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Wissen & News

EU-Zollreform digitale Revolution
24.05.2023 |
Lesezeit

EU-Zollreform: Digitale Revolution und teurer Onlinehandel

Die EU-Kommission hat am vergangenen Mittwoch eine umfangreiche Reform angekündigt, die als die …
EU-Zollreform digitale Revolution

Die EU-Kommission hat am vergangenen Mittwoch eine umfangreiche Reform angekündigt, die als die ehrgeizigste seit Gründung der Zollunion im Jahr 1968 gilt. Ziel ist es, die Zollverfahren zu vereinfachen und den Übergang zum digitalen Zeitalter zu vollziehen.

Die Reform beinhaltet die Einführung einer Zolldatenplattform, die von einer neuen Behörde verwaltet wird. Diese Plattform wird bis 2038 sämtliche bestehenden IT-Systeme in der EU ersetzen und den Informationsfluss zwischen den Mitgliedsstaaten erleichtern. Dadurch sollen die Zollangelegenheiten in der EU einfacher, sicherer und vor allem digital abgewickelt werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird voraussichtlich zu einer jährlichen Kostenreduzierung von etwa zwei Milliarden Euro führen.

Bereits ab 2028 ist das neue EU-System für Online-Händler verpflichtend. Für Aufsehen hat bereits eine weitere Änderung gesorgt. Die bisherige Zoll-Freigrenze von 150 Euro soll fallen, dies bedeutet das Käufe in Online-Shops in Drittländern tendenziell teuer werden. Bisher wurde bei diesen Sendungen zwar die Einfuhrumsatzsteuer aber kein Zoll erhoben. Mit dieser Maßnahme will die Kommission vor allem Betrügern zuvorkommen, die diese Wertgrenze häufig ausnutzen. Bei 65% der Päckchen und Pakete wird der Warenwert bewusst zu niedrig angegeben. Die EU-Kommission rechnet mit Mehreinahmen von rund einer Milliarde Euro die direkt dem EU-Budget zugutekommt.

Um wie viel sich der Online-Handel verteuert ist noch unklar, in Zukunft sollen die Shoppingplattformen in der Lage sein die Zollgebühren in ihre Dienstleistungen mit einzubeziehen und ihren Kunden die Kosten bereits beim Kauf offenzulegen.

Über die Pläne der größten Reform seit 55 Jahren muss nun das EU-Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten beraten. 

Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autorin: Manuela Häring, Customs Key Account

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Embargos
15.05.2023 |
Lesezeit

Was ist eigentlich ein Embargo?

Ein Embargo ist eine offizielle Beschränkung des Handels oder des Wirtschaftsverkehrs mit einem …
Handelsembargos und Beschränkungen

Ein Embargo ist eine offizielle Beschränkung des Handels oder des Wirtschaftsverkehrs mit einem bestimmten Land, einer bestimmten Region oder einer bestimmten Gruppe von Personen. Es wird in der Regel von Regierungen oder internationalen Organisationen verhängt, um politischen Druck auszuüben, diplomatische Ziele zu erreichen oder unerwünschte Aktivitäten zu stoppen.


Wer legt Embargos fest und wie?

Die Entscheidung für ein Embargo wird meist durch den UN-Sicherheitsrat getroffen. Innerhalb der EU wird es mittels dreier Maßnahmen umgesetzt:

  1. gemeinsame Standpunkte im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
  2. Verordnungen des Rates der EU
  3. Verbotsvorschriften in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Welche Regeln haben Embargos?

Die Regeln bezüglich Embargos sind von besonderer Bedeutung, da sie über den üblichen Handelsregeln mit anderen Ländern stehen. Es ist daher ratsam, bei der Überprüfung der geltenden Regeln zuerst einen Blick auf die Embargobestimmungen zu werfen und anschließend die allgemeinen Vorschriften wie die EG-Dual-Use-Verordnung, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu berücksichtigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich eingehend mit den spezifischen Bestimmungen von Embargos zu befassen, um mögliche Probleme und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Welche Embargo-Arten gibt es?

Es existieren verschiedene Arten von Embargos, die sich in ihrer Intensität und Ausrichtung unterscheiden. So gibt es das Totalembargo, das sämtliche Wirtschaftsbeziehungen zu einem Land unterbindet, das Teilembargo, das nur bestimmte Waren oder Dienstleistungen betrifft, sowie das Waffenembargo, das den Handel mit Rüstungsgütern einschränkt. Zusätzlich werden Embargos auch nach Ländern, Waren oder Personen und Organisationen differenziert.


Welche Ansprechpartner gibt es?

Für Fragen bezüglich der Zustellung von Waren und nichtfinanzieller Dienstleistungen, welche unter Genehmigungspflicht oder Verbot fallen, ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)  in Eschborn der geeignete Ansprechpartner.

Bei Fragen zu Finanzen, Finanzmitteln und finanzieller Unterstützung sollte hingegen die Deutsche Bundesbank in München kontaktiert werden.

Diese beiden Institutionen stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um Ihnen bei Ihren Anliegen schnell und zuverlässig weiterzuhelfen.


Ihre zuverlässige Zollagentur - SW Zoll-Beratung GmbH
ein Unternehmen der DB Schenker Group

Autorin: Lea Büchler, Customs Key Account

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