Zoll - neuer Trainer und Consultant Dominik Wiedmann

Meine ersten Arbeitstage mit intensiven Kundenterminen und spannenden Einblicken in die Welt der Zoll- und Compliance-Themen

Früher Start und intensive Schulung zu Zollthemen

Der erste Arbeitstag begann früh, da wir einen wichtigen Kundentermin in Bayern hatten. Dieser Termin war besonders, da wir eine umfassende Basisschulung zu Zollthemen durchführten. Die Themen waren vielschichtig und reichten von den grundlegenden Anforderungen an die Zollabwicklung bis hin zu den komplexeren Aspekten der Compliance. Der Austausch mit dem Kunden war äußerst wertvoll und zeigte auf, wie wichtig es ist, regelmäßig in die Weiterbildung und Optimierung der eigenen Prozesse zu investieren.


Abendlicher Austausch mit der IHK Regensburg

Am Abend trafen wir uns mit der IHK Regensburg zu einem gemeinsamen Abendessen, bei dem nicht nur der Austausch von Erfahrungen und Wissen im Vordergrund stand, sondern auch eine gute Gelegenheit bot, Kontakte zu knüpfen und neue Perspektiven zu gewinnen. Solche Veranstaltungen stärken nicht nur unsere Netzwerke, sondern tragen auch dazu bei, den Dialog über aktuelle Themen und Herausforderungen in der Branche zu fördern.


Zweiter Tag: Weitere Kundenschulung und maßgeschneiderte Lösungen

Der zweite Tag startete mit einem weiteren Kundentermin, bei dem wir vor Ort erneut eine maßgeschneiderte Lösung für die spezifischen Herausforderungen des Unternehmens erarbeiteten. Die enge Zusammenarbeit ermöglichte es uns, präzise und praxisorientierte Empfehlungen zu geben, um die Zollprozesse zu optimieren und die Compliance auf ein höheres Niveau zu bringen. Der direkte Austausch mit den Kunden vor Ort war dabei besonders wertvoll, da wir ihre Bedürfnisse genau verstehen und darauf eingehen konnten.


Fazit: Optimierung von Zollprozessen und Verbesserung der Compliance

Unsere ersten beiden Tage waren geprägt von spannenden Gesprächen und tiefgreifenden Einblicken in die Welt der Zoll- und Compliance-Vorgaben. Es war offensichtlich, dass die beiden Kunden von unserer Unterstützung profitierten und ihre Prozesse durch unsere Beratung gezielt weiterentwickeln konnten.

Wir sind überzeugt, dass der richtige Mix aus fachlichem Wissen, individueller Beratung und praxisnahen Schulungen entscheidend ist, um Unternehmen auf ihrem Weg zu einer effizienten und sicheren Zollabwicklung zu begleiten. Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft weiterhin innovative Lösungen zu bieten und unsere Kunden in ihrer Entwicklung zu unterstützen.


Sollten Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns anzusprechen.


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Autor: Dominik Wiedmann - Snr. Consultant Training & Beratung

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Neuerungen zum CBAM - Registrierung als CBAM-Anmelder möglich
08.04.2025 |
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Neuerungen zum CBAM: Registrierung als CBAM-Anmelder möglich

Mit dem Ende der Übergangsphase zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es ernst: Nur noch offiziell …
Neuerungen zum CBAM - Registrierung als CBAM-Anmelder möglich

Mit dem Ende der Übergangsphase zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es ernst: Nur noch offiziell registrierte CBAM-Anmelder dürfen dann bestimmte CO₂-intensive Waren in die EU einführen. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig vorbereiten – denn die Beantragung der Zulassung ist komplex. Gleichzeitig bringen politische Entwicklungen wie die Omnibus-Initiative zusätzliche Dynamik ins System.


Worum geht’s beim CBAM?

Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, um sogenannte Carbon Leakage-Effekte zu verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktionen in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben. Betroffen sind insbesondere Einfuhren von Zement, Strom, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff sowie bestimmte Vorprodukte (z. B. Schrauben oder Rohre aus Eisen).

Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsphase mit reinen Berichtspflichten. Ab dem 1. Januar 2026 wird es ernst: Dann müssen für die eingeführten Waren auch entsprechende Emissionszertifikate abgegeben werden – und zwar durch zugelassene CBAM-Anmelder.


