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Wissen & News

105 "News & Trends"

CBAM Entwicklungen und neue Änderungen
10.02.2025 |
Lesezeit

Bedeutende Änderungen im Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Es scheint, als stünde der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union vor …
CBAM Entwicklungen und neue Änderungen

Es scheint, als stünde der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der Europäischen Union vor bedeutenden Veränderungen, die sowohl für Unternehmen als auch für den globalen Klimaschutz weitreichende Auswirkungen haben könnten. Seit der Einführung des CBAM wurde oft der Vorwurf erhoben, ein bürokratisches Monster geschaffen zu haben.


EU plant weitreichende Ausnahmen – aber kommen sie wirklich?

Aktuellen Berichten zufolge plant die Europäische Kommission, mehr als 80 % der europäischen Unternehmen von der CBAM-Pflicht zu befreien. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Produktivität wieder zu steigern. EU-Steuerkommissar Wopke Hoekstra betont, dass weniger als 20% der betroffenen Unternehmen für mehr als 95% der Emissionen verantwortlich sind. Die Konzentration auf die größten Emittenten soll die Klimaziele der EU nicht gefährden. Ob diese Entlastungen tatsächlich in der angestrebten Form umgesetzt werden, ist jedoch fraglich. Politische Widerstände und internationale Handelskonflikte könnten dazu führen, dass die Regelungen am Ende weniger unternehmensfreundlich ausfallen als erhofft.


Ziel: Klimaschutz und faire Wettbewerbsbedingungen

Der CBAM wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren den gleichen CO₂-Preis tragen wie innerhalb der EU produzierte Waren. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern, was als "Carbon Leakage" bekannt ist. Ab 2026 müssen Importeure bestimmter emissionsintensiver Güter wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff CBAM-Zertifikate erwerben, die die CO₂-Preisdifferenz zwischen der EU und dem Produktionsland ausgleichen.


Weniger Bürokratie, stärkere Wettbewerbsfähigkeit – oder ein leeres Versprechen?

Die geplanten Änderungen könnten bis zu 180.000 der ursprünglich 200.000 betroffenen Unternehmen von den CBAM-Verpflichtungen entlasten. Diese Anpassung soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken, sondern auch Anreize für Drittstaaten schaffen, eigene CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen. Die EU hofft, dass durch diese Reformen andere Länder ermutigt werden, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um globale Klimaschutzanstrengungen zu unterstützen. Doch Kritiker fragen sich, ob diese weitreichenden Erleichterungen nicht doch wieder durch neue Regularien und Nachbesserungen relativiert werden.


Kritik an den geplanten Anpassungen

Allerdings gibt es auch Kritik. Einige Handelspartner der EU, darunter die USA und Indien, sehen im CBAM eine protektionistische Maßnahme und befürchten negative Auswirkungen auf ihre Exporte. Außerdem könnten die geplanten Ausnahmen für viele Unternehmen die Wirksamkeit des Mechanismus im Kampf gegen den Klimawandel verringern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Bedenken zu weiteren Anpassungen führen und die versprochenen Erleichterungen für Unternehmen tatsächlich Bestand haben werden.


Wohin geht die Reise?

Die Zukunft des CBAM bleibt spannend. Während die EU bestrebt ist, ihre Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie zu sichern, wird der Erfolg des Mechanismus davon abhängen, wie effektiv er umgesetzt wird und ob er internationale Unterstützung findet. Die Frage bleibt: Werden die groß angekündigten Entlastungen tatsächlich realisiert oder bleibt am Ende nur ein Konzept, das viele Unternehmen weiterhin stark belastet? Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und sich auf mögliche Änderungen einstellen, um den regulatorischen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden.


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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

Teilnahme an der Messe LogiMAT 2025
30.01.2025 |
Lesezeit

Wir sind auf der LogiMAT 2025

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir dieses Jahr auf der LogiMAT 2025, der führenden …
Teilnahme an der LogiMAT 2025

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir dieses Jahr auf der LogiMAT 2025, der führenden internationalen Fachmesse für Intralogistik-Lösungen und Prozessmanagement, vertreten sein werden!


Kalender Datum
Messestand

Wann?

Wo finden Sie uns?

