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Wissen & News

101 "News & Trends"

Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!
18.11.2024 |
Lesezeit

Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts steigen stetig. …
Entdecken Sie TraideAI – Ihr kostenfreier Testzugang wartet!

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts steigen stetig. Prozesse müssen effizient gestaltet, gesetzliche Vorgaben eingehalten und Risiken minimiert werden. Hier setzt unser Kooperationspartner TraideAI an - eine innovative Softwarelösung, die Sie dabei unterstützt, Ihre Tarifierungsprozesse auf ein neues Niveau zu heben.

Wir freuen uns, Ihnen ab sofort einen kostenfreien Testzugang zu TraideAI anbieten zu können!


Wer ist Traide.AI?

TraideAI ist ein junges Unternehmen, das sich auf die Entwicklung intelligenter Software spezialisiert hat, die Ihre zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Aufgaben automatisiert und Ihnen hilft, Risiken wie Zollverstöße oder Sanktionsverletzungen zu minimieren. Durch den Einsatz von KI unterstützt TraideAI Sie bei der zolltariflichen Einreihung und demnächst auch bei der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung Ihrer Waren.

Die benutzerfreundliche Oberfläche und die umfangreichen Analyse- und Automatisierungsmöglichkeiten machen TraideAI zu einem unverzichtbaren Werkzeug für Unternehmen, die ihre Zollprozesse effizienter und sicherer gestalten wollen.

Kurzer Clip: Was ist traide AI?

Testen Sie Traide.AI kostenlos!

Mit einem kostenlosen Testzugang können Sie die Software unverbindlich ausprobieren und selbst erleben, wie sie Ihre Prozesse erleichtert. Innerhalb weniger Minuten können Sie loslegen und Ihre ersten Aufgaben mit TraideAI erledigen.

Schreiben Sie noch heute eine kurze E-Mail an schulungen@swzoll.de, damit unsere Berater schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Völlig unverbindlich vereinbaren wir einen ersten Kennenlerntermin, bei dem wir Ihnen die Software vorstellen und die Möglichkeiten anhand Ihrer Daten demonstrieren. Anschließend erhalten Sie von TraideAI zeitnah Ihre persönlichen Zugangsdaten, um die Software selbstständig weiter zu entdecken!

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Ihre Vorteile des Testzugangs


Sofortiger Zugriff auf die wichtigsten Funktionen


Persönliche Unterstützung durch unser Team


Ohne Verpflichtung - unverbindlich testen


Nutzen Sie die Chance, die Zukunft Ihrer Zollprozesse aktiv mitzugestalten. Testen Sie TraideAI noch heute – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


SW Zoll-Beratung GmbH,
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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IT & Digitalisierung im Zoll News & Trends

EUDR Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung
24.10.2024 |
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Die neue Entwaldungsverordnung der EU

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat nun auch der Rat der Europäischen Union der …
EUDR Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Zeitpunkt für die Einführung?

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat nun auch der Rat der Europäischen Union der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung auf Ende 2025 zugestimmt. Zur Umsetzung fehlt nun die Zustimmung des Parlamentes, mit welcher erst im November 2024 zu rechnen ist.

Damit soll den Unternehmen Zeit gegeben werden, die komplexen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen wie Holz, Soja und Kaffee zu erfüllen. Unternehmen müssen künftig detaillierte Herkunftsnachweise für diese Rohstoffe vorlegen, was umfangreiche Anpassungen in der Lieferkette erfordert. Bisher wurde von Unternehmen bemängelt, dass diese Anforderungen kaum Umsetzbar seien. 
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Verpackungen und Anleitungen von der Verordnung ausgenommen werden, was den bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen reduziert.


Entwaldungsverordnung und weitere Infos zum Nachlesen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung
11.09.2024 |
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customsSYNC - Das Stammdatenevent

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - …
CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung

Am 11. September 2024 fand unsere mit Spannung erwartete Veranstaltung „CustomsSYNC - Stammdatenharmonisierung für eine effiziente Zollabwicklung“ erfolgreich statt. Zahlreiche Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Branchen und Regionen Deutschlands und der Schweiz kamen zusammen, um sich über die Anforderungen sowie Entwicklungen und Herausforderungen im Umgang mit zollrelevanten Stammdaten zu informieren.