Omnibus-Initiative: Hoffnung auf Schwellenwertregelung?

Ein zentrales politisches Vorhaben zur Vereinfachung ist die sogenannte Omnibus-Initiative, die aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat diskutiert wird. Sie sieht unter anderem die Einführung eines Schwellenwerts erfasster Waren von 50 Tonnen Eigenmasse pro Kalenderjahr und Anmelder vor.

Was würde das konkret bedeuten?

Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren einführen, wären vollständig von der Pflicht zur Zulassung und Berichterstattung befreit. Die EU-Kommission geht davon aus, dass rund 90 % der aktuell betroffenen Unternehmen unter diesen Schwellenwert fallen würden – während gleichzeitig weiterhin über 99 % der durch CBAM erfassten Emissionen abgedeckt wären.

Doch Achtung: Noch nicht in Kraft!

So sinnvoll die Schwellenwertregelung auch wäre – sie ist noch nicht verbindlich beschlossen. Der finale Text der Omnibus-Verordnung steht noch aus. Ob sie rechtzeitig zur Anwendung kommt oder ob sich Änderungen im Trilog ergeben, bleibt abzuwarten.

Für Unternehmen, deren Importvolumen um diesen Grenzwert schwankt oder darüberliegt, heißt das: Die Pflicht zur Zulassung kann jederzeit Realität werden. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder – seit 31. März 2025 möglich

Mit der am 28. März 2025 veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 wurde der Weg frei gemacht: Unternehmen können seit dem 31. März 2025 die Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen. Zuständig in Deutschland ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle).

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern eingeführt werden.

Der Antragsprozess im Überblick

Der Antrag ist vollständig digital über das CBAM-Register zu stellen, das über das EU-Trader-Portal erreichbar ist. Der Zugang erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Wer bereits in der Übergangsphase registriert ist, erhält in der Regel automatisch Zugang zum neuen Modul.

Diese Angaben und Nachweise sind erforderlich:

  • Unternehmensdaten (Name, Anschrift, EORI, Haupttätigkeit)
  • Finanzunterlagen (z. B. Bilanzen, GuV der letzten drei Jahre)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Ehrenwörtliche Erklärung zu Vorstrafen und Regelverstößen
  • Importprognosen für das laufende und kommende Jahr
  • Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten

Fristen:

  • Reguläre Bearbeitungszeit: bis zu 120 Tage
  • Bei Antragstellung bis zum 15. Juni 2025: maximal 180 Tage

Die Behörden können weitere Unterlagen wie Führungszeugnisse oder Sicherheiten verlangen – insbesondere bei ausländischen Antragstellern oder neuen Marktteilnehmern.


Wer ist betroffen – und wer (vielleicht) nicht?

Noch ist unklar, ob und wann die 50-Tonnen-Grenze durch die Omnibus-Verordnung in geltendes Recht überführt wird. Auch ihre genaue Ausgestaltung (z. B. ob sie kumulativ oder vielleicht doch für jedes CBAM-Erzeugnis einzeln gelten soll) bleibt abzuwarten.

Klar ist jedoch: Wer heute regelmäßig CBAM-Waren importiert – sollte sich auf die vollständige Teilnahme am System vorbereiten.


Fazit: Strategisch planen – und keine Zeit verlieren

Die Omnibus-Initiative könnte eine massive Entlastung für kleinere Importeure bringen. Doch solange sie nicht beschlossen ist, gilt das bestehende Recht. Und das sieht für CBAM-Waren ab 2026 eine Zulassungspflicht vor. Die Beantragung dieser Zulassung ist aufwendig – und angesichts der Bearbeitungsdauer von bis zu 180 Tagen sollte sie nicht aufgeschoben werden.


Fit in Sachen Zoll? Hier weiterlesen:

Zoll online - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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Zollmanagement leicht gemacht: Mit der richtigen Zollagentur
18.03.2025 |
Lesezeit

Zollmanagement leicht gemacht: Mit der richtigen Zollagentur

In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein …
Zwei Personen mit Tablett beim Austausch von Informationen

So gewinnen Sie mit professionellem Zollmanagement mehr Zeit und Sicherheit für Ihr Kerngeschäft

In einer globalisierten Welt, in der Handels- und Zollvorschriften immer komplexer werden, ist ein starker Partner im Bereich Zollmanagement unverzichtbar. Als Unternehmen möchten Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – die Herstellung und den Vertrieb Ihrer hochwertigen Produkte und Dienstleistungen.