Die LogiMAT findet vom 11. bis 13. März 2025 in Stuttgart statt.

Sie finden uns in Halle 7 Stand 7C21, wo wir - gemeinsam mit unseren Kollegen - am Schenker Deutschland Stand sein werden.


Sprechen Sie uns vor Ort an

Nutzen Sie die Gelegenheit, uns persönlich kennenzulernen und sich über unsere neuesten Lösungen und Dienstleistungen zu informieren.

Unsere Zollexperten stehen Ihnen am 12. und 13. März zur Verfügung.

Wer ist bei der LogiMAT?

Ansprechpartner

Martin Makowski

Geschäftsführer

Dominik Killermann Leiter Sales & Marketing

Ansprechpartner

Dominik Killermann

Leiter Sales & Marketing

Tim Mayer Leiter Training & Consulting

Ansprechpartner

Tim Mayer

Leiter Training & Consulting

Warum sollten Sie uns besuchen?

  • Effiziente Zollprozesse: Erfahren Sie, wie Sie Ihre Import- und Exportprozesse optimieren können.
  • Praxisnahe Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen für individuelle Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf spannende Gespräche und den Austausch zu den aktuellen Herausforderungen in der Zoll- und Logistikbranche.

Planen Sie schon jetzt Ihren Besuch bei uns auf der LogiMAT – wir freuen uns auf Sie!


Sollten Sie an den genannten Tagen keine Zeit haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der Messe für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach vorab, um einen alternativen Termin zu vereinbaren!

Unser Kontaktformular

Was wir am Besten können - Zoll

Unsere Zolldienstleistungen im Überblick

Zollabfertigung
Zollberatung
Zollschulung
Zollagentur - Service - Zollschulung
  • Qualitativ hochwertige Abwicklung in allen Verfahren
  • Normalverfahren, vereinfachte Verfahren, Automatisierungen
  • Nutzung von eigenen sowie Kundenbewilligungen
  • Nutzung von Aufschubkonten und Lastschriftverfahren
  • Eigene Zolllagerverwaltung (+30 Standorte)
  • Eigenes Netz von Verwahrungslagern (>200 Standorte)
  • Prozessaufnahme und Optimierung vor Ort
  • Outsourcing von Zollprozessen (z.B. Tarifierung, Exportkontrolle, Präferenzkalkulationen)
  • Fachlicher Ansprechpartner in zollrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Implementierung von Neugeschäften
  • Begleitung von Zollprüfungen
  • Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Zollämtern
  • Verschiedene Trainerteams und Experten aus der Praxis
  • Modulare Seminare, Webinare und individuelle Workshops
  • Umfangreiches Schulungsangebot
    aus allen Bereichen von Zoll und Außenwirtschaft
  • Interaktiv, kurz, prägnant
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Autor: Dominik Killermann - Leiter Sales & Marketing

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News & Trends

CBAM - Berichtspflicht für Unternehmen - CO2 Ausstoß
29.01.2025 |
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CBAM-Bericht Q4/2024: Fristen, Fallstricke und Neuerungen

Die Einhaltung der CBAM-Berichtspflichten ist für viele Unternehmen ein kritischer Bestandteil des …
CBAM Berichtsfplichten - Fabrikschornstein mit Rauch

Die Einhaltung der CBAM-Berichtspflichten ist für viele Unternehmen ein kritischer Bestandteil des Importprozesses. Mit der nächsten Abgabefrist am 31. Januar 2025 für den Bericht zum vierten Quartal 2024 stehen viele vor der Herausforderung, ihre Daten korrekt und vollständig einzureichen. Wir fassen die wichtigsten Informationen des DEHST-Newsletters Ausgabe 5 vom 29.01.2025 zusammen und geben hilfreiche Tipps, um häufige Fehler zu vermeiden.


Fristende und Möglichkeiten der Fristverlängerung

Ihr CBAM-Bericht für Q4/2024 muss spätestens am 31. Januar 2025 im CBAM-Übergangsregister eingereicht werden. Falls Korrekturen erforderlich sind, können bereits abgegebene Berichte noch bis zum 28. Februar 2025 angepasst werden. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, steht im Register die Funktion „Request delayed submission“ zur Verfügung, mit der Sie Fristverlängerung von 30 Tagen beantragen können.