Geballtes Expertenwissen

Die Veranstaltung bot interessante Fachvorträge von Experten, die den Teilnehmern Einblicke in die gesetzlichen Anforderungen, aber auch in die Optimierungs- und Automatisierungsmöglichkeiten durch gute Stammdaten gaben und so zu einem ganzheitlichen Verständnis des Themas führten.


Positive Rückmeldungen

Die Resonanz auf die Veranstaltung war sehr positiv. Viele Teilnehmer äußerten sich begeistert über die praxisnahen Inhalte und die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Unternehmen helfen, ihre Zollprozesse weiter zu verbessern und auf zukünftige Herausforderungen optimal vorbereitet zu sein.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmern und vor allem bei allen Referenten, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben, herzlich bedanken. Ihre Unterstützung und Ihr Engagement machen solche Veranstaltungen erst möglich.

Verpassen Sie nicht unsere nächsten Veranstaltungen!

Wenn Sie sich für zukünftige Schulungen und Veranstaltungen interessieren, besuchen Sie unsere Website regelmäßig, um sich über kommende Termine zu informieren. Wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!


Vorträge

Relevanz von Stammdaten – ein Überblick
Tim Mayer | VP Training & Consulting | SW Zoll-Beratung GmbH

Umgang mit neuen Daten im Bezug auf CBAM
Hendrik Schuldt | Geschäftsführer | carboneer Ltd 

Sichere Übertragung und Verwaltung sensibler Daten im grenzüberschreitenden Warenverkehr – Herausforderungen, Risiken und Cybercrime-Bedrohungen
Patrick Müller | Mr. 01 Analytics

Stammdatenmanagement im Unternehmen als Grundlage für eine KI-gestützte Tarifierung – Projektbericht
Leonie Althaus | Co-Founder & CEO | Traide AI GmbH
Kai Rohde | Head of Logistics & Export processing | MINDA Industrieanlagen GmbH

Einrichtung eines vollautomatisierten IKS auf Grundlage guter Stammdaten
Maren Schlechter | Key Account Manager | caseware

Pläne zur Zollrechtsreform der EU – Herausforderungen an das Stammdatenmanagement im Unternehmen
Andreas Beckmann | AWB Steuerberatungsgesellschaft


Zum Teilen und Nachlesen


Eindrücke vom Stammdatenenvent

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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten
31.07.2024 |
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CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren …
CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat aktuelle Informationen zum weiteren Umgang mit Standardwerten und Echtdaten von Lieferanten veröffentlicht.

Leider müssen wir erneut feststellen, dass andere Behörden in der EU, wie das österreichische BMF, deutlich früher Informationen zur Verfügung stellen als die zuständigen Stellen in Deutschland. Von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gibt es noch keine offizielle Mitteilung.

Das bedeutet, dass es für Deutschland noch keine offizielle Vorgehensweise gibt. Da es sich jedoch um eine EU-Verordnung handelt, ist davon auszugehen, dass eine ähnliche, wenn nicht sogar identische Mitteilung der DEHSt folgen wird.


Wie sollen CBAM-Berichtspflichtige vorgehen, wenn die tatsächlichen Emissionsdaten nicht vorliegen bzw. nicht ermittelt werden können?

Wenn CBAM-Berichtspflichtige keine tatsächlichen Emissionsdaten von ihren Lieferanten oder Herstellern erhalten, müssen sie zur Vermeidung von Sanktionen nachweisen, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Emissionsdaten zu erhalten. Im CBAM-Übergangsregister kann das Feld „Additional Information“ genutzt werden, um Begründungen und Belege für die unternommenen Schritte zur Erlangung von Emissionsdaten von Lieferanten oder Herstellern beizufügen. In diesem Fall ist als CO2-Menge „0“ einzutragen. Bitte geben Sie keine Standardwerte oder sonstige fiktive Werte an.