Doch wie gelingt das, wenn Sie sich gleichzeitig mit den Herausforderungen des internationalen Handels auseinandersetzen müssen?

Die Antwort: Mit einem erfahrenen Partner, der Ihnen den Rücken freihält.


Ihr Kerngeschäft im Fokus – Wir übernehmen den Rest

Zoll- und Handelsvorschriften sind nicht nur zeitaufwendig, sondern auch riskant, wenn sie nicht korrekt eingehalten werden. Genau hier setzen wir an.

Mit unserer jahrelangen Expertise und einem tiefen Verständnis der Zollbestimmungen bieten wir Ihnen umfassende, flexible und kosteneffektive Lösungen. So minimieren Sie Risiken und steigern gleichzeitig Ihre Effizienz.


Unsere Dienstleistungen im Überblick

1. Umfassende Zollabwicklung

Wir übernehmen die komplette Import- und Exportverzollung für Sie. Selbst spezielle Genehmigungsverfahren sind bei uns in den besten Händen. Jedes Detail liegt uns am Herzen, um es bestmöglich mit Ihnen zu gestalten.

2. Beratung und Schulung

Bleiben Sie immer einen Schritt voraus: Mit gezielten Schulungen und individueller Beratung halten wir Sie über die neuesten Regelungen und Best Practices auf dem Laufenden. So sind Sie bestens gerüstet, um auf Änderungen im globalen Handel zu reagieren.

3. Risiko- und Compliance-Management

Sicherheit steht an erster Stelle. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit unserem Fachwissen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit rechtssicher agiert.

4. Individuelle Lösungen

Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Deshalb entwickeln wir flexible und an Ihre Bedürfnisse angepasste Dienstleistungen. Ihr Erfolg ist unser Maßstab.


Warum wir der richtige Partner sind?

Erfahrung und Fachwissen

Unser Team besteht aus hochqualifizierten Zollfachleuten mit jahrzehntelanger Erfahrung.

Innovative Technologien

Mit modernster Software und innovativen Lösungen beschleunigen wir Ihre Zollprozesse und sorgen für reibungslose Abläufe.

Transparenz und Vertrauen

Offene Kommunikation und transparente Abläufe sind bei uns Standard. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.

Kundenzufriedenheit als Priorität

Ihr Erfolg ist unser Antrieb. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Erwartungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen.


Bereit für eine Partnerschaft, die Mehrwert schafft?

Die Herausforderungen des internationalen Handels müssen Sie nicht allein bewältigen. Lassen Sie uns Ihre Zollangelegenheiten übernehmen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Gespräch und überzeugen Sie sich selbst von unseren Dienstleistungen. Gemeinsam meistern wir die komplexen Herausforderungen des globalen Handels – effizient, sicher und zukunftsorientiert!

Ihre Ansprechpartner bei uns

Ansprechpartner

Dominik Killermann

VP Sales & Marketing

Ansprechpartner

Tim Mayer

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Autor: Dominik Killermann - Leiter Sales & Marketing

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Intrastat-Meldungen neue Meldeschwellen ab 25
28.02.2025 |
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Intrastat: Neue Meldeschwellen ab 2025

Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes …
Intrastat-Meldungen neue Meldeschwellen ab 25

Der deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel der Änderung ist es, die Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten und die Meldepflichten im Rahmen von Intrastat zu reduzieren.


Anhebung der Intrastat-Meldeschwellen

Die neuen Regelungen sehen eine deutliche Erhöhung der Meldeschwellen vor:

Wareneingänge

Warenausgänge

  • Die Schwelle steigt von bisher 800.000 Euro auf nunmehr 3 Millionen Euro
  • Hier erfolgt eine Anhebung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro.

Diese Änderungen haben zur Folge, dass zahlreiche Unternehmen künftig von der Pflicht zur Abgabe monatlicher Intrastat-Meldungen befreit sind. Es wird geschätzt, dass ca. 42 % der bisher meldepflichtigen Unternehmen von dieser Neuregelung profitieren werden.


Wie geht es weiter?

Ein weiterer Vorteil der Gesetzesänderung ist die Möglichkeit, die Meldeschwellen künftig flexibel per Verordnung anzupassen. Dies wird durch einen verbesserten Datenaustausch zwischen den europäischen Statistikbehörden ermöglicht und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen weiter zu reduzieren.