Wichtig: Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das CBAM-Übergangsregister der Europäischen Kommission. Eine Übermittlung an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfüllt nicht die Berichtspflichten!


Häufige Fehler in eingereichten CBAM-Berichten

Die Europäische Kommission hat vermehrt Unstimmigkeiten in den bisher eingereichten Berichten festgestellt. Diese können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wenn fehlerhafte Angaben zu einer zu hohen Abgabepflicht von CBAM-Zertifikaten führen.

Die drei häufigsten Fehlerquellen:

  • Falsche Mengeneinheiten: Einfuhrmengen müssen in Tonnen und nicht in Kilogramm angegeben werden.
  • Zahlenformatierung: Die englischen Konventionen müssen eingehalten werden („1,000“ entspricht eintausend; „1.5“ entspricht eineinhalb).
  • Abgleich mit der Zollanmeldung: Abgleich mit der Zollanmeldung: Die gemeldeten Mengen müssen genau mit den Angaben in der Zollanmeldung übereinstimmen. Für die Auswertung der Meldedaten sollten daher die Daten aus den Zollanmeldungen bzw. Steuerbescheiden herangezogen werden. Eine Auswertung von Daten aus Warenwirtschaftssystemen ist fehleranfällig.

Aktualisierte Hilfsmittel zur Berichterstellung

Zur Unterstützung der Berichtspflichtigen hat die Europäische Kommission einige Hilfsmittel aktualisiert:

  • CBAM Communication Template: Die Excel-Vorlage wurde überarbeitet und berechnet nun den durchschnittlichen Emissionsfaktor für indirekte Emissionen automatisch.
  • Neue FAQ: Die aktualisierten FAQs behandeln unter anderem die Festlegung von Emissionsfaktoren und die Abgrenzung zwischen Ursprungs- und Produktionsland. In den meisten Fällen sollte dies aber irrelevant sein, da Ursprungs- und Produktionsland identisch sind.
  • Neue Berichtsstruktur-Dokumente: Seit dem 17. Januar 2025 stehen neue XSD- und XLS-Dokumente zur Struktur des Quartalsberichts zur Verfügung.

Diese Dokumente sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, sind aber für das korrekte Ausfüllen des Berichts unerlässlich. Es wird empfohlen, die Website der Europäischen Kommission regelmäßig zu besuchen, um über alle Neuerungen auf dem Laufenden zu bleiben.


Technische Anpassungen im Übergangsregister

Am 17. Januar 2025 wurden mehrere Verbesserungen im CBAM-Übergangsregister umgesetzt, darunter:

  • Korrektur der Emissionswerte: Unternehmen können nun nachträglich Emissionswerte von hinterlegten Anlagen aus Drittländern anpassen.
  • Verbesserte ZIP-Verarbeitung: Drittanbieter-Programme verursachen weniger Probleme beim Hochladen.
  • Funktionalität für Anlagenbetreiber: Betreiber von Anlagen außerhalb der EU können Daten über ihre Anlagen einschließlich der Parameter für direkte und indirekte Emissionen direkt im Übergangsregister bereitstellen. Berichtspflichtige müssen hierfür ihre EORI-Nummer mit Lieferanten teilen, damit diese Daten in das Register hochgeladen werden können.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass allein die berichtspflichtigen Anmelder unabhängig von der Datenquelle weiterhin für die endgültige Richtigkeit der abgegebenen CBAM-Berichte verantwortlich sind.


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

27.01.2025 |
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Die neuen Umwelt- und Sicherheitsstandards in unserem Unternehmen

Unser Unternehmen hat kürzlich die ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 Zertifizierungen erhalten. …
Die neuen Umwelt- und Sicherheitsstandards in unserem Unternehmen

Unser Unternehmen hat kürzlich die ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 Zertifizierungen erhalten. Diese internationalen Standards für Umweltmanagement und Arbeitssicherheit unterstreichen unser Engagement für nachhaltiges und sicheres Arbeiten. Doch was bedeuten diese Zertifikate wirklich für unser Unternehmen und welche Vorteile bringen sie mit sich?