Auf der Seite des BMF finden Sie außerdem folgenden Hinweis, dass ab dem CBAM-Bericht für das 3. Quartal bis zum Ende der Übergangsphase die Verwendung von Standardwerten nicht mehr möglich ist.


Aktualisierte FAQ der EU-Kommission

Die aktualisierte Version der FAQ ist nun verfügbar. Sie kann über die CBAM-Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Die aktualisierten und neu hinzugekommenen Fragen & Antworten sind von der EU bereits gekennzeichnet. Ein Blick in das Dokument lohnt sich auf jeden Fall, da einige neue Informationen hinzugekommen sind.

Unter Punkt 74 wird beschrieben, dass die Meldepflichtigen verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der CBAM-Berichte sind. Sie haften für Fehler und können bestraft werden, wenn sie ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die notwendigen Schritte zur Korrektur nicht unternehmen. Eine detaillierte Mitteilung soll bald auf der CBAM-Website der Kommission veröffentlicht werden.


CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Update | 02.08.2024

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat kürzlich klargestellt, wie zu verfahren ist, wenn keine tatsächlichen Emissionen vorliegen und somit keine Emissionsdaten gemeldet werden können. Es sind weiterhin die bekannten Standardwerte zu melden. Zusätzlich ist das Feld "Zusätzliche Informationen" auszufüllen, um den Grund für das Fehlen von Ist-Daten zu erläutern. In diesem Feld sind die unternommenen Schritte detailliert zu beschreiben und entsprechende Nachweise beizufügen, die die Bemühungen zur Erlangung der Emissionsdaten aus dem Drittland dokumentieren.

Vorgehen DE

CBAM - Standardwerte und fehlende Emissionsdaten

Wieso man hier ein abweichendes Vorgehen als z.B. Österreich einschlägt, ist nicht nachvollziehbar. Dies erschwert insbesondere die Berichterstattung von Unternehmen, die CBAM-Berichte in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten abgeben müssen.


CBAM sagt Ihnen noch nichts oder Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der CBAM-Berichte?

Seit Juli 2024 sind wir Kooperationspartner der kolum GmbH (kolum.earth).

Mit kolum können Sie alles zum Thema CBAM an einem Ort verwalten. Klassifizieren Sie automatisiert Ihre Importe, erhalten Sie Emissionsdaten von Ihren Herstellern und erstellen Sie vierteljährlich Ihre CBAM-Berichte.

Anfragen gerne an uns.

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ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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News & Trends

Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung
31.07.2024 |
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Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat …
Die neue F-Gas-Verordnung: Ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und ihre Auswirkungen auf die Zollabfertigung

In einer Zeit, in der der Klimawandel immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, hat die Europäische Union einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der globalen Erwärmung unternommen. Mit der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 tritt eine wichtige Regelung in Kraft, die weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Industriezweige und das tägliche Leben haben wird.


Was sind F-Gase?

F-Gase oder fluorierte Treibhausgase sind künstlich hergestellte Chemikalien, die vor allem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie in der Industrie als Treibmittel, Lösungsmittel und Isoliergase verwendet werden. Diese Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial und tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Die bekanntesten F-Gase sind teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Die Ziele der neuen F-Gas-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/573 hat zum Ziel, die Emissionen von F-Gasen bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren. Dies soll vor allem durch eine schrittweise Reduzierung der Verwendung und des Inverkehrbringens dieser Gase erreicht werden. Die neue Verordnung sieht daher strenge Maßnahmen und Vorschriften vor, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen.


Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Die neue F-Gas-Verordnung bringt einige wesentliche Änderungen mit sich, u.a:

  • Schrittweise Reduzierung von HFKW: Die Verordnung legt fest, dass die Menge an HFKW, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, bis 2030 schrittweise reduziert wird. Dies wird durch ein Quotensystem gesteuert, das die verfügbaren Mengen jährlich reduziert.
  • Verbot bestimmter Anwendungen: Einige Anwendungen von F-Gasen werden vollständig verboten. Dazu gehören beispielsweise Kühlanlagen in Supermärkten oder Klimaanlagen in Fahrzeugen, die bestimmte HFKW enthalten.
  • Leckagekontrollen und Wartung: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, sind verpflichtet, regelmäßige Leckagekontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass etwaige Leckagen schnell und wirksam behoben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass F-Gase in die Atmosphäre entweichen.
  • Schulung und Zertifizierung: Fachleute, die mit F-Gasen arbeiten, müssen speziell geschult und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten und die Umweltstandards kennen und anwenden.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Für die Unternehmen bedeutet die neue Verordnung, dass sie ihre bestehenden Systeme und Anlagen überprüfen und gegebenenfalls auf umweltfreundlichere Alternativen umstellen müssen. Dies kann zunächst mit Investitionskosten verbunden sein, bietet aber langfristig Vorteile durch höhere Energieeffizienz und niedrigere Betriebskosten. Die Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen sind aufgefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, die ohne F-Gase auskommen oder mit wesentlich geringeren Mengen auskommen.

Auch für die Verbraucher können sich Veränderungen ergeben, insbesondere bei der Auswahl neuer Geräte oder bei der Wartung bestehender Anlagen. Es ist zu erwarten, dass die Preise für umweltfreundlichere Technologien anfangs höher sein werden, aber diese Investitionen werden durch Einsparungen bei den Energiekosten und einen geringeren ökologischen Fußabdruck ausgeglichen.


Auswirkungen der F-Gas-Verordnung auf die Zollabfertigung

Einführer von Produkten, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, stehen bei der Zollabfertigung im Zusammenhang mit der neuen F-Gas-Verordnung vor mehreren Hürden.

  • Registrierung im F-Gas-Portal: Einführer müssen sich im F-Gas-Portal der Europäischen Union registrieren. Dies ist erforderlich, um eine gültige Genehmigung für die Einfuhr von Produkten, die F-Gase enthalten oder verwenden, zu erhalten. Ohne Registrierung ist der Import solcher Produkte nicht erlaubt.
  • Quotenmanagement: Die Einfuhr von F-Gasen unterliegt Quotenbeschränkungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende Quoten verfügen, um die geplanten Mengen importieren zu können. Diese Quoten werden jährlich zugeteilt und sind begrenzt, was eine sorgfältige Planung und Verwaltung erfordert.
  • Dokumentationspflichten: Einführer müssen detaillierte Aufzeichnungen über die eingeführten Mengen an F-Gasen führen und diese Daten regelmäßig an die zuständigen Behörden melden. Dies umfasst sowohl die Menge der eingeführten Gase als auch deren Verwendungszweck.
  • Zollanmeldungen: Bei der Zollabfertigung muss anhand von Codierungen deutlich gemacht werden, dass die eingeführten Waren F-Gase enthalten. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Zolltarifnummern und eine korrekte Deklaration der Waren.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und Verzögerungen bei der Einfuhr zu vermeiden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch nehmen, um die komplexen Regelungen der F-Gase-Verordnung vollständig zu verstehen und umzusetzen.


Unsere Schulungstermine

Sie möchten mehr über die F-Gas-Verordnung wissen, dann bieten wir zwei Kurzschulungen an. Zur Buchung einfach den jeweiligen Link anklicken. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Schulungsangebot als Webinar

1. Termin

Webinar I | 17.04.2025

2. Termin

Webinar II | 26.05.2025

FAQ zur F-Gas-Verordnung

Wir sammeln aktuell die wichtigsten Fragen und stellen aufgrund der Aktualität kontinuierlich neue Antworten in einem FAQ bereit. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen.

Weitere Fragen beantworten wir gerne auf Anfrage!


Sie benötigen Unterstützung?

Ansprechpartner

Tim Mayer

Leiter Training & Consulting

Ansprechpartner

Ulrike Wandt

Snr. Consultant


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Autor: Tim Mayer - Leiter Training & Beratung

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