Einheitliche Meldetermine

Neben der Anhebung der Meldeschwellen werden auch die Meldetermine vereinheitlicht. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 müssen alle Transaktionsmeldungen einheitlich bis zum siebten Arbeitstag übermittelt werden. Für Bestandsmeldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten gilt der zehnte Geschäftstag als Meldeschluss.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschreiten, sind ab sofort von der Intrastat-Meldepflicht befreit. Sollten Ihre innergemeinschaftlichen Wareneingänge oder -ausgänge jedoch die genannten Beträge übersteigen, bleibt die Meldepflicht bestehen.



Für weitere Informationen und detaillierte Anleitungen steht der aktualisierte Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 zur Verfügung. Dieser bietet umfassende Hilfestellungen und kann auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes heruntergeladen werden.

Download Leitfaden


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News & Trends

Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
27.02.2025 |
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Neuer Reformvorschlag: Änderungen im CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus …
Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) veröffentlicht. Die geplante Verordnung zur Änderung der bestehenden CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 soll das System effizienter gestalten und gleichzeitig seine Wirksamkeit verbessern. Unternehmen und betroffene Behörden könnten von einem Abbau administrativer Hürden profitieren, während das übergeordnete Ziel - der Schutz der europäischen Industrie vor Carbon Leakage - gewahrt bleibt.


Wichtige Reformpunkte im Überblick

Erweiterung und Präzisierung der Produktkategorien

  • Der Entwurf definiert die betroffenen Produkte genauer und stellt sicher, dass emissionsintensive Produkte weiterhin reguliert werden. Gleichzeitig könnten bestimmte Produkte mit geringeren CO₂-Emissionen aus der Regulierung herausgenommen werden, um sich auf die wesentlichen Sektoren zu konzentrieren. Stahlprodukte mit komplexeren Legierungen, die bisher nicht erfasst wurden, könnten neu in die CBAM-Regulierung aufgenommen werden. Ebenso könnten bestimmte energieintensive chemische Produkte, wie z.B. Ammoniakderivate, in Zukunft unter die CBAM-Pflicht fallen.
    Aluminiumprodukte mit hohem Recyclinganteil könnten differenziert behandelt werden, um zwischen emissionsarmen und emissionsintensiven Herstellungsprozessen zu unterscheiden.
    Produkte mit einem sehr geringen CO₂-Fußabdruck, wie z.B. nicht kalzinierte kaolinische Tone oder bestimmte Nischenprodukte der Glasindustrie, könnten von der Regelung ausgenommen werden, da ihr Beitrag zu den globalen CO₂-Emissionen minimal ist.


Neues Mengenkriterium für Meldepflichten

  • Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, sollen von der Berichterstattung befreit werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, während dennoch ein Großteil der importierten Emissionen reguliert bleibt.


Optimierung des Zertifikatesystems
  • Die geplante Reform sieht vor, die Verpflichtung zum Vorabkauf von Zertifikaten zu reduzieren. Statt 80 Prozent der geschätzten Emissionen müssen Unternehmen künftig nur noch 50 Prozent der zu erwartenden Zertifikate im Voraus erwerben. Zudem wird der vollständige Übergang zum Zertifikatesystem auf 2027 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben.


Bessere Durchsetzung und differenzierte Sanktionen

  • In der überarbeiteten Verordnung soll zwischen vorsätzlichen Verstößen und unbeabsichtigten Meldefehlern unterschieden werden.


Vereinfachung der Berichterstattung

  • Die Datenanforderungen für CBAM-Meldungen werden harmonisiert, um eine einheitliche und effiziente Erfassung der CO₂-Emissionen zu ermöglichen. Die digitalen Plattformen werden weiterentwickelt, um die Übermittlung und Überprüfung der Berichte zu erleichtern.

Die geplanten Änderungen versprechen eine deutliche Entlastung für kleinere Importeure und ermöglichen den Zollbehörden eine gezieltere Kontrolle großer Emissionsströme.


Wie geht es weiter?

Der CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren den gleichen CO₂-Preis tragen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, was als "Carbon Leakage" bekannt ist. Ab 2026 müssen Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, die die CO₂-Preisdifferenz zwischen der EU und dem Produktionsland ausgleichen.