In einem Interview sprechen Martin Makowski (Geschäftsführer) und Lea Büchler (Umweltbeauftragte) über die Bedeutung, die strategischen Ziele und die praktischen Auswirkungen der Zertifizierung. 


K. Mitsutani-Kraege

Herzlichen Glückwunsch zur ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 Zertifizierung! Was bedeuten diese Standards für unser Unternehmen?

M. Makowski

Vielen Dank! Die Zertifizierungen sind ein großer Schritt für uns und ist Teil meiner persönlichen Agenda. Sie bestätigen unseren Anspruch, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmen zu sein. Für mich als Geschäftsführer bedeutet die Zertifizierung nicht nur, dass wir den Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entsprechen, sondern dass wir auch langfristig denken. Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit sind nicht nur ethische Werte, sondern auch wirtschaftliche Faktoren. Unternehmen, die ökologisch und sicher arbeiten, sind oft erfolgreicher und widerstandsfähiger gegenüber Krisen. Strategisch gesehen stärkt dies unser Image und unsere Wettbewerbsposition. 

K. Mitsutani-Kraege

Seit Juni 2023 bist du unsere Umweltbeauftragte. Wie siehst du das, Lea? 

L. Büchler 

Für mich bedeutet die ISO 14001:2015 vor allem, dass wir uns verpflichten, unsere Umweltauswirkungen kontinuierlich zu reduzieren. Das Zertifikat zeigt, dass wir klare Prozesse und Ziele haben, um ressourcenschonend zu arbeiten und Emissionen zu reduzieren. Es ist ein Versprechen an die Umwelt und an die Gesellschaft, dass wir Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig motiviert es uns, immer nach Verbesserungen zu suchen – sei es bei der Energieeffizienz, dem Abfallmanagement oder dem Wasserverbrauch. Durch die Zertifizierung haben wir auch eine strukturierte Methode, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren. 

K. Mitsutani-Kraege

Und was bedeutet die ISO 45001:2018 für den Bereich Arbeitssicherheit?

L. Büchler 

Die ISO 45001:2018 ist hier entscheidend. Sie zeigt, dass wir proaktiv an der Sicherheit unserer Mitarbeiter arbeiten. Das bedeutet, dass wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Dazu gehören regelmäßige Schulungen, eine transparente Kommunikation über Risiken und ein System zur ständigen Verbesserung der Sicherheitsprozesse. Und wo sich die Kollegen sicher und wohl fühlen, kann jeder das volle Potenzial ausschöpfen.

K. Mitsutani-Kraege

Siehst du durch die Zertifizierungen auch konkrete Vorteile im Tagesgeschäft?

M. Makowski

Absolut. Mit diesen Standards haben wir Prozesse optimiert, die unsere Effizienz steigern. Es bringt eine klarere Struktur in unseren Arbeitsalltag und hilft uns, Fehler und Verschwendung zu minimieren. So schaffen wir Balance zwischen wirtschaftlichem Denken und Wertschätzung für Mitarbeiter und Umwelt, was langfristig den Erfolg des Unternehmens sichert.

L. Büchler 

Für das Umweltmanagement bedeutet die Zertifizierung, dass wir in der Lage sind, schneller auf Herausforderungen wie steigende Energiekosten oder neue gesetzliche Anforderungen zu reagieren. Es hilft uns, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und anzupassen, bevor sie zu größeren Problemen werden. 

K. Mitsutani-Kraege

Vielen Dank an alle für die Einblicke. Zum Abschluss: Was wünschen Sie sich für die Zukunft in Bezug auf Umweltmanagement und Arbeitssicherheit?

M. Makowski

Wir werden weiterhin kontinuierlich in Technologien und Prozesse investieren, die uns noch nachhaltiger und sicherer machen. Die Zertifizierung ist ein Meilenstein, aber es ist auch der Anfang einer Reise.

L. Büchler 

Ich schließe mich an. Wir sollten weiterhin innovative Lösungen fördern und den Dialog mit unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft stärken. Jeder kann dazu beitragen, dass wir umweltfreundlicher und sicherer arbeiten. 

Unser Team hat gezeigt, dass diese Standards machbar und wertvoll sind – für das Unternehmen, die Mitarbeiter, die Gesellschaft und die Umwelt. 

Das Gespräch führte Katja Mitsutani-Kraege.