Weniger Bürokratie, stärkere Wettbewerbsfähigkeit – oder ein leeres Versprechen?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten geprüft werden. Sollte die Verordnung in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, könnte sie anschließend schrittweise in Kraft treten.

Mit der Reform soll CBAM nicht nur administrativ schlanker, sondern auch effektiver werden - ein entscheidender Schritt hin zu einem fairen internationalen Handel mit klaren Umweltstandards.


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CBAM Entwicklungen und neue Änderungen
10.02.2025 |
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Bedeutende Änderungen im Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Es scheint, als stünde der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union vor …
CBAM Entwicklungen und neue Änderungen

Es scheint, als stünde der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union vor bedeutenden Veränderungen, die sowohl für Unternehmen als auch für den globalen Klimaschutz weitreichende Auswirkungen haben könnten. Seit der Einführung des CBAM wurde oft der Vorwurf erhoben, ein bürokratisches Monster geschaffen zu haben.


EU plant weitreichende Ausnahmen – aber kommen sie wirklich?

Aktuellen Berichten zufolge plant die Europäische Kommission, mehr als 80 % der europäischen Unternehmen von der CBAM-Pflicht zu befreien. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Produktivität wieder zu steigern. EU-Steuerkommissar Wopke Hoekstra betont, dass weniger als 20% der betroffenen Unternehmen für mehr als 95% der Emissionen verantwortlich sind. Die Konzentration auf die größten Emittenten soll die Klimaziele der EU nicht gefährden. Ob diese Entlastungen tatsächlich in der angestrebten Form umgesetzt werden, ist jedoch fraglich. Politische Widerstände und internationale Handelskonflikte könnten dazu führen, dass die Regelungen am Ende weniger unternehmensfreundlich ausfallen als erhofft.


Ziel: Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen

Der CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren den gleichen CO₂-Preis tragen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, was als "Carbon Leakage" bekannt ist. Ab 2026 müssen Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, die die CO₂-Preisdifferenz zwischen der EU und dem Produktionsland ausgleichen.


Weniger Bürokratie, stärkere Wettbewerbsfähigkeit – oder ein leeres Versprechen?

Die geplanten Änderungen könnten bis zu 180.000 der ursprünglich 200.000 betroffenen Unternehmen von den CBAM-Verpflichtungen entlasten. Diese Anpassung soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken, sondern auch Anreize für Drittstaaten schaffen, eigene CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen. Die EU hofft, dass durch diese Reformen andere Länder ermutigt werden, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um globale Klimaschutzanstrengungen zu unterstützen. Doch Kritiker fragen sich, ob diese weitreichenden Erleichterungen nicht doch wieder durch neue Regularien und Nachbesserungen relativiert werden.


Kritik an den geplanten Anpassungen

Allerdings gibt es auch Kritik. Einige Handelspartner der EU, darunter die USA und Indien, sehen im CBAM eine protektionistische Maßnahme und befürchten negative Auswirkungen auf ihre Exporte. Außerdem könnten die geplanten Ausnahmen für viele Unternehmen die Wirksamkeit des Mechanismus im Kampf gegen den Klimawandel verringern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Bedenken zu weiteren Anpassungen führen und die versprochenen Erleichterungen für Unternehmen tatsächlich Bestand haben werden.


Wohin geht die Reise?

Die Zukunft des CBAM bleibt spannend. Während die EU bestrebt ist, ihre Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie zu sichern, wird der Erfolg des Mechanismus davon abhängen, wie effektiv er umgesetzt wird und ob er internationale Unterstützung findet. Die Frage bleibt: Werden die groß angekündigten Entlastungen tatsächlich realisiert oder bleibt am Ende nur ein Konzept, das viele Unternehmen weiterhin stark belastet? Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und sich auf mögliche Änderungen einstellen, um den regulatorischen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden.


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Teilnahme an der Messe LogiMAT 2025
30.01.2025 |
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Wir sind auf der LogiMAT 2025

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir dieses Jahr auf der LogiMAT 2025, der führenden …
Teilnahme an der LogiMAT 2025

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir dieses Jahr auf der LogiMAT 2025, der führenden internationalen Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement, vertreten sein werden!


Kalender Datum
Messestand

Wann?

Wo finden Sie uns?

Die LogiMAT findet vom 11. bis 13. März 2025 in Stuttgart statt.

Sie finden uns in Halle 7 Stand 7C21, wo wir - gemeinsam mit unseren Kollegen - am Schenker Deutschland Stand sein werden.


Sprechen Sie uns vor Ort an

Nutzen Sie die Gelegenheit, uns persönlich kennenzulernen und sich über unsere neuesten Lösungen und Dienstleistungen zu informieren.

Unsere Zollexperten stehen Ihnen am 12. und 13. März zur Verfügung.

Wer ist bei der LogiMAT?

Ansprechpartner

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Geschäftsführer

Dominik Killermann Leiter Sales & Marketing

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Dominik Killermann

Leiter Sales & Marketing

Tim Mayer Leiter Training & Consulting

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Leiter Training & Consulting

Warum sollten Sie uns besuchen?

  • Effiziente Zollprozesse: Erfahren Sie, wie Sie Ihre Import- und Exportprozesse optimieren können.
  • Praxisnahe Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen für individuelle Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf spannende Gespräche und den Austausch zu den aktuellen Herausforderungen in der Zoll- und Logistikbranche.

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Sollten Sie an den genannten Tagen keine Zeit haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der Messe für Ihre Anliegen zur Verfügung.

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CBAM - Berichtspflicht für Unternehmen - CO2 Ausstoß
29.01.2025 |
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CBAM-Bericht Q4/2024: Fristen, Fallstricke und Neuerungen

Die Einhaltung der CBAM-Berichtspflichten ist für viele Unternehmen ein kritischer Bestandteil des …
CBAM Berichtsfplichten - Fabrikschornstein mit Rauch

Die Einhaltung der CBAM-Berichtspflichten ist für viele Unternehmen ein kritischer Bestandteil des Importprozesses. Mit der nächsten Abgabefrist am 31. Januar 2025 für den Bericht zum vierten Quartal 2024 stehen viele vor der Herausforderung, ihre Daten korrekt und vollständig einzureichen. Wir fassen die wichtigsten Informationen des DEHST-Newsletters Ausgabe 5 vom 29.01.2025 zusammen und geben hilfreiche Tipps, um häufige Fehler zu vermeiden.


Fristende und Möglichkeiten der Fristverlängerung

Ihr CBAM-Bericht für Q4/2024 muss spätestens am 31. Januar 2025 im CBAM-Übergangsregister eingereicht werden. Falls Korrekturen erforderlich sind, können bereits abgegebene Berichte noch bis zum 28. Februar 2025 angepasst werden. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, steht im Register die Funktion „Request delayed submission“ zur Verfügung, mit der Sie Fristverlängerung von 30 Tagen beantragen können.

Wichtig: Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das CBAM-Übergangsregister der Europäischen Kommission. Eine Übermittlung an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfüllt nicht die Berichtspflichten!


Häufige Fehler in eingereichten CBAM-Berichten

Die Europäische Kommission hat vermehrt Unstimmigkeiten in den bisher eingereichten Berichten festgestellt. Diese können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wenn fehlerhafte Angaben zu einer zu hohen Abgabepflicht von CBAM-Zertifikaten führen.

Die drei häufigsten Fehlerquellen:

  • Falsche Mengeneinheiten: Einfuhrmengen müssen in Tonnen und nicht in Kilogramm angegeben werden.
  • Zahlenformatierung: Die englischen Konventionen müssen eingehalten werden („1,000“ entspricht eintausend; „1.5“ entspricht eineinhalb).
  • Abgleich mit der Zollanmeldung: Abgleich mit der Zollanmeldung: Die gemeldeten Mengen müssen genau mit den Angaben in der Zollanmeldung übereinstimmen. Für die Auswertung der Meldedaten sollten daher die Daten aus den Zollanmeldungen bzw. Steuerbescheiden herangezogen werden. Eine Auswertung von Daten aus Warenwirtschaftssystemen ist fehleranfällig.