Integriertes Managementsystem

Zertifizierungen zur Verbesserung - wir sind sicher, nachhaliger und zukunftsvisiert

Mit dem Erhalt der Zertifikate nach ISO 14001:2015 und 45001:2018 sowie dem bereits bestehenden Zertifikat für Qualitätsmanagement haben wir ein umfassendes Integriertes Managementsystem geschaffen.

Dieses vereint Nachhaltigkeit, Arbeitssicherheit und Qualität in einem ganzheitlichen Ansatz. Dadurch stellen wir sicher, dass wir auf allen Ebenen effizient, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert agieren.


Für mehr Nachhaltigkeit - Verantwortung übernehmen

Bei der SW Zoll stellen wir uns aktiv unserer Verantwortung und haben bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um diese Standards mit Leben zu füllen:

  • Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards beim Neu- oder Umbau
  • Kontinuierliche Verbesserung der SW-Standorte
  • Installation von Photovoltaikanlage
  • Verwendung von 100% Grünstrom
  • Investition in neue Arbeitsmittel
  • Umstellung auf LED-Lampen
  • Erweiterung von Sportangeboten
  • Gesundheitstage
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Umrüstung des Fuhrparks zu alternativen Antrieben
  • Angebot von Company-Bikes
  • Förderung von mobilem Arbeiten und virtuellen Meetings zur Reduktion von Dienstreisen
  • Abfallmanagement-Programme zur Minimierung von Müll und Förderung des Recyclings

Weitere Informationen zu den verschiedenen Zertifizierungen

Unternehmen in Deutschland stehen Umwelt- und Energiemanagementsystemen zunehmend aufgeschlossen gegenüber. Allein im Jahr 2022 waren in Deutschland rund 13.400 ISO-14001-Zertifikate registriert.

ISO 14001 - Umweltmanagementsystemnorm | Umweltbundesamt

ISO 45001 - Arbeitssicherheit - AJA Registrars

ISO 9001 Zertifizierung | DEKRA


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Autor: Dominik Killermann - Leiter Sales & Marketing

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News & Trends

Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!
18.11.2024 |
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Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts steigen stetig. …
Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts steigen stetig. Prozesse müssen effizient gestaltet, gesetzliche Vorgaben eingehalten und Risiken minimiert werden. Hier setzt unser Kooperationspartner TraideAI an - eine innovative Softwarelösung, die Sie dabei unterstützt, Ihre Tarifierungsprozesse auf ein neues Niveau zu heben.

Wir freuen uns, Ihnen ab sofort einen kostenfreien Testzugang zu TraideAI anbieten zu können!


Wer ist Traide.AI?

TraideAI ist ein junges Unternehmen, das sich auf die Entwicklung intelligenter Software spezialisiert hat, die Ihre zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Aufgaben automatisiert und Ihnen hilft, Risiken wie Zollverstöße oder Sanktionsverletzungen zu minimieren. Durch den Einsatz von KI unterstützt TraideAI Sie bei der zolltariflichen Einreihung und demnächst auch bei der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung Ihrer Waren.

Die benutzerfreundliche Oberfläche und die umfangreichen Analyse- und Automatisierungsmöglichkeiten machen TraideAI zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Unternehmen, die ihre Zollprozesse effizienter und sicherer gestalten wollen.

Kurzer Clip: Was ist traide AI?

Testen Sie Traide.AI kostenlos!

Mit einem kostenlosen Testzugang können Sie die Software unverbindlich ausprobieren und selbst erleben, wie sie Ihre Prozesse erleichtert. Innerhalb weniger Minuten können Sie loslegen und Ihre ersten Aufgaben mit TraideAI erledigen.

Schreiben Sie noch heute eine kurze E-Mail an schulungen@swzoll.de, damit unsere Berater schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Völlig unverbindlich vereinbaren wir einen ersten Kennenlerntermin, bei dem wir Ihnen die Software vorstellen und die Möglichkeiten anhand Ihrer Daten demonstrieren. Anschließend erhalten Sie von TraideAI zeitnah Ihre persönlichen Zugangsdaten, um die Software selbstständig weiter zu entdecken!