Aktualisierte Hilfsmittel zur Berichterstellung

Zur Unterstützung der Berichtspflichtigen hat die Europäische Kommission einige Hilfsmittel aktualisiert:

  • CBAM Communication Template: Die Excel-Vorlage wurde überarbeitet und berechnet nun den durchschnittlichen Emissionsfaktor für indirekte Emissionen automatisch.
  • Neue FAQ: Die aktualisierten FAQs behandeln unter anderem die Festlegung von Emissionsfaktoren und die Abgrenzung zwischen Ursprungs- und Produktionsland. In den meisten Fällen sollte dies aber irrelevant sein, da Ursprungs- und Produktionsland identisch sind.
  • Neue Berichtsstruktur-Dokumente: Seit dem 17. Januar 2025 stehen neue XSD- und XLS-Dokumente zur Struktur des Quartalsberichts zur Verfügung.

Diese Dokumente sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, sind aber für das korrekte Ausfüllen des Berichts unerlässlich. Es wird empfohlen, die Website der Europäischen Kommission regelmäßig zu besuchen, um über alle Neuerungen auf dem Laufenden zu bleiben.


Technische Anpassungen im Übergangsregister

Am 17. Januar 2025 wurden mehrere Verbesserungen im CBAM-Übergangsregister umgesetzt, darunter:

  • Korrektur der Emissionswerte: Unternehmen können nun nachträglich Emissionswerte von hinterlegten Anlagen aus Drittländern anpassen.
  • Verbesserte ZIP-Verarbeitung: Drittanbieter-Programme verursachen weniger Probleme beim Hochladen.
  • Funktionalität für Anlagenbetreiber: Betreiber von Anlagen außerhalb der EU können Daten über ihre Anlagen einschließlich der Parameter für direkte und indirekte Emissionen direkt im Übergangsregister bereitstellen. Berichtspflichtige müssen hierfür ihre EORI-Nummer mit Lieferanten teilen, damit diese Daten in das Register hochgeladen werden können.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass allein die berichtspflichtigen Anmelder unabhängig von der Datenquelle weiterhin für die endgültige Richtigkeit der abgegebenen CBAM-Berichte verantwortlich sind.


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27.01.2025 |
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Die neuen Umwelt- und Sicherheitsstandards in unserem Unternehmen

Unser Unternehmen hat kürzlich die ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 Zertifizierungen erhalten. …
Die neuen Umwelt- und Sicherheitsstandards in unserem Unternehmen

Unser Unternehmen hat kürzlich die ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 Zertifizierungen erhalten. Diese internationalen Standards für Umweltmanagement und Arbeitssicherheit unterstreichen unser Engagement für nachhaltiges und sicheres Arbeiten. Doch was bedeuten diese Zertifikate wirklich für unser Unternehmen und welche Vorteile bringen sie mit sich?

In einem Interview sprechen Martin Makowski (Geschäftsführer) und Lea Büchler (Umweltbeauftragte) über die Bedeutung, die strategischen Ziele und die praktischen Auswirkungen der Zertifizierung. 


K. Mitsutani-Kraege

Herzlichen Glückwunsch zur ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 Zertifizierung! Was bedeuten diese Standards für unser Unternehmen?

M. Makowski

Vielen Dank! Die Zertifizierungen sind ein großer Schritt für uns und ist Teil meiner persönlichen Agenda. Sie bestätigen unseren Anspruch, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmen zu sein. Für mich als Geschäftsführer bedeutet die Zertifizierung nicht nur, dass wir den Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entsprechen, sondern dass wir auch langfristig denken. Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit sind nicht nur ethische Werte, sondern auch wirtschaftliche Faktoren. Unternehmen, die ökologisch und sicher arbeiten, sind oft erfolgreicher und widerstandsfähiger gegenüber Krisen. Strategisch gesehen stärkt dies unser Image und unsere Wettbewerbsposition. 

K. Mitsutani-Kraege

Seit Juni 2023 bist du unsere Umweltbeauftragte. Wie siehst du das, Lea? 

L. Büchler 

Für mich bedeutet die ISO 14001:2015 vor allem, dass wir uns verpflichten, unsere Umweltauswirkungen kontinuierlich zu reduzieren. Das Zertifikat zeigt, dass wir klare Prozesse und Ziele haben, um ressourcenschonend zu arbeiten und Emissionen zu reduzieren. Es ist ein Versprechen an die Umwelt und an die Gesellschaft, dass wir Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig motiviert es uns, immer nach Verbesserungen zu suchen – sei es bei der Energieeffizienz, dem Abfallmanagement oder dem Wasserverbrauch. Durch die Zertifizierung haben wir auch eine strukturierte Methode, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren. 

K. Mitsutani-Kraege

Und was bedeutet die ISO 45001:2018 für den Bereich Arbeitssicherheit?

L. Büchler 

Die ISO 45001:2018 ist hier entscheidend. Sie zeigt, dass wir proaktiv an der Sicherheit unserer Mitarbeiter arbeiten. Das bedeutet, dass wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Dazu gehören regelmäßige Schulungen, eine transparente Kommunikation über Risiken und ein System zur ständigen Verbesserung der Sicherheitsprozesse. Und wo sich die Kollegen sicher und wohl fühlen, kann jeder das volle Potenzial ausschöpfen.

K. Mitsutani-Kraege

Siehst du durch die Zertifizierungen auch konkrete Vorteile im Tagesgeschäft?

M. Makowski

Absolut. Mit diesen Standards haben wir Prozesse optimiert, die unsere Effizienz steigern. Es bringt eine klarere Struktur in unseren Arbeitsalltag und hilft uns, Fehler und Verschwendung zu minimieren. So schaffen wir Balance zwischen wirtschaftlichem Denken und Wertschätzung für Mitarbeiter und Umwelt, was langfristig den Erfolg des Unternehmens sichert.

L. Büchler 

Für das Umweltmanagement bedeutet die Zertifizierung, dass wir in der Lage sind, schneller auf Herausforderungen wie steigende Energiekosten oder neue gesetzliche Anforderungen zu reagieren. Es hilft uns, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und anzupassen, bevor sie zu größeren Problemen werden. 

K. Mitsutani-Kraege

Vielen Dank an alle für die Einblicke. Zum Abschluss: Was wünschen Sie sich für die Zukunft in Bezug auf Umweltmanagement und Arbeitssicherheit?

M. Makowski

Wir werden weiterhin kontinuierlich in Technologien und Prozesse investieren, die uns noch nachhaltiger und sicherer machen. Die Zertifizierung ist ein Meilenstein, aber es ist auch der Anfang einer Reise.

L. Büchler 

Ich schließe mich an. Wir sollten weiterhin innovative Lösungen fördern und den Dialog mit unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft stärken. Jeder kann dazu beitragen, dass wir umweltfreundlicher und sicherer arbeiten. 

Unser Team hat gezeigt, dass diese Standards machbar und wertvoll sind – für das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Gesellschaft und die Umwelt. 

Das Gespräch führte Katja Mitsutani-Kraege.


Integriertes Managementsystem

Zertifizierungen zur Verbesserung - wir sind sicher, nachhaliger und zukunftsvisiert

Mit dem Erhalt der Zertifikate nach ISO 14001:2015 und 45001:2018 sowie dem bereits bestehenden Zertifikat für Qualitätsmanagement haben wir ein umfassendes Integriertes Managementsystem geschaffen.

Dieses vereint Nachhaltigkeit, Arbeitssicherheit und Qualität in einem ganzheitlichen Ansatz. Dadurch stellen wir sicher, dass wir auf allen Ebenen effizient, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert agieren.


Für mehr Nachhaltigkeit - Verantwortung übernehmen

Bei der SW Zoll stellen wir uns aktiv unserer Verantwortung und haben bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um diese Standards mit Leben zu füllen:

  • Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards beim Neu- oder Umbau
  • Kontinuierliche Verbesserung der SW-Standorte
  • Installation von Photovoltaikanlage
  • Verwendung von 100% Grünstrom
  • Investition in neue Arbeitsmittel
  • Umstellung auf LED-Lampen
  • Erweiterung von Sportangeboten
  • Gesundheitstage
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Umrüstung des Fuhrparks zu alternativen Antrieben
  • Angebot von Company-Bikes
  • Förderung von mobilem Arbeiten und virtuellen Meetings zur Reduktion von Dienstreisen
  • Abfallmanagement-Programme zur Minimierung von Müll und Förderung des Recyclings

Weitere Informationen zu den verschiedenen Zertifizierungen

Unternehmen in Deutschland stehen Umwelt- und Energiemanagementsystemen zunehmend aufgeschlossen gegenüber. Allein im Jahr 2022 waren in Deutschland rund 13.400 ISO-14001-Zertifikate registriert.

ISO 14001 - Umweltmanagementsystemnorm | Umweltbundesamt

ISO 45001 - Arbeitssicherheit - AJA Registrars

ISO 9001 Zertifizierung | DEKRA


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