Erhalten Sie Ihren Testaccount

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Nutzen Sie die Chance, die Zukunft Ihrer Zollprozesse aktiv mitzugestalten. Testen Sie TraideAI noch heute – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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IT & Digitalisierung im Zoll News & Trends

EUDR Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung
24.10.2024 |
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Die neue Entwaldungsverordnung der EU

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat nun auch der Rat der Europäischen Union der …
EUDR Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Zeitpunkt für die Einführung?

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat nun auch der Rat der Europäischen Union der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung auf Ende 2025 zugestimmt. Zur Umsetzung fehlt nun die Zustimmung des Parlamentes, mit welcher erst im November 2024 zu rechnen ist.

Damit soll den Unternehmen Zeit gegeben werden, die komplexen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen wie Holz, Soja und Kaffee zu erfüllen. Unternehmen müssen künftig detaillierte Herkunftsnachweise für diese Rohstoffe vorlegen, was umfangreiche Anpassungen in der Lieferkette erfordert. Bisher wurde von Unternehmen bemängelt, dass diese Anforderungen kaum Umsetzbar seien. 
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Verpackungen und Anleitungen von der Verordnung ausgenommen werden, was den bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen reduziert.


Entwaldungsverordnung und weitere Infos zum Nachlesen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung
11.09.2024 |
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customsSYNC - Das Stammdatenevent

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - …
CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung“ erfolgreich statt. Zahlreiche Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Branchen und Regionen Deutschlands und der Schweiz kamen zusammen, um sich über die Anforderungen sowie Entwicklungen und Herausforderungen im Umgang mit zollrelevanten Stammdaten zu informieren.


Geballtes Expertenwissen

Die Veranstaltung bot interessante Fachvorträge von Experten, die den Teilnehmern Einblicke in die gesetzlichen Anforderungen, aber auch in die Optimierungs- und Automatisierungsmöglichkeiten durch gute Stammdaten gaben und so zu einem ganzheitlichen Verständnis des Themas führten.


Positive Rückmeldungen

Die Resonanz auf die Veranstaltung war sehr positiv. Viele Teilnehmer äußerten sich begeistert über die praxisnahen Inhalte und die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Unternehmen helfen, ihre Zollprozesse weiter zu verbessern und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet zu sein.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern und vor allem bei allen Referenten, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben, herzlich bedanken. Ihre Unterstützung und Ihr Engagement machen solche Veranstaltungen erst möglich.

Verpassen Sie nicht unsere nächsten Veranstaltungen!

Wenn Sie sich für zukünftige Schulungen und Veranstaltungen interessieren, besuchen Sie unsere Website regelmäßig, um sich über kommende Termine zu informieren. Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!


Vorträge

Relevanz von Stammdaten – ein Überblick
Tim Mayer | VP Training & Consulting | SW Zoll-Beratung GmbH

Umgang mit neuen Daten im Bezug auf CBAM
Hendrik Schuldt | Geschäftsführer | carboneer Ltd 

Sichere Übertragung und Verwaltung sensibler Daten im grenzüberschreitenden Warenverkehr – Herausforderungen, Risiken und Cybercrime-Bedrohungen
Patrick Müller | Mr. 01 Analytics

Stammdatenmanagement im Unternehmen als Grundlage für eine KI-gestützte Tarifierung – Projektbericht
Leonie Althaus | Co-Founder & CEO | Traide AI GmbH
Kai Rohde | Head of Logistics & Export processing | MINDA Industrieanlagen GmbH

Einrichtung eines vollautomatisierten IKS auf Grundlage guter Stammdaten
Maren Schlechter | Key Account Manager | caseware

Pläne zur Zollrechtsreform der EU – Herausforderungen an das Stammdatenmanagement im Unternehmen
Andreas Beckmann | AWB Steuerberatungsgesellschaft


Zum Teilen und Nachlesen


Eindrücke vom Stammdatenenvent

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CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten
31.07.2024 |
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CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren …
CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren Umgang mit Standardwerten und Echtdaten von Lieferanten veröffentlicht.

Leider müssen wir erneut feststellen, dass andere Behörden in der EU, wie das österreichische BMF, deutlich früher Informationen zur Verfügung stellen als die zuständigen Stellen in Deutschland. Von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gibt es noch keine offizielle Mitteilung.

Das bedeutet, dass es für Deutschland noch keine offizielle Vorgehensweise gibt. Da es sich jedoch um eine EU-Verordnung handelt, ist davon auszugehen, dass eine ähnliche, wenn nicht sogar identische Mitteilung der DEHSt folgen wird.


Wie sollen CBAM-Berichtspflichtige vorgehen, wenn die tatsächlichen Emissionsdaten nicht vorliegen bzw. nicht ermittelt werden können?

Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionsdaten von ihren Lieferanten oder Herstellern erhalten, müssen sie zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Emissionsdaten zu erhalten. Im CBAM-Übergangsregister kann das Feld „Additional Information“ genutzt werden, um Begründungen und Belege für die unternommenen Schritte zur Erlangung von Emissionsdaten von Lieferanten oder Herstellern beizufügen. In diesem Fall ist als CO2-Menge „0“ einzutragen. Bitte geben Sie keine Standardwerte oder sonstige fiktive Werte an.

Auf der Seite des BMF finden Sie außerdem folgenden Hinweis, dass ab dem CBAM-Bericht für das 3. Quartal bis zum Ende der Übergangsphase die Verwendung von Standardwerten nicht mehr möglich ist.


Aktualisierte FAQ der EU-Kommission

Die aktualisierte Version der FAQ ist nun verfügbar. Sie kann über die CBAM-Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Die aktualisierten und neu hinzugekommenen Fragen & Antworten sind von der EU bereits gekennzeichnet. Ein Blick in das Dokument lohnt sich auf jeden Fall, da einige neue Informationen hinzugekommen sind.

Unter Punkt 74 wird beschrieben, dass die Meldepflichtigen verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der CBAM-Berichte sind. Sie haften für Fehler und können bestraft werden, wenn sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die notwendigen Schritte zur Korrektur nicht unternehmen. Eine detaillierte Mitteilung soll bald auf der CBAM-Website der Kommission veröffentlicht werden.


CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Update | 02.08.2024

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat kürzlich klargestellt, wie zu verfahren ist, wenn keine tatsächlichen Emissionen vorliegen und somit keine Emissionsdaten gemeldet werden können. Es sind weiterhin die bekannten Standardwerte zu melden. Zusätzlich ist das Feld "Zusätzliche Informationen" auszufüllen, um den Grund für das Fehlen von Ist-Daten zu erläutern. In diesem Feld sind die unternommenen Schritte detailliert zu beschreiben und entsprechende Nachweise beizufügen, die die Bemühungen zur Erlangung der Emissionsdaten aus dem Drittland dokumentieren.

Vorgehen DE

CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Wieso man hier ein abweichendes Vorgehen als z.B. Österreich einschlägt, ist nicht nachvollziehbar. Dies erschwert insbesondere die Berichterstattung von Unternehmen, die CBAM-Berichte in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten abgeben müssen.


CBAM sagt Ihnen noch nichts oder Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der CBAM-Berichte?

Seit Juli 2024 sind wir Kooperationspartner der kolum GmbH (kolum.earth).

Mit kolum können Sie alles zum Thema CBAM an einem Ort verwalten. Klassifizieren Sie automatisiert Ihre Importe, erhalten Sie Emissionsdaten von Ihren Herstellern und erstellen Sie vierteljährlich Ihre CBAM-Berichte.

Anfragen gerne an uns.

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Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung
31.07.2024 |
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Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat …
Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der globalen Erwärmung unternommen. Mit der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 tritt eine wichtige Regelung in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Industriezweige und das tägliche Leben haben wird.


Was sind F-Gase?

F-Gase oder fluorierte Treibhausgase sind künstlich hergestellte Chemikalien, die vor allem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie in der Industrie als Treibmittel, Lösungsmittel und Isoliergase verwendet werden. Diese Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial und tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Die bekanntesten F-Gase sind teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Die Ziele der neuen F-Gas-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/573 hat zum Ziel, die Emissionen von F-Gasen bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren. Dies soll vor allem durch eine schrittweise Reduzierung der Verwendung und des Inverkehrbringens dieser Gase erreicht werden. Die neue Verordnung sieht daher strenge Maßnahmen und Vorschriften vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen.


Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Die neue F-Gas-Verordnung bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, u.a:

  • Schrittweise Reduzierung von HFKW: Die Verordnung legt fest, dass die Menge an HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, bis 2030 schrittweise reduziert wird. Dies wird durch ein Quotensystem gesteuert, das die verfügbaren Mengen jährlich reduziert.
  • Verbot bestimmter Anwendungen: Einige Anwendungen von F-Gasen werden vollständig verboten. Dazu gehören beispielsweise Kühlanlagen in Supermärkten oder Klimaanlagen in Fahrzeugen, die bestimmte HFKW enthalten.
  • Leckagekontrollen und Wartung: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, sind verpflichtet, regelmäßige Leckagekontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass etwaige Leckagen schnell und wirksam behoben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass F-Gase in die Atmosphäre entweichen.
  • Schulung und Zertifizierung: Fachleute, die mit F-Gasen arbeiten, müssen speziell geschult und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten und die Umweltstandards kennen und anwenden.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Für die Unternehmen bedeutet die neue Verordnung, dass sie ihre bestehenden Systeme und Anlagen überprüfen und gegebenenfalls auf umweltfreundlichere Alternativen umstellen müssen. Dies kann zunächst mit Investitionskosten verbunden sein, bietet aber langfristig Vorteile durch höhere Energieeffizienz und niedrigere Betriebskosten. Die Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen sind aufgefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die ohne F-Gase auskommen oder mit wesentlich geringeren Mengen auskommen.

Auch für die Verbraucher können sich Veränderungen ergeben, insbesondere bei der Auswahl neuer Geräte oder bei der Wartung bestehender Anlagen. Es ist zu erwarten, dass die Preise für umweltfreundlichere Technologien anfangs höher sein werden, aber diese Investitionen werden durch Einsparungen bei den Energiekosten und einen geringeren ökologischen Fußabdruck ausgeglichen.


Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf die Zollabfertigung

Einführer von Produkten, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, stehen bei der Zollabfertigung im Zusammenhang mit der neuen F-Gas-Verordnung vor mehreren Hürden.

  • Registrierung im F-Gas-Portal: Einführer müssen sich im F-Gas-Portal der Europäischen Union registrieren. Dies ist erforderlich, um eine gültige Genehmigung für die Einfuhr von Produkten, die F-Gase enthalten oder verwenden, zu erhalten. Ohne Registrierung ist der Import solcher Produkte nicht erlaubt.
  • Quotenmanagement: Die Einfuhr von F-Gasen unterliegt Quotenbeschränkungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende Quoten verfügen, um die geplanten Mengen importieren zu können. Diese Quoten werden jährlich zugeteilt und sind begrenzt, was eine sorgfältige Planung und Verwaltung erfordert.
  • Dokumentationspflichten: Einführer müssen detaillierte Aufzeichnungen über die eingeführten Mengen an F-Gasen führen und diese Daten regelmäßig an die zuständigen Behörden melden. Dies umfasst sowohl die Menge der eingeführten Gase als auch deren Verwendungszweck.
  • Zollanmeldungen: Bei der Zollabfertigung muss anhand von Codierungen deutlich gemacht werden, dass die eingeführten Waren F-Gase enthalten. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Zolltarifnummern und eine korrekte Deklaration der Waren.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und Verzögerungen bei der Einfuhr zu vermeiden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch nehmen, um die komplexen Regelungen der F-Gase-Verordnung vollständig zu verstehen und umzusetzen.


Unsere Schulungstermine

Sie möchten mehr über die F-Gas-Verordnung wissen, dann bieten wir zwei Kurzschulungen an. Zur Buchung einfach den jeweiligen Link anklicken. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Schulungsangebot als Webinar

1. Termin

Webinar I | 17.04.2025

2. Termin

Webinar II | 26.05.2025

FAQ zur F-Gas-Verordnung

Wir sammeln aktuell die wichtigsten Fragen und stellen aufgrund der Aktualität kontinuierlich neue Antworten in einem FAQ bereit. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen.

Weitere Fragen beantworten wir gerne auf Anfrage!


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Ansprechpartner

Tim Mayer

Leiter Training & Consulting

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Snr. Consultant